Kommentar zum Hartz IV Regelsatz-Urteil

Lesedauer < 1 Minute

31.03.2013

Der Hartz IV Regelbedarf für Familien ist nach MEINUNG des Bundessozialgerichts in Kassel nicht verfassungswidrig. Ob er es ist oder nicht, diese Entscheidung steht meiner Ansicht nach aber nur dem Bundesverfassungsgericht zu und sonst niemandem. Alles andere sind nur Ansichten, Meinungen, Vermutungen, aber letztlich ohne bleibende Relevanz.

Bedenkt man allein schon, dass das BVerfG ausdrücklich forderte, das Kinder- und Jugendlichenregelsätze ermittelt werden müßten und NICHT als prozentualer Anteil der Erwachsenenregelsätze abgeleitet sein dürfen, dann erkennt man schon den entscheidenden Fehler des BSG. Denn auch weiterhin sind die besagten Regelsätze nicht ermittelt und damit nach Vorgabe des BVerfG eindeutig auch weiterhin verfassungswidrig.

Sieht man die Strompreisentwicklung und im Vergleich die Entwicklung der Regelsatzanteile für Strom, dann zeigt sich hier der nächste eindeutige Punkt.

Sieht man die Problematik der Wachstumskosten bei Kindern in Form von Schuhen, Bekleidung jeder Art und bedenkt man, dass diese Kosten im Erwachsenenregelsatz so nicht vorkommen, dann erkennt man den nächsten Punkt.

Desweiteren wurde ja bereits in ausführlichen Prüfungen unabhängig der Gerichtsbarkeit nachgewiesen, dass bei der neuerlichen Berechnung der Regelbedarfe durch die Regierung gelogen, betrogen und getrickst wurde. Dass das BSG dies nicht bereit ist dies anzuerkennen, läßt sich nur durch neoliberale Scheuklappen erklären.

Letztlich scheint das BSG gar nicht in der Lage zu sein realitätsbezogene und verfassungskonforme Urteile zu fällen, sondern zieht sich stattdessen auf den Standpunkt zurück den Wünschen der Regierung zu folgen, die nicht nur aus Kostengründen daran interessiert ist die aktuelle Situation zu zementieren. Der funktionierende Niedriglohnsektor ist davon abhängig, dass Millionen Menschen in Deutschland weiterhin deutlich zu wenig Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Ansonsten funktioniert die Erpressung der Arbeitgeber nicht mehr.

Es bleibt auf die erneute Entscheidung des Verfassungsgerichts zu hoffen und vor allem auch darauf, dass das nächste Urteil der Regierung nicht weiterhin so viele Spielräume für Rechtsbrüche und Tricksereien läßt. (Thomas M. Müller, Nürnberg)