Der EuGH hat die Rechte von Grenzgängern gestärkt: Danach hat ein belgischer Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld für das in seinem Haushalt lebende Pflegekind.
Ein belgischer Arbeitnehmer, der in Luxemburg arbeitete und in Belgien wohnte, hatte für sein Pflegekind, das aufgrund einer belgischen Gerichtsentscheidung in seinem Haushalt untergebracht war, jahrelang luxemburgisches Kindergeld erhalten.
Nach einer Gesetzesänderung wurde ihm das Kindergeld jedoch versagt.
Seither erhalten Grenzgängerinnen und Grenzgänger das Kindergeld, anders als gebietsansässige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nur noch für leibliche oder adoptierte Kinder.
Diese Regelung führt dem EuGH-Urteil zufolge zu einer Ungleichbehandlung und verstößt gegen das Unionsrecht.
Es handelt sich dabei um eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Auch der Umstand, dass die Entscheidung über die Unterbringung von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als dem Aufnahmemitgliedstaat des betreffenden Arbeitnehmers erlassen wurde, kann auf diese Feststellung keinen Einfluss haben.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger tragen durch die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung sozialpolitischer Maßnahmen des Aufnahmemitgliedstaates bei, weshalb ihnen Familienleistungen ebenso zugutekommen müssen, wie inländischen Arbeitnehmenden.
So entschieden vom Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-27/23.
Anmerkung Detlef Brock:
Wie kann man sich bei Ablehnung des Kindergeldes von der Familienkasse dagegen wehren? Dazu Rechtsanwältin Monika Blum: “Erst wenn die luxemburgische oder polnische Familienkasse Kindergeld bewilligt hat, darf die deutsche Familienkasse den Anspruch auf deutsches Kindergeld ablehnen, die Auszahlung des Kindergeldes stoppen oder deutsches Kindergeld zurückfordern.”
Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.