Das Sozialgericht Chemnitz hat entschieden, dass ein Grundstück mit einem abrissreifen Wohngebäude und einer Scheune in ungünstiger Lage sogar einen Verkehrswert von 0,00 Euro haben kann – und dann nicht als Vermögen zählt, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen. In dem Verfahren ging es um Leistungen nach dem SGB II (heute Bürgergeld): Das Jobcenter verweigerte Leistungen, weil es mehrere Grundstücke als verwertbares Vermögen ansah.
Das Gericht verurteilte das Jobcenter, dem Kläger Leistungen dem Grunde nach für November 2015 bis September 2017 zu gewähren. (S 26 AS 1106/16)
Inhaltsverzeichnis
Worum ging es vor dem Jobcenter?
Der Kläger, Jahrgang 1958, lebte mit seiner Ehefrau in einem kleinen Haus (rund 67 Quadratmeter) auf einem eigenen Grundstück in einem Ortsteil von L. Die Ehefrau bezog eine Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld; zugleich liefen Kreditraten für das selbst genutzte Haus. Das Jobcenter lehnte SGB-II-Leistungen ab, weil es zusätzliches Grundeigentum als verwertbar einstufte und deshalb Hilfebedürftigkeit verneinte.
Welche Grundstücke standen im Streit?
Im Mittelpunkt standen mehrere Flurstücke, teils im Alleineigentum, teils im Miteigentum mit der Schwester. Ein Grundstück lag nach Auffassung des Gerichts im Außenbereich und durfte deshalb nicht als Bauland bewertet werden. Ein weiteres Grundstück war mit einem ruinösen Gebäude und einer Scheune bebaut – genau diese „Bruchbude“ behandelte das Jobcenter als Vermögen. Zusätzlich stritt man über die Idee, einen Teil des selbst genutzten Hausgrundstücks abzutrennen und als Gartenland zu verkaufen.
Was entschied das Sozialgericht Chemnitz?
Das Sozialgericht Chemnitz verpflichtete das Jobcenter, dem Kläger Leistungen dem Grunde nach für die Zeit vom 01.11.2015 bis 30.09.2017 zu gewähren; nur für Oktober 2015 wies es die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger seinen Bedarf in dieser Zeit nicht ausreichend aus Einkommen und verwertbarem Vermögen decken konnte. Die genaue Leistungshöhe muss das Jobcenter anschließend berechnen und per Bescheid festsetzen.
Warum ist eine „Bruchbude“ kein verwertbares Vermögen?
Das Gericht knüpft bei Vermögen nicht an den bloßen Besitz eines Grundstücks oder Gebäudes an, sondern an Verwertbarkeit: Sie müssen Vermögen nur einsetzen, wenn Sie es realistisch zu Geld machen können.
Eine „Bruchbude“ scheitert daran häufig, weil ein abrissreifes Gebäude den Marktwert nicht erhöht, sondern belastet – Abrisskosten, Verkehrssicherungspflichten und Risiken schrecken Käufer ab. Wenn unter dem Strich kein Erlös zu erwarten ist oder sich ein Verkauf zeitnah nicht durchsetzen lässt, fehlt die wirtschaftliche Verwertbarkeit; dann taugt das Objekt nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Im konkreten Fall verschärfte die Lage die Entwertung: Das Grundstück lag an einem verkehrsreichen Knotenpunkt, zusätzlich wirkten Immissionen eines Betriebsgrundstücks in der Nähe wertmindernd. In einer strukturschwachen Region mit geringer Nachfrage kann das den Verkehrswert auf einen symbolischen Betrag drücken – oder auf 0,00 Euro. Genau deshalb hielt das Gericht die Bewertung mit 0,00 Euro für gut vertretbar.
Wo liegt die Grenze zum verwertbaren Vermögen?
Das Jobcenter darf Vermögen nur anrechnen, wenn ein Verkauf, eine Belastung oder eine sonstige wirtschaftliche Nutzung praktisch möglich erscheint und nicht nur theoretisch. Entscheidend ist dabei nicht, ob „Grundbesitz“ im Grundbuch steht, sondern ob sich daraus unter Marktbedingungen ein verwertbarer Erlös erzielen lässt.
Praktisch bedeutet das: Je mehr Hindernisse gegen einen zeitnahen Verkauf sprechen, desto eher fällt das Objekt aus der Vermögensrechnung heraus. Dazu gehören fehlende Marktgängigkeit, miserable Lage, abrissreife Bausubstanz, hohe Abriss- oder Erschließungskosten, rechtliche Beschränkungen oder eine faktisch blockierte Veräußerung bei Miteigentum.
Wenn am Ende nur ein symbolischer Preis möglich wäre oder der Verkauf in dem Zeitraum, in dem das Jobcenter typischerweise prüft, nicht erreichbar ist, kippt die Bewertung – dann ist es kein verwertbares Vermögen, das Ihren Leistungsanspruch ausschließt.
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Bescheid prüfenWas bedeutet Verkehrswert und warum zählt er so stark?
