Zum 1. Januar 2026 tritt eine grundlegende Reform der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen in Kraft. Mit dem Ende des bisherigen Vertrauensschutzes verschรคrft der Gesetzgeber die Voraussetzungen fรผr einen abschlagsfreien Renteneintritt deutlich. Millionen Betroffene mรผssen ihre bisherige Planung รผberprรผfen, da die Reform sowohl die Rentenhรถhe als auch steuerliche Ablรคufe betrifft.
Inhaltsverzeichnis
Abschlagsfreie Rente kรผnftig erst ab 65 Jahren
Bisher konnten schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei frรผher in Rente gehen โ bei entsprechenden Versicherungszeiten und bis zu zwei Jahre vor der regulรคren Altersgrenze. Es handelt sich um eine Sonderregelung der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Dies gilt zwar auch weiterhin, doch die regulรคre Altersgrenze steigt – und mit ihr auch die Altersgrenze bei Schwerbehinderung. Kรผnftig ist der abschlagsfreie Rentenbeginn erst mit 65 Jahren mรถglich, ohne Ausnahme.
Vorzeitige Rente nur noch ab 62 โ und immer mit Abschlรคgen
Wer frรผher aus dem Berufsleben ausscheiden mรถchte oder gesundheitlich muss, kann dies kรผnftig frรผhestens mit 62 Jahren tun. Allerdings zieht ein vorzeitiger Rentenbeginn dauerhafte finanzielle Abschlรคge nach sich. Pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns fallen 0,3 Prozent Kรผrzung an, bei drei Jahren frรผher also insgesamt 10,8 Prozent โ ein Verlust, der sich รผber Jahrzehnte summiert.
รbergangsregeln laufen aus: Ab 1964 geborene besonders betroffen
Mit dem Jahreswechsel 2026 endet die รbergangsregelung des ยง 236a SGB VI. Ab dann gilt ausschlieรlich ยง 37 SGB VI, der keine Sonderregelungen mehr fรผr schwerbehinderte Versicherte vorsieht. Besonders betroffen sind daher alle Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964, fรผr die ein Rentenbeginn vor 62 Jahren vollstรคndig ausgeschlossen wird.
Finanzielle Folgen: Warum viele jetzt handeln sollten
Fรผr viele Betroffene ist es gesundheitlich kaum realistisch, bis zum 65. Lebensjahr voll erwerbstรคtig zu bleiben. Ohne rechtzeitige Planung drohen spรผrbare Einbuรen oder sogar Altersarmut.
Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Bei einer Rente von 1.750 Euro fรผhren Abschlรคge von 10,8 Prozent zu einer dauerhaften Kรผrzung um 189 Euro monatlich โ รผber 20 Jahre summiert sich das zu mehr als 45.000 Euro Verlust.
Rentenstrategie optimieren: Welche Mรถglichkeiten es gibt
Eine frรผhzeitige Beratung ist sinnvoll, durch die Deutsche Rentenversicherung oder unabhรคngige Rentenberater. Viele Betroffene kรถnnen durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr Abschlรคge vollstรคndig kompensieren, wobei diese Beitrรคge steuerlich absetzbar sind.
Auch die Teilrente in Kombination mit einer Weiterbeschรคftigung kann helfen, Abschlรคge zu reduzieren und zusรคtzliche Rentenpunkte zu sammeln.
Steuerliche รnderungen: Behinderten-Pauschbetrag nur noch mit elektronischer Datenรผbermittlung
Ab dem 1. Januar 2026 mรผssen Versorgungsรคmter den Behindertenstatus elektronisch an die Finanzverwaltung รผbermitteln, damit der Behinderten-Pauschbetrag berรผcksichtigt wird. Dafรผr ist zwingend die Steuer-ID der Betroffenen erforderlich.
Wer bisher keine Steuer-ID hinterlegt hat, sollte diese noch 2025 an das zustรคndige Versorgungsamt melden, damit die รbermittlung reibungslos funktioniert. Papierausweise bleiben gรผltig, solange die Feststellung unverรคndert bleibt, verlieren jedoch ihre steuerliche Funktion ohne digital bestรคtigte Daten.
FAQ: Die fรผnf wichtigsten Fragen und Antworten
Ab welchem Alter kรถnnen schwerbehinderte Menschen ohne Abschlรคge in Rente gehen?
Abschlagsfrei ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr mรถglich.
Kann ich weiterhin als Mensch mit Schwerbehinderung noch frรผher in Rente gehen?
Ja, aber frรผhestens ab 62 Jahren โ und immer mit dauerhaften Abschlรคgen von bis zu 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorverlegung.
Wen betrifft die neue Regelung besonders?
Alle Menschen mit Schwerbehinderung ab Jahrgang 1964, da fรผr sie der vorzeitige Rentenbeginn vor 62 Jahren vollstรคndig entfรคllt.
Wie kann ich Abschlรคge vermeiden oder reduzieren?
Durch Ausgleichszahlungen ab dem 50. Lebensjahr, durch Weiterarbeit in einer Teilrente oder durch strategische Planung mit einem Rentenberater.
Was รคndert sich steuerlich fรผr schwerbehinderte Menschen?
Der Behinderten-Pauschbetrag wird ab 2026 nur noch berรผcksichtigt, wenn das Versorgungsamt den Grad der Behinderung elektronisch รผbermittelt. Dafรผr mรผssen Betroffene rechtzeitig ihre Steuer-ID hinterlegen.
Dr. Utz Anhalt: Schwerbehinderte trifft es ab 2026 knallhart
Fazit: Jetzt aktiv werden, um Nachteile zu vermeiden
Die Reform zum 1. Januar 2026 markiert einen tiefen Einschnitt fรผr schwerbehinderte Versicherte. Abschlagsfreie Renten gibt es kรผnftig erst ab 65, und ein vorzeitiger Rentenbeginn fรผhrt zu deutlichen und dauerhaften Kรผrzungen.
Wer ab 1964 geboren ist, sollte deshalb sofort prรผfen, wie sich die รnderungen auf die eigene Lebensplanung auswirken und welche Ausgleichsmรถglichkeiten infrage kommen. Eine vorausschauende Strategie kann entscheidende finanzielle Nachteile verhindern und Sicherheit fรผr den Ruhestand schaffen.




