Urteil: Keine staatliche Unterstützung bei der Auto Finanzierung für Geringverdiener mit ALG II
Keine staatliche Unterstützung für den Kauf eines Autos, erhalten Geringverdiener, die vom Arbeitslosengeld II abhängig sind. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes hervor, wie das Gericht letzte Woche mitteilte. Weder Zins- noch Tilgungsraten werden für ein Auto- Darlehen übernommen. Diese sind nach Meinung der Richter nicht Einkommensmindernd.
Ein Mann hatte geklagt, da er monatlich weniger als 345 Euro zusätzlich zu dem ALG II verdient und Anspruch auf einen höheren Satz der Lohnersatzleistung seiner Ansicht hat. Doch das hessische Landesgericht wies dieses Argument zurück und erklärte, dass Tilgungsraten von den Ämtern grundsätzlich nicht übernommen werden- auch wenn, wie in diesem Fall, die Tilgungsraten 140 Euro betragen. Dem Kläger stehe es jedoch zu, die Entfernungspauschale für Fahrten zum und vom Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Der Beschluss des obersten hessischen Sozialgerichtes ist nach dessen Angaben unanfechtbar. (Az. L 9 AS 213/06 ER)
(veröffentl. am 11.02.07)
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