Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen. Diese können das Pflegegeld an Pflegepersonen auszahlen.
Inhaltsverzeichnis
Wer bekommt also das Pflegegeld?
Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, dann bekommen Sie Pflegegeld in Höhe des Pflegegrades. Wenn Sie Angehörige häuslich pflegen, können Sie dafür Pflegegeld von diesen beziehen.
Sie können auch das Pflegegeld bekommen, wenn Sie eine enge Beziehung zu dem gepflegten Menschen haben, aber nicht verwandt sind, und sogar dann, wenn es sich bei dem Gepflegten um eine fremde Person handelt.
Was gilt beim Bürgergeld?
Generell gilt beim Bürgergeld das Pflegegeld als zweckgebundene Leistung, die nur für die häusliche Pflege da ist. Damit zählt es nicht als Einkommen und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Die Ausnahme ist die Pflege von Fremden
Bei den denkbaren Situationen, in denen Pflegegeld ausgezahlt wird, gibt es allerdings Ausnahmen. Dazu zählt die Pflege von Fremden. Hier können Jobcenter durchaus gezahltes Pflegegeld als Einkommen anrechnen.
Wenn Sie also Menschen pflegen, mit denen Sie nicht verwandt sind, wird das Jobcenter das Pflegegeld vermutlich nur dann nicht als Einkommen ansehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie zu diesem Menschen eine persönliche Beziehung pflegen.
Hier entscheidet in der Praxis der Einzelfall.
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Eltern müssen Pflegegeld nicht anrechnen
Hingegen müssen Eltern das Pflegegeld nicht auf das Bürgergeld anrechnen lassen, wenn sie ihr eigenes Kind pflegen, das Anspruch auf diese Leistung hat.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld wird generell ausgezahlt, wenn Bedürftige mindestens einen Pflegegrad von 2 aufweisen, und zuhause von ihren Angehörigen gepflegt werden. Dieses Pflegegeld kann an Angehörige weitergereicht werden, die die Pflege übernehmen.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Am niedrigsten fällt es bei einem Pflegegrad von 2 aus. Da beträgt es 332,00 Euro. Beim Pflegerad 3 sind es 573,00 Euro, beim Pflegegrad 4 schon 765,00 Euro, und beim Pflegegrad 5 ist die Leistung am höchsten. Sie beläuft sich dann auf 947,00 Euro.
Müssen Sie als Pflegende beim Bürgergeld jeden Job annehmen?
Wie sieht es aus, wenn Sie einem pflegebedürftigem Menschen helfen und Bürgergeld beziehen? Bürgergeld-Berechtigung ist definiert als Erwerbsfähigkeit und Arbeitssuche.
Kann das Jobcenter Sie also dazu zwingen, jedes Stellenangebot anzunehmen? Nein, das darf die Behörde nicht. Ihnen kann in dieser Situation nicht jede Arbeit zugemutet werden. Vor allem dürfen Sie nicht in Jobs gepresst werden, die unvereinbar sind mit ihrer Pflegetätigkeit.
Pflegebedürftigkeit und Bürgergeld?
Auch Pflegebedürftige selbst können Bürgergeld beziehen, allerdings nur bis zu einem Grad von 3, und dies nur dann, wenn Sie zumindest drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Ist Ihnen nur eine Arbeit von weniger als drei Stunden pro Tag zuzumuten, dann gelten Sie als voll erwerbsgemindert und fallen nicht mehr unter die Erwerbsfähigkeit beim Bürgergeld.
Stattdessen können Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen – vorausgesetzt, Sie haben die nötigen Beiträge an die Rentenversicherung geleistet. Ohne Einzahlungen bei der Rentenkasse kommt eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Frage.
Legen Sie Widerspruch ein!
Es passiert immer wieder vor, dass Jobcenter Pflegegeld auf den Regelsatz anrechnen. Lassen Sie das nicht gefallen! Sie können binnen eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde einlegen.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.