Hausverbot für den Medizinischen Dienst

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Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz sieht in der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Hartz IV Leistungsempfänger bei mehrfachen Krankmeldungen durch den medizinischen Dienst in der eigenen Wohnung Zwangsuntersuchen zu lassen einen erneuten Schritt weg vom Rechtsstaat in Richtung eines totalitären Überwachungsstaat. Aus dem Grundgesetz selbst, § 20, ergibt sich die Pflicht und das Recht hier Widerstand zu leisten.

Aus diesem Grund möchten wir alle Betroffene ermutigen, sich gegen das unverhältnismäßige Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zu wehren. In der Anlage senden wir Euch deshalb einen Entwurf für ein vorbeugendes Hausverbot, welches direkt an den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen gesendet werden sollte.

ENTWURF

Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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