Hartz IV Betroffene stahl aus Hunger: Harte Strafe

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In Sondershausen verurteilte das Amtsgericht eine 4-fache Mutter und Hartz IV Bezieherin zu 990 Euro, weil sie Käse und Schinken aus einem Supermarkt stahl

Während Manager und Aufsichträte zumeist mit einem "blauen Auge" davon kommen, obwohl sie eine ganze Welt in die Wirtschaftskrise zwangen, lassen Amtsrichter in Sondershausen keine Milde walten. Auch nicht wenn Menschen aus puren Hunger Lebensmittel stehlen. So musste sich heute eine Vierfache Mutter, die von Hartz IV betroffen ist, vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie für sich und ihre Kinder aus lauter Verzweiflung Lebensmittel im Wert von 9,86 Euro aus einem Supermarkt stahl.

Vor Gericht gab die Mutter an, sie habe aus Geldnot gehandelt. Die Arge hätte das Geld immer zu spät gezahlt und deshalb habe sie Lebensmittel stehlen müssen. Doch die Richter beim Amtsgericht ließen das Argument nicht gelten und verurteilten die Beklagte zu 990 Euro Geldstrafe. In Deutschland bestehe "ein so dichtes soziales und vor allem karitatives Netz, dass niemand zum Stehlen gezwungen" sei, so die Richter am Amtsgericht Sondershausen. Die Hartz IV-Bezieherin hätte sich nach Meinung der Richter auf die Zahlweise der Behörde einstellen sollen. Das Urteil ist rechtskräftig. (25.01.2010)

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