Witwenrente ohne vorherige Ehe: Ist das möglich?

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Ist es möglich, wenn Sie in “wilder Ehe” zusammenleben, Witwenrente zu bekommen, weil Sie sich in ein Lebenspartnerschafstregister eintragen? Diese Frage wurde dem Rentenanwalt Peter Knöppel gestellt, und er hat sie ausführlich beantwortet.

Lebenspartner oder Eheleute?

Viele Menschen leben heute in Lebenspartnerschaft zusammen, haben gemeinsame Kinder und einen gemeinsamen Haushalt, ohne verheiratet zu sein.

Gibt es ohne diesen Trauschein die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu bekommen? Knöppel wurde gefragt, ob dies nicht ginge, wenn sich beide in das örtliche Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen.

Wer hat Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente?

Grundsätzlich gilt: Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben Sie dann, wenn Sie bis zum Tod des Ehepartner oder ihrer Ehepartnern verheiratet waren und die Ehe mindestens ein Jahr lang bestand.

Ausnahmen von der Jahresfrist sind unvorhersehbare Tode, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall. Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschafter liiert sind, werden bei der Hinterbliebenenrente ebenso behandelt wie Eheleute.

Das Register ist für gleichgeschlechtliche Paare

Insofern ist die Idee, die ein Zuschauer an Peter Knöppel herangetragen hat, durchaus logisch. Sie hat aber einen Haken. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war für homosexuelle Paare vorgesehen, bevor diese eine offizielle Ehe eingehen konnten. Für heterosexuelle Paaren galt sie noch nie.

Diese Lebenspartnerschafstregister wurden nämlich für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt, um ihnen juristisch ein eheähnliches Verhältnis zu ermöglichen. .

Lebenspartnerschaft statt Ehe

Bevor die Ehe für homosexuelle Männer und Frauen erlaubt war, gab es so bereits die Möglichkeit für die Betroffenen, eine offizielle Form zu finden, die rechtlich mit der Ehe vergleichbar ist.

Die Lebenspartnerschaft wird vor dem Standesamt begründet, und dort gibt es auch die Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie ist eine Personenstandsurkunde.

Ehe für alle statt Lebenspartnerschaft

Seit 2017 ist die “Ehe für alle” in Kraft. Damit können auch Menschen gleichen Geschlechts heiraten. Seit dieses Gesetz in Kraft trat ist es auch für Gleichgeschlechtliche nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft zu begründen.

Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können indessen in eine Ehe umgewandelt werden.

Eheähnliches Verhältnis spielt keine Rolle

Es spielt bei der Witwenrente keine Rolle, ob sie und ihr verstorbener Partner ebenso eng zusammen lebten wie Eheleute.

Egal, wie lange sie zusammen waren, ob sie gemeinsam Kinder großzogen, ihre Konten und ihr Vermögen teilten, bei der Hinterbliebenenrente gehen Sie leer aus.

Umgekehrt ist es gleichgültig, ob Sie als Eheleute zerstritten waren und getrennt lebten. Solange Sie nicht scheiden ließen, besteht der Anspruch auf Witwenrente.

Kirchliche Ehe hat keine Bedeutung

Auch eine nur kirchliche Trauung hat für die gesetzliche Hinterbliebenenrente keine Bedeutung. Was zählt ist der Eintrag beim Standesamt, die kirchliche Heirat ist hingegen juristisch unverbindlich.

Fazit

Das Fazit des Rentenwanwalts ist eindeutig. Nein, es ist nicht möglich, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen und damit Witwenrente zu bekommen.

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben jedoch gleichgeschlechtliche Partner, die bis die “Ehe für alle” in Kraft trat, eine begründete Lebenspartnerschaft beim Standesamt registrieren ließen.