Hartz IV: Schulskikurs für Kinder wird bezahlt

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Neues Hartz IV Urteil: Die Kosten für einen Skikurs in der Schule werden übernommen

Schüler, die einen Ski- Kurs machen wollen, haben einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die Kinder Sozialleistungs-berechtigt sind. In einem Fall hatte ein Schüler an einem Skikurs in der Schule teilgenommen. Für diesen Kurs gab es auch Noten. Allerdings mussten die Kosten für diesen Kurs die Eltern der Schüler zahlen. Da die Eltern des Kindes einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, wurde an Antