Zum 1. Januar 2026 tritt eine grundlegende Reform der Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Kraft. Mit dem Ende des bisherigen Vertrauensschutzes verschärft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Renteneintritt deutlich. Millionen Betroffene müssen ihre bisherige Planung überprüfen, da die Reform sowohl die Rentenhöhe als auch steuerliche Abläufe betrifft.
Inhaltsverzeichnis
Abschlagsfreie Rente künftig erst ab 65 Jahren
Bisher konnten schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei früher in Rente gehen – bei entsprechenden Versicherungszeiten und bis zu zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze. Es handelt sich um eine Sonderregelung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Dies gilt zwar auch weiterhin, doch die reguläre Altersgrenze steigt – und mit ihr auch die Altersgrenze bei Schwerbehinderung. Künftig ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 65 Jahren möglich, ohne Ausnahme.
Vorzeitige Rente nur noch ab 62 – und immer mit Abschlägen
Wer früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte oder gesundheitlich muss, kann dies künftig frühestens mit 62 Jahren tun. Allerdings zieht ein vorzeitiger Rentenbeginn dauerhafte finanzielle Abschläge nach sich. Pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns fallen 0,3 Prozent Kürzung an, bei drei Jahren früher also insgesamt 10,8 Prozent – ein Verlust, der sich über Jahrzehnte summiert.
Übergangsregeln laufen aus: Ab 1964 geborene besonders betroffen
Mit dem Jahreswechsel 2026 endet die Übergangsregelung des § 236a SGB VI. Ab dann gilt ausschließlich § 37 SGB VI, der keine Sonderregelungen mehr für schwerbehinderte Versicherte vorsieht. Besonders betroffen sind daher alle Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964, für die ein Rentenbeginn vor 62 Jahren vollständig ausgeschlossen wird.
Finanzielle Folgen: Warum viele jetzt handeln sollten
Für viele Betroffene ist es gesundheitlich kaum realistisch, bis zum 65. Lebensjahr voll erwerbstätig zu bleiben. Ohne rechtzeitige Planung drohen spürbare Einbußen oder sogar Altersarmut.
Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Bei einer Rente von 1.750 Euro führen Abschläge von 10,8 Prozent zu einer dauerhaften Kürzung um 189 Euro monatlich – über 20 Jahre summiert sich das zu mehr als 45.000 Euro Verlust.
Rentenstrategie optimieren: Welche Möglichkeiten es gibt
Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll, durch die Deutsche Rentenversicherung oder unabhängige Rentenberater. Viele Betroffene können durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr Abschläge vollständig kompensieren, wobei diese Beiträge steuerlich absetzbar sind.
Auch die Teilrente in Kombination mit einer Weiterbeschäftigung kann helfen, Abschläge zu reduzieren und zusätzliche Rentenpunkte zu sammeln.
Steuerliche Änderungen: Behinderten-Pauschbetrag nur noch mit elektronischer Datenübermittlung
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Versorgungsämter den Behindertenstatus elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, damit der Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt wird. Dafür ist zwingend die Steuer-ID der Betroffenen erforderlich.
Wer bisher keine Steuer-ID hinterlegt hat, sollte diese noch 2025 an das zuständige Versorgungsamt melden, damit die Übermittlung reibungslos funktioniert. Papierausweise bleiben gültig, solange die Feststellung unverändert bleibt, verlieren jedoch ihre steuerliche Funktion ohne digital bestätigte Daten.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Ab welchem Alter können schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Rente gehen?
Abschlagsfrei ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich.
Kann ich weiterhin als Mensch mit Schwerbehinderung noch früher in Rente gehen?
Ja, aber frühestens ab 62 Jahren – und immer mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorverlegung.
Wen betrifft die neue Regelung besonders?
Alle Menschen mit Schwerbehinderung ab Jahrgang 1964, da für sie der vorzeitige Rentenbeginn vor 62 Jahren vollständig entfällt.
Wie kann ich Abschläge vermeiden oder reduzieren?
Durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr, durch Weiterarbeit in einer Teilrente oder durch strategische Planung mit einem Rentenberater.
Was ändert sich steuerlich für schwerbehinderte Menschen?
Der Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2026 nur noch berücksichtigt, wenn das Versorgungsamt den Grad der Behinderung elektronisch übermittelt. Dafür müssen Betroffene rechtzeitig ihre Steuer-ID hinterlegen.
Dr. Utz Anhalt: Schwerbehinderte trifft es ab 2026 knallhart
Fazit: Jetzt aktiv werden, um Nachteile zu vermeiden
Die Reform zum 1. Januar 2026 markiert einen tiefen Einschnitt für schwerbehinderte Versicherte. Abschlagsfreie Renten gibt es künftig erst ab 65, und ein vorzeitiger Rentenbeginn führt zu deutlichen und dauerhaften Kürzungen.
Wer ab 1964 geboren ist, sollte deshalb sofort prüfen, wie sich die Änderungen auf die eigene Lebensplanung auswirken und welche Ausgleichsmöglichkeiten infrage kommen. Eine vorausschauende Strategie kann entscheidende finanzielle Nachteile verhindern und Sicherheit für den Ruhestand schaffen.




