Viele Rentner hören derzeit von der „Aktivrente“ und verbinden damit die Erwartung, es gebe eine neue Rentenleistung oder sofort 2.000 Euro im Monat zusätzlich. Genau an dieser Stelle entstehen Missverständnisse. Die Aktivrente ist keine neue Rentenart der Deutschen Rentenversicherung, sondern ein steuerlicher Freibetrag:
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmer arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Das Ziel der Regelung ist, Weiterarbeit im Alter attraktiver zu machen und einen Anreiz zu setzen, länger im Erwerbsleben zu bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Was die Aktivrente ist – und was sie nicht ist
Rechtlich handelt es sich um eine Steuerbefreiung. Damit ist zugleich klar, was die Aktivrente nicht ist: Sie ist kein zusätzlicher Rentenanspruch, sie erhöht die laufende Rente nicht automatisch und sie wird nicht bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Sie wirkt über die Lohnsteuer, indem ein Teil des Arbeitslohns bis zur genannten Grenze steuerfrei gestellt wird.
Der Begriff „steuerfrei“ wird dabei häufig zu weit verstanden. Steuerfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass auf diesen Lohnbestandteil keine Beiträge mehr anfallen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können grundsätzlich weiterhin eine Rolle spielen, auch wenn bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei bleiben.
Warum es für Bernd (Jahrgang 1961) noch nicht sofort klappt
Im Video geht es um Bernd, geboren 1961. Er bezieht bereits eine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte, weil er die 45-jährige Wartezeit erfüllt. Er arbeitet daneben weiter und fragt, ob er die Aktivrente sofort nutzen kann.
Die Antwort folgt aus einer Voraussetzung, die häufig übersehen wird: Die Aktivrente setzt das Erreichen der Regelaltersgrenze voraus. Das ist nicht identisch mit dem frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn bei besonders langjährig Versicherten.
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, erfüllt die Altersvoraussetzung der Aktivrente noch nicht, auch wenn die Rente abschlagsfrei ist.
Für Bernd heißt das: Er kann bereits Rente beziehen und arbeiten, aber der steuerliche Freibetrag greift für ihn erst, wenn er seine Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht hat.
Der häufigste Denkfehler: Hinzuverdienst ist nicht Aktivrente
In der Praxis werden zwei Regelungskomplexe miteinander vermischt. Der erste betrifft die Frage, ob ein Zusatzverdienst die Rente mindert. Der zweite betrifft die Frage, ob dieser Zusatzverdienst steuerlich begünstigt wird.
Beim Hinzuverdienst hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Bei Altersrenten wirken Hinzuverdienstgrenzen, die früher zu Rentenkürzungen führen konnten, seit der Reform nicht mehr in der alten Form.
Das bedeutet: Auch vorgezogene Altersrentner können grundsätzlich arbeiten, ohne dass die Altersrente allein wegen der Höhe des Verdienstes gekürzt wird. Diese Frage entscheidet aber nicht darüber, ob die Aktivrente genutzt werden kann.
Die Aktivrente setzt zusätzlich die Regelaltersgrenze voraus und wirkt ausschließlich über die Steuer. Genau deshalb kann ein Frührentner heute zwar unbegrenzt arbeiten, aber dennoch keinen Anspruch auf den steuerfreien 2.000-Euro-Freibetrag haben.
Wer die Aktivrente nutzen kann – und wer nicht
Die Steuerbefreiung gilt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer besteht. Die Begünstigung bezieht sich auf Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis 2.000 Euro im Monat; alles darüber bleibt regulär steuerpflichtig.
Wichtig ist außerdem: Die Aktivrente hängt nicht daran, ob bereits eine Altersrente ausgezahlt wird. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann den Freibetrag grundsätzlich nutzen, auch wenn die eigene Altersrente noch nicht begonnen hat.
Nicht erfasst sind Tätigkeiten, die nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne der Regelung laufen. Dazu zählen typischerweise selbstständige Tätigkeiten sowie Beschäftigungsformen, die nicht unter die vorgesehenen Voraussetzungen fallen.
Wo und wie man die Aktivrente in der Praxis umsetzt
Weil die Aktivrente über den Lohnsteuerabzug läuft, ist die entscheidende Stelle nicht die Rentenversicherung, sondern der Arbeitgeber. In der Praxis bedeutet das: Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Personal- oder Entgeltabrechnung informieren, damit der Freibetrag beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.
Das erklärt auch, warum viele Betroffene zunächst vergeblich nach einem „Antragsformular“ bei der Rentenversicherung suchen. Es gibt keinen Rentenantrag, weil es sich nicht um eine Rentenleistung handelt.
Was „2.000 Euro steuerfrei“ realistisch bedeutet
Die Aktivrente führt nicht automatisch dazu, dass 2.000 Euro als reines Plus im Portemonnaie landen. Sie reduziert die Steuerlast, weil auf diesen Lohnanteil keine Lohnsteuer anfällt. Wie stark sich das im Netto bemerkbar macht, hängt von der individuellen Steuer- und Abgabensituation ab.
In vielen Fällen bleibt die Kranken- und Pflegeversicherung ein Kostenfaktor, und bei höherem Verdienst oberhalb der 2.000-Euro-Grenze greift die normale Besteuerung.
Einordnung für Bernd: Was jetzt gilt – und was später kommt
Für Bernd ist die Lage damit zweigeteilt. Seine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente kann er bereits beziehen, und er kann daneben arbeiten, ohne dass allein wegen der Verdiensthöhe eine Rentenkürzung ausgelöst wird.
Den steuerlichen Freibetrag der Aktivrente kann er erst nutzen, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht; ab diesem Zeitpunkt wird der Freibetrag über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers relevant.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Aktivrente (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html)
- Bundesregierung: Aktivrente – Steuerbonus im Rentenalter (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334)
- Deutsche Rentenversicherung: FAQ zur Aktivrente (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/aktivrente/aktivrente_liste.html)
- Techniker Krankenkasse (Firmenkunden): Aktivrente – Hinweise zu SV-/Steuerrecht (https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aktivrente-sv-recht-2212822)
- Grant Thornton: Aktivrente ab 2026 – Anforderungen an Arbeitgeber/Lohnabrechnung (https://www.grantthornton.de/themen/2025/geplante-aktivrente-ab-2026-worauf-arbeitgeber-achten-sollten/)
- IHK München: Aktivrente – Überblick und Einordnung (https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/steuern/aktivrente/)




