18,36 Euro beträgt derzeit pro Wohnung und Monat der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ). Egal wie man zum Rundfunkbeitrag steht: Abzocken sollte man sich nicht lassen. Betrüger locken nämlich mit einer neuen Masche, vor der wir eindringlich warnen..
Wie funktioniert die Abzocke?
Wer in einer Suchmaschine „Rundfunkbeitrag ummelden“ oder „Bankverbindung ändern“ eingibt, landet nicht selten auf der Seite dein‑rundfunkbeitrag.de.
Das Portal imitiert Logo, Farbwelt und Aufbau des offiziellen Beitragsservice, verschweigt jedoch bis kurz vor Abschluss, dass für das bloße Weiterleiten eines Formulars 39,90 Euro fällig werden.
Laut Impressum handelt es sich um die Firma Digitaler Post Service FZCO aus der Dubai Silicon Oasis.
Der Täuschungseffekt ist so groß, dass nach Schätzungen der Verbraucherzentralen inzwischen weit über hunderttausend Menschen gezahlt haben.
Die selbe Dienstleistung ist beim echten Beitragsservice kostenfrei
Der öffentlich‑rechtliche Beitragsservice stellt Ummeldungen, Abmeldungen oder Kontoänderungen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Das liegt daran, dass er allein die hoheitlich festgelegte Gebühr einzieht und keine Drittgeschäfte abschließen darf.
Die dubai‑basierte Firma verkauft also einen eigentlich kostenlosen Verwaltungsvorgang weiter – ein Geschäftsmodell, das Verbraucherschützer als rechtswidrig und sittenwidrig einstufen.
Welche Folgen drohen den Betroffenen nach Zahlung – und wie können sie reagieren?
Wer die 39,90 Euro überwiesen hat, erhält oft binnen weniger Tage Mahnungen oder sogar Forderungsschreiben eines Inkassodienstes. Viele Geschädigte zahlen daraufhin aus Sorge vor weiterer Eskalation.
Juristisch gilt jedoch: Bei einem online geschlossenen Fernabsatzgeschäft besteht ein mindestens 14‑tägiges Widerrufsrecht.
Wird rechtzeitig widerrufen, muss das Geld erstattet werden. Auch nach Ablauf dieser Frist lässt sich der Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums anfechten. Rechtsanwalt Christian Solmecke rät zusätzlich zur sofortigen Kündigung, um künftigen Abbuchungen vorzubeugen.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Verbraucherschutz hat Sammelklagen eingereicht
Bereits 2024 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen die SSS Software Special Service GmbH ein, die das ähnlich gestaltete Portal service‑rundfunkbeitrag.de betrieb.
Betroffene können sich seit Dezember 2024 über das Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden, um ihre Ansprüche bündeln zu lassen.
Der vzbv argumentiert, die Betreiber hätten das Kostenrisiko verschleiert und damit gegen das Transparenzgebot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Verbraucherschützer warnen inzwischen auch explizit vor dein‑rundfunkbeitrag.de und prüfen weitere rechtliche Schritte.
Wie gefährlich ist der Datenabfluss?
Neben dem finanziellen Schaden droht ein Verlust sensibler personenbezogener Daten – darunter Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung. Solche Informationen können in Datenhandelsnetzwerke gelangen, wo sie für Spam, Phishing oder Bonitätsprüfungen missbraucht werden.
Datenschutzexpertinnen empfehlen, Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen genau zu beobachten und bei Verdacht auf Missbrauch umgehend die Bank zu informieren.
Was können Suchmaschinen und Plattformen leisten – und was nicht?
Google kennzeichnet die Fake‑Seiten inzwischen seltener als Top‑Treffer, blendet aber noch immer Werbeanzeigen ein, die auf verwandte Domains führen. Suchalgorithmen reagieren oft erst, wenn zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer Betrug melden. Die Verantwortung, eine Seite vor Eingabe persönlicher Daten sorgfältig zu prüfen, bleibt daher in letzter Instanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Welche Schritte sollten Beitragszahlende jetzt unternehmen?
Wer bislang nichts unterschrieben oder überwiesen hat, sollte ausschließlich über rundfunkbeitrag.de mit dem offiziellen Beitragsservice kommunizieren.
“Betroffene, die bereits gezahlt haben, sollten umgehend schriftlich widerrufen, gezahlte Beträge zurückfordern und jede weitere Forderung schriftlich zurückweisen”, sagt der Experte Dr. Utz Anhalt.
“Liegt der Vertragsabschluss länger zurück, empfiehlt sich die Anfechtung wegen Täuschung. Zusätzlich kann eine Eintragung in die oben genannte Sammelklage erfolgen, um gemeinsam Druck auf die Betreiber auszuüben”, so Anhalt weiter.




