Anklage gegen Peter Hartz fertig. Was nun?

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Peter Hartz vor Gericht
Der Vordenker und Namensgeber der Hartz IV Arbeitsmarktreform, Peter Hartz muss sich wegen schwerer Untreue, Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz und das Europäische Betriebsrätegesetz vor Gereicht verantworten. Das Vorbild Peter Hartz muss aber mitnichten mit seiner eigenen Hartz IV Reform rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Peter Hartz konkret vor, rund 2,5 Millionen Euro veruntreut zu haben. Summen von denen nicht nur Hartz IV EmpfängerInnen träumen können. Noch im November soll die Anklageschrift dem Niedersächsischen Landgericht vorgelegt werden. Unabhängige Juristen gehen aber davon aus, dass P. Hartz mit einer Gefängnisstrafe nicht rechnen muss, sondern vielmehr mit Geld- und/oder einer Bewährungsstrafe.

Unterdessen gibt es heftige Kritik auch von Arbeitgeberseite. Der "EVW" gab in einer Pressemitteilung bekannt: "Der Imageschaden für VW bleibt groß, völlig unabhängig davon, ob die Vorwürfe gegen VW selbst oder nur die beteiligten Personen bestätigt werden oder nicht. Der zunehmende Imageschaden kann nur noch in Grenzen gehalten werden durch schnelle und schonungslose Aufklärung. Dazu ist es erforderlich, dass alle Beteiligten alle Karten endlich auf den Tisch legen." Bisher ist es jedoch nur bei dem hauptverantwortlichen, Peter Hartz, geblieben.

Da war doch was: Hartz I bis IV
Peter Hartz: Zu einer größerer Bekanntheit kam Hartz Anfang 2002, als er von der Bundesregierung zur Entwicklung von Reformen am Arbeitsmarkt beauftragt wurde. Deshalb auch der Name "Hartz IV Reform". Peter Hartz tat sich zusammen mit einer Arbeitsmarktreform- Kommission, die das ebenfalls nach ihm benannte Hartz-Konzept erarbeitet hat. Hartz geriet immer mehr in die Schusslinie. Am 8. Juli 2005 bot er seinen Rücktritt an, nachdem in der Presse immer wieder von einer Mitwisserschaft Hartz’ spekuliert wurde. Am 13. Juli 2005 empfahl das vierköpfige Präsidium des VW-Aufsichtsrates einstimmig, das Rücktrittsangebot von Peter Hartz als Personalvorstand anzunehmen. (12.11.06/sm)

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