Hartz IV: Aussagepflicht für Verwandte

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Bei Zeugnisverweigerung in Hartz IV-Prozessen droht Verwandten ein Ordnungsgeld

12.11.2014

In Hartz IV-Prozessen dürfen Verwandte bei Vermögensfragen nicht die Aussage verweigern. Das entschied das Landessozialgericht NRW (LSG). Wer dennoch keine Auskunft gibt, wird zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verpflichtet. Während bei schweren Straftaten die Zeugnisverweigerung zu Tragen kommt, gilt diese offenbar nicht bei Hartz IV.

Verwandte müssen auch Auskunft über Einkommen und Vermögen einer Bedarfsgemeinschaft geben
Hartz IV-Prozesse betreffen häufig Vermögensfragen und die Einkommenssituation von Leistungsbeziehern. Dann werden oft auch Verwandte von den Sozialgerichten dazu befragt. Die Prozessordnung räumt Verwandten zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht ein, jedoch gilt dies nicht für Hartz IV-Verfahren. Das hat das LSG nun klargestellt (Aktenzeichen: L 19 AS 1880/14 B und L 19 AS 1906/14 B). Verweigern Verwandte dennoch die Aussage, droht ihnen ein Ordnungsgeld.

Im konkreten Fall hatte das Jobcenter einem Erwerbslosen Hartz IV-Leistungen verweigert, da er mit seiner Mutter und seinem Stiefvater in einer Wohnung lebte und nach Ansicht der Behörde mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bildete. Das Einkommen des Stiefvaters reiche aus, um auch für den Lebensunterhalt des Erwerbslosen zu sorgen, begründete das Jobcenter seine Entscheidung. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und zog vor Gericht, um die Sozialleistung nach SGB II einzuklagen. Als sich die Mutter und der Stiefvater auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beriefen und keine Aussagen zur Vermögenssituation machen wollten, bewertete das Sozialgericht (SG) dies als rechtswidriges Verwalten.

Das LSG bestätigte diese Entscheidung als nächst höhere Instanz. Verwandte dürften die Aussage bei Vermögensfragen in Hartz IV-Prozessen nicht verweigern. Das beinhalte auch die Frage nach dem Einkommen und Vermögen der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, so die Richter. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. (ag)

Bild: Alexandra H. / pixelio.de

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