Bürgergeld: 3 verpasste Termine, dann kommt das Jugendamt

Lesedauer 3 Minuten

Eine Formulierung in der Begründung eines Gesetzentwurfs zur Neuen Grundsicherung hat eine Debatte ausgelöst, die weit über Verwaltungsvorschriften hinausreicht. Auslöser ist eine parlamentarische Anfrage von Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag.

Reichinnek warnt vor den Folgen einer Regelung, nach der Jobcenter bei Eltern minderjähriger Kinder das Jugendamt einschalten sollen, wenn drei Termine in Folge versäumt werden und Sanktionen greifen. In der Konsequenz kann das Jugendamt Kontakt aufnehmen und die Situation im Haushalt prüfen lassen, bis hin zu einem Hausbesuch. Damit steht die Frage im Raum, wie weit der Staat bei Leistungsbezug und Mitwirkungspflichten gehen darf, ohne Familien zu stigmatisieren.

Was im Entwurf vorgesehen ist und wann das Jugendamt ins Spiel kommt

Nach den bekannt gewordenen Details knüpft die Passage an wiederholte Meldeversäumnisse an. Wer Einladungen des Jobcenters mehrfach ohne anerkannten Grund verpasst, muss mit spürbaren Kürzungen rechnen.

Im Referentenentwurf wird für den Fall von drei aufeinanderfolgenden versäumten Terminen ein besonders harter Schritt beschrieben: Der Anspruch auf den Regelbedarf kann entzogen werden, während die Kosten der Unterkunft unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin abgesichert werden sollen, etwa über Direktzahlung an Vermieter.

Für Haushalte mit minderjährigen Kindern enthält die Begründung den Hinweis, dass das Jobcenter das Jugendamt informieren soll, damit geprüft wird, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen könnte.

Nicht das Versäumen von Terminen als solches soll automatisch eine Kindeswohlgefährdung bedeuten. Vielmehr wird argumentiert, dass drastische Leistungskürzungen mittelbar Auswirkungen auf Kinder haben können und deshalb eine zusätzliche Prüfung stattfinden müsse. Kritiker halten genau diese Kopplung für problematisch, weil sie die Schwelle für staatliche Eingriffe in Familienleben senken könnte.

Stigmatisierung, Druck und eine unklare Trennlinie zwischen Armut und Kindeswohl

Reichinnek spricht von einer alarmierenden Entwicklung, weil sich Kontroll- und Sanktionslogik mit dem Kinderschutz verschränken. Der Vorwurf lautet, Familien könnten “in den Blick der Jugendhilfe geraten, obwohl es zunächst um ein Verwaltungsversäumnis gegenüber dem Jobcenter geht”.

Gerade bei Eltern, die ohnehin unter Stress stehen, psychisch belastet sind oder in instabilen Lebenslagen leben, kann das Ausbleiben von Terminen viele Ursachen haben, von Krankheit über Überforderung bis hin zu Kommunikationsproblemen. In dieser Perspektive wirkt die Drohkulisse eines möglichen Jugendamt-Kontakts wie zusätzlicher Druck, der eher abschreckt als unterstützt.

Ist Ihr Bürgergeld-Bescheid korrekt?

Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.

Bescheid prüfen

Zugleich wird eine Grundsatzfrage berührt: Kinderschutz soll sich am tatsächlichen Wohl des Kindes orientieren und nicht an sozialrechtlichen Verfahrensfehlern. Wenn der Eindruck entsteht, Armut oder Leistungsbezug werde schneller als Risikofaktor behandelt, kann das Vertrauen in Behörden sinken. Fachleute warnen seit Jahren vor einer Vermischung von Armutsfolgen mit Vernachlässigung, weil beides in der Praxis zwar zusammen auftreten kann, aber nicht automatisch dasselbe ist.

Die mögliche Sicht der Befürworter: Schutzauftrag und Vorsorge gegen Folgen harter Sanktionen

Auf der anderen Seite steht ein Argument, das sich aus dem staatlichen Schutzauftrag ableitet. Wenn Sanktionen so ausgestaltet werden, dass Haushalte kurzfristig in existenzielle Not geraten können, rückt zwangsläufig die Frage nach der Absicherung von Kindern in den Vordergrund.

Ob diese Absicht in der Praxis trägt, hängt jedoch an Details, die bislang umstritten sind: Wie automatisiert wäre die Meldung? Welche Ermessensspielräume hätten Jobcenter? Würde zunächst das Gespräch gesucht, bevor Dritte einbezogen werden? Und wie wird sichergestellt, dass Familien Hilfe erhalten, statt in eine Verdachtslogik zu geraten?

Rechtsstaatliche und praktische Fragen: Datenaustausch, Verhältnismäßigkeit und Kapazitäten

Mit jeder Schnittstelle zwischen Jobcenter und Jugendamt steigen die Anforderungen an Datenschutz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Schon die Weitergabe, dass Sanktionen drohen oder verhängt wurden, ist eine sensible Information.

Für Betroffene ist entscheidend, ob sie wissen, welche Daten übermittelt werden, auf welcher Grundlage das geschieht und welche Möglichkeiten sie haben, sich zu wehren oder Missverständnisse zu klären.

Hinzu kommt die praktische Seite. Jugendämter sind vielerorts stark belastet. Wenn Hinweise aus Jobcentern häufiger werden, stellt sich die Frage, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind, um Fälle sachgerecht zu prüfen. Eine vorschnelle Standardisierung könnte dazu führen, dass echte Gefährdungen schwerer zu priorisieren sind, während zugleich unauffällige Familien unnötig in aufwendige Verfahren geraten.

Wohin die Debatte führen könnte

Der Streit um die Passage zeigt, wie konfliktträchtig die geplante “Neue Grundsicherung” ist. Es wächst die Sorge, dass härtere Sanktionen Kinder indirekt treffen und dass Kontrollinstrumente die Rolle der Jugendhilfe verändern könnten.

Ob aus der beanstandeten Formulierung eine verbindliche Praxis wird, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren und später in der Ausführung.