Alle 22 Minuten eine Hartz IV Klage

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Alle 22 Minuten wird in Berlin eine neue Klage wegen Hartz IV eingereicht

06.08.2014

Am größten Sozialgericht Deutschlands in der Invalidenstraße in Berlin-Mitte dominiert auch weiterhin das Streitthema Hartz IV. Etwa 60 Prozent aller Fälle betreffen Sozialleistungen nach SGB II. Die Online-Ausgabe der „B.Z.“ sprach mit Richter Ole Beyler über die Hartz IV-Klageflut.

Hauptstreitthema am Berliner Sozialgericht bleibt Hartz IV
Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 klagten mehr als 200.000 Berliner am Sozialgericht wegen Hartz IV. Von Januar bis Juni dieses Jahres registrierte das Gericht weitere 11.764 neue Verfahren: Alle 22 Minuten eine neue Klage – rein statistisch. „60 Prozent der Streitfälle am Sozialgericht drehen sich um Hartz IV“, berichtet Beyle gegenüber der Zeitung. „60 unserer insgesamt 129 Richter kümmern sich ausschließlich um dieses Thema.“

Zwar geht die Zahl der Hartz IV-Klagen seit dem Rekordjahr 2010 mit insgesamt 30.369 Verfahren leicht zurück, dennoch sind die Richter weiterhin überlastet. „Das Projekt von Senator Thomas Heilmann, wonach Bescheide vom Jobcenter verständlicher formuliert und juristisch präziser gefasst werden, zeigt durchaus Wirkung“, so Beyler. „Dennoch haben wir weiterhin mehr als 42.000 Fälle, die noch bearbeitet werden. Der Aktenberg wächst.“ Dem Richter zufolge sind Fälle, in denen es um die komplizierte Anrechnung von Einkommen auf Hartz IV, Sanktionen oder die Kosten der Unterkunft geht, besonders schwierig.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit einer Hartz IV-Klage beträgt zehn bis elf Monate am Berliner Sozialgericht
Die Zahl der Eilverfahren sei zudem konstant hoch, berichtet Beyle. „Hier geht es um besonders dringende Sachverhalte, etwa, ob jemand überhaupt Anspruch auf Hartz IV hat oder ob er aus der Wohnung muss, weil die Miete zu hoch ist.“ Da diese Verfahren Vorrang hätten, würden die Richter durch sie immer wieder aus anderen komplexeren Fällen herausgerissen werden. Dementsprechend lang ist die Bearbeitungszeit von Hartz IV-Klagen. Am Berliner Sozialgericht dauere es es durchschnittlich zehn bis elf Monate, bis ein Verfahren beendet sei, erläutert der Richter. Zur Klärung einiger Verfahren benötige man aber durchaus auch zwei bis drei Jahre.

In 54 Prozent der Verfahren erzielen die Kläger mindestens einen Teilerfolg. Hartz IV-Bezieher sollten sich demnach nicht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung schauen, wenn sie einen fehlerhaften Bescheid erhalten. (ag)

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