Beim Bürgergeld gilt: Vermögen zählt nur, soweit es verwertbar ist (§ 12 SGB II). Verwertbar ist ein Gegenstand nur dann, wenn Sie ihn verkaufen, belasten oder anderweitig wirtschaftlich nutzen können – und zwar in Kürze und so, dass tatsächlich Mittel für den Lebensunterhalt fließen. Das Gericht betont den wirtschaftlichen Blick: Gibt es keine Marktgängigkeit, bleibt Vermögen „auf dem Papier“. Dann darf das Jobcenter Leistungen nicht mit fiktiven Zahlen sperren.
Warum spielte der Außenbereich eine zentrale Rolle?
Ein weiteres Grundstück ordnete das Gericht dem unbeplanten Außenbereich (§ 35 BauGB) zu. Das senkt die Nutzungsmöglichkeiten deutlich, weil Baurecht und Erschließung in der Regel eingeschränkt sind; es handelt sich dann typischerweise nicht um Bauland. Das Gericht folgte einem Sachverständigengutachten und bewertete die Fläche als Gartenland mit deutlich geringerem Wert als vom Jobcenter angesetzt. Damit brach ein wesentlicher Teil der Vermögensrechnung des Jobcenters weg.
Warum kann ein abtrennbarer Grundstücksteil trotzdem unverwertbar sein?
Das Jobcenter ging davon aus, dass das selbst genutzte Hausgrundstück zu groß sei und deshalb teilweise verwertet werden müsse. Das Gericht blieb bei der entscheidenden Frage: Gibt es dafür überhaupt einen realen Markt – und welchen Preis könnte man in absehbarer Zeit erzielen?
Teilung kostet Geld, Erschließung kostet Geld, Leitungen können eine Teilung faktisch verhindern oder verteuern; hinzu kommt die Nachfragefrage. Wenn sich eine abgetrennte Parzelle praktisch nur zu einem symbolischen Preis verkaufen lässt, entsteht kein Vermögenswert, der Ihren Lebensunterhalt tragen könnte.
Welche rechtlichen Grundlagen trugen die Entscheidung?
Das Gericht stützte sich auf die Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) und die Vermögensanrechnung (§ 12 SGB II). Vermögen zählt nur, wenn es verwertbar ist; das ist eine wirtschaftliche und tatsächliche Frage. Dabei orientierte sich die Kammer an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verwertbarkeit und Marktgängigkeit: Fehlt realistisch ein Käufer in absehbarer Zeit oder stehen rechtliche beziehungsweise tatsächliche Hindernisse im Weg, scheidet eine Anrechnung als verwertbares Vermögen aus. Die Entscheidung schützt damit vor der Praxis, Bodenrichtwerte oder pauschale Rechenwerte anzusetzen, obwohl ein Verkauf real nicht funktioniert.
Was bedeutet das Urteil für Ihren Bürgergeld-Anspruch?
Wenn das Jobcenter Leistungen wegen angeblichen Grundvermögens ablehnt, müssen Sie die Bewertung nicht hinnehmen, nur weil „Grundstück“ draufsteht. Sie können verlangen, dass das Jobcenter den Verkehrswert realistisch ermittelt und die Marktgängigkeit konkret prüft.
Gerade in strukturschwachen Regionen kann ein Grundstück wirtschaftlich wertlos sein, obwohl es formal existiert. Das Urteil zeigt: Eine ruinöse Immobilie kann den Leistungsanspruch nicht blockieren, wenn sie faktisch nicht zur Existenzsicherung taugt.
Worauf sollten Sie bei „wertlosen“ Grundstücken achten?
Sie verbessern Ihre Position, wenn Sie die Unverwertbarkeit konkret belegen: Zustand der Bausubstanz, nachvollziehbare Abrisskosten, Lage- und Immissionsprobleme, fehlende Erschließung sowie fehlende Nachfrage. Dokumentieren Sie auch erfolglose Verkaufsversuche oder Inserate; sie können zeigen, dass sich kein Käufer findet.
Prüfen Sie außerdem, ob das Grundstück im Außenbereich liegt, denn das drückt oft die Nutzungschancen und damit den Wert. Wenn Sie nur Miteigentümer sind, kann auch die fehlende Mitwirkung weiterer Miteigentümer die Verwertung praktisch blockieren.
Fazit
Das Sozialgericht Chemnitz hat die Realität über die Theorie gestellt: Eine Bruchbude in schlechter Lage ist kein Vermögen, das Sie zur Existenzsicherung einsetzen können.
Das Urteil zwingt Jobcenter, genauer hinzusehen – Verkehrswert ist nicht Bodenrichtwert, und Marktgängigkeit ist eine Frage der Fakten. Wenn Ihnen das Jobcenter wegen angeblicher Grundstückswerte Leistungen verweigert, lohnt sich ein genauer Blick auf Verwertbarkeit, Außenbereichslage und tatsächliche Verkaufsaussichten.




