Besondere Leistungen für Menschen mit Schwerbehinderung

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Menschen mit Behinderungen haben im Alltag häufig zusätzliche finanzielle und organisatorische Belastungen. Um diese auszugleichen, gibt es sogenannte “Nachteilausgleiche”, wie Steuerentlastungen und verschiedene Vergünstigungen. Ein zentraler Bestandteil dieser Nachteilausgleiche ist der Schwerbehindertenausweis, der ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt wird.

Wichtige Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis

  • G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H: Hilflos
  • Bl: Blind
  • Gl: Gehörlos
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • TBl: Taubblind
  • RF: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags um 2/3 auf Antrag

Der Ausweis kann beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden, das auch den GdB festlegt. Die jeweilige Zuständigkeit findet sich auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Persönliches Budget: Selbstbestimmte Unterstützung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein” Persönliches Budget”, das es ihnen ermöglicht, anstelle von Sachleistungen finanzielle Mittel zu erhalten. Diese Mittel können genutzt werden, um benötigte Pflege- und Unterstützungsleistungen eigenständig zu organisieren. Dadurch erhalten die Betroffenen mehr Unabhängigkeit und Flexibilität.

Antragstellung und Zuständigkeiten

Der Antrag für das “Persönliche Budget” kann bei verschiedenen Kostenträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungen und Sozialämtern gestellt werden.
In Fällen, in denen Leistungen von mehreren Kostenträgern benötigt werden, kann ein “Trägerübergreifendes Persönliches Budget” beantragt werden, wobei ein zentraler Ansprechpartner den Bedarf koordiniert.

Die Höhe des Budgets variiert je nach individuellem Bedarf und liegt in der Regel zwischen 200 und 800 EUR pro Monat. Eltern können das “Persönliche Budget” auch für ihre Kinder beantragen.

Behindertentestament: Sozialleistungen sichern

Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen auch im Erbfall weiterhin Sozialleistungen erhalten können, gibt es das Behindertentestament. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form des Testaments, die darauf abzielt, dass der behinderte Erbe trotz Erbschaft seine Sozialleistungen nicht verliert.

Rechtliche Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Menschen mit einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, haben Anspruch auf rechtliche Betreuung. Diese kann durch bevollmächtigte Angehörige, Nachbarn oder vom Amtsgericht bestellte Betreuer erfolgen.

Bürgergeld: Unterstützung bei Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

Bürgergeld steht erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen zu, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Dies schließt auch Menschen mit Behinderungen ein, die trotz Beeinträchtigungen arbeiten können, aber kein ausreichendes Einkommen erzielen. Zudem können sie behinderungsbedingte Mehrbedarfe geltend machen.

Antragstellung für Bürgergeld

Der Antrag auf Bürgergeld erfolgt beim zuständigen Jobcenter. Ausführliche Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung können Menschen erhalten, die über 65 Jahre alt sind oder aufgrund einer Krankheit bzw. Behinderung nicht arbeiten können. Auch Personen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig sind oder ein Budget für Ausbildung erhalten, haben Anspruch auf Grundsicherung.

Wohnsituation und Antragstellung

Grundsicherung kann unabhängig von der Wohnsituation beantragt werden, sei es in einer eigenen Wohnung, in einem Wohnheim oder bei den Eltern.