Hartz IV: Arge zerstört Bedarfsgemeinschaft

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ARGE Krefeld zerstört Bedarfsgemeinschaft.

Eine Frau, 56 Jahre alt, Bezieherin einer Hinterbliebenenrente in Höhe von über 900 €, lebt mit Ihrem Lebensgefährten der von Alg II (Hartz IV) abhängig ist, zusammen, wodurch die Beiden eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Die Frau ist selber nicht „bedürftig“, wird aber von der ARGE nach § 9 SGB II „bedürftig“ gerechnet. Ihre Rente wird als Einkommen in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet, wodurch sie rechnerisch bedürftig wird. Rechnerisch bekommt sie ca. 125 € von der ARGE.

So weit ist das ja noch in Ordnung. Jetzt aber kommts! Da sie rechnerisch bedürftig ist, will die ARGE sie zwingen eine Arbeit anzunehmen. Wenn die Frau eine Arbeit annehmen würde, würde sie ihre Hinterbliebenenrente verlieren, dass aber stört die ARGE Krefeld nicht. Der ARGE kommt es nur darauf an, weniger zu zahlen. Die Frau hat die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam gemacht, das sie von ihrer Rente leben könnte, ohne arbeiten zu müssen und aus dem Grund würde sie auch nicht arbeiten gehen. Die ARGE erklärt der Frau das sie trotzdem arbeiten musste, da sie ja in der Pflicht wäre alles zu tun um die Bedürftigkeit zu beenden bzw. zu verringern. Durch dieses Gebaren der ARGE ist die Lebensgemeinschaft der beiden Menschen zerstörungsbedroht. Als die Frau darauf hin erklärte das sie dann ihren Lebensgefährten aus der Wohnung schmeißt und somit die Lebensgemeinschaft auflöst, ist die Sachbearbeiterin erschrocken und sagt ihr das die ARGE das so aber nicht will.

Der zuständige Leistungssachbearbeiter sieht das ganz anders, er besteht darauf das die ARGE nur nach dem SGB II handeln würde und aus dem Grund müsste die Frau sich eine Arbeit suchen. Bei dem Gespräch am 19.05.2010 haben wir dem Leistungssachbearbeiter noch einmal erklärt, warum die Frau nicht arbeiten wird und das ihr Lebensgefährte sich jetzt eine andere Wohnung suchen muss. Der Sachbearbeiter sah es gelassen und sagte nur, dann muss ihr Lebensgefährte sich eben eine andere Wohnung suchen. Die ARGE zahlt den beiden zur Zeit ca. 270 Euro (ohne den Zuschlag nach § 24 SGB II ). In Zukunft sieht es so aus. Er lebt alleine, hat eine eigene Wohnung (47 qm) Kaltmiete : 228,42 Euro plus Nebenkosten und Heizung, als ca. 350 Euro Regelsatz: 359,00 Euro Zusammen ergibt das ca. 710,00 Euro pro Monat, rechnerisch also 440,00 Euro mehr als jetzt. Dazu kommt die Kostenübernahme für die Wohnungssuche und eine Erstausstattung, mitnehmen kann er nicht viel. So kann eine Lebensgemeinschaft mit Hartz IV, aussehen wenn die ARGE es will. Selbst die höheren Kosten sind egal, Hauptsache der Sachbearbeiter hat sich durchgesetzt. (Helmut Tedden, h.tedden@sozial-atlatus.de)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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