Bürgergeld: Anspruch auf Mehrbedarf bei Diabetes durchsetzen

Lesedauer 3 Minuten

Können Bürgergeld oder Sozialhilfe Bezieher, die an Diabetes leiden, einen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen? In der Vergangenheit wurde dieser Mehrbedarf oft unkompliziert gewährt, doch heute ist das nicht mehr so einfach. Aber es gibt Möglichkeiten.

Was bedeutet „Mehrbedarf“ beim Bürgergeld?

Der sogenannte „Mehrbedarf“ im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) oder des Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) bezeichnet einen Zuschuss, der zusätzlich zum Regelsatz gewährt wird (§ 21 Abs. 5 SGB II).

Dieser Mehrbedarf dient dazu, besondere Lebensumstände abzufedern – wie etwa eine besondere Ernährung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. In der Jobcenter Sprache wird dies auch Mehrbedarf aufgrund von kostaufwendiger Ernährung genannt.

Im Fall von Diabetes wurde bis vor einigen Jahren ein solcher Mehrbedarf anerkannt, da man annahm, dass Diabetiker aufgrund ihrer Krankheit einen erhöhten Bedarf an bestimmten Nahrungsmitteln hätten. Dies änderte sich jedoch mit den neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe.

Warum wird Diabetes heute nicht mehr automatisch als Grund für Mehrbedarf anerkannt?

In den überarbeiteten Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 2008 wird explizit darauf hingewiesen, dass Diabetes mellitus (Typ I und Typ II) in der Regel keine spezielle Diät erfordert.

Dies steht im Einklang mit dem aktuellen Stand der Ernährungsmedizin, die besagt, dass eine sogenannte „Vollkost“, also eine ausgewogene normale Ernährung, ausreicht, um die Bedürfnisse von Diabetikern zu decken.

Das bedeutet: Ein krankheitsbedingt erhöhter Ernährungsaufwand wird bei Diabetes grundsätzlich verneint, weshalb Betroffene nicht mehr automatisch einen Mehrbedarf geltend machen können. Das ist erhebliche Veränderung im Vergleich zu früheren Regelungen dar. Das wurde auch gerichtlich bereits bestätigt.

Welche Konsequenzen hat das für Diabetiker, die Bürgergeld beziehen?

Für Diabetiker, die auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, bedeutet dies in erster Linie, dass es deutlich schwieriger geworden ist, einen Mehrbedarf geltend zu machen.

Früher lag die Beweislast bei den Jobcentern, die nachweisen mussten, dass kein Mehrbedarf besteht. Mit den neuen Regelungen hat sich dies jedoch umgekehrt: Nun liegt es an den Betroffenen, darzulegen und zu beweisen, warum in ihrem speziellen Fall dennoch ein Mehrbedarf besteht.

Wie können Betroffene dennoch einen Anspruch auf Mehrbedarf durchsetzen?

Auch wenn die pauschale Anerkennung des Mehrbedarfs für Diabetiker nicht mehr vorgesehen ist, gibt es Möglichkeiten, dennoch einen Zuschuss zu erhalten. Betroffene müssen allerdings aktiv werden und bestimmte Nachweise erbringen.

Im Folgenden einige Schritte, die hilfreich sein können, dennoch einen Mehrbedarf zu erreichen:

  1. Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest ist der erste und wichtigste Schritt, um den Mehrbedarf zu begründen. Hier sollte der Arzt detailliert darlegen, warum in Ihrem speziellen Fall ein erhöhter Bedarf besteht. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn zusätzliche Kosten für spezielle Nahrungsmittel zur Vorbeugung von Unterzuckerungen entstehen.
  2. Mitarbeit im Verfahren: Betroffene sollten aktiv an den Ermittlungen der Behörde oder des Gerichts mitwirken. Es reicht nicht, auf einen Standardantrag zu setzen, sondern man muss seine individuelle Situation ausführlich schildern.
  3. Diabetes-Tagebuch führen: Ein Diabetes-Tagebuch kann helfen, den tatsächlichen Bedarf zu dokumentieren. Wenn nachgewiesen werden kann, dass in der Vergangenheit regelmäßig zusätzliche Lebensmittel benötigt wurden, lässt sich daraus ein erhöhter Bedarf ableiten.
  4. Selbstermittlung des Bedarfs: Betroffene sollten selbst eine Aufstellung machen, welche zusätzlichen Ausgaben aufgrund ihrer Erkrankung entstehen. Besonders relevant sind hier sogenannte Ergänzungs-Broteinheiten (BE), die für die Vorbeugung und Behandlung von Unterzuckerungen erforderlich sein können.

Was bedeutet der Verweis auf „Ergänzungs-BEs“?

In der Diskussion um den Mehrbedarf bei Diabetes spielen sogenannte Ergänzungs-BEs eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um zusätzliche Broteinheiten, die Diabetiker zu sich nehmen müssen, um Unterzuckerungen zu vermeiden oder abzufangen.

Solche Ergänzungs-BEs können einen relevanten Teil des Ernährungsaufwands ausmachen, der nicht durch die reguläre Ernährung gedeckt wird.

Um den Mehrbedarf für Ergänzungs-BEs geltend zu machen, ist es notwendig, medizinische Nachweise vorzulegen, die bestätigen, dass diese aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Auch hier kann ein ärztliches Attest von zentraler Bedeutung sein.

Gibt es Alternativen oder weitere Unterstützungsmöglichkeiten?

Neben dem finanziellen Mehrbedarf gibt es weitere Möglichkeiten der Unterstützung für Diabetiker, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. So können beispielsweise Kosten für Medikamente, Insulin oder Teststreifen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Betroffene sollten sich diesbezüglich umfassend beraten lassen, etwa durch Sozialberatungsstellen oder ihre Krankenkasse.

Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 5 SGB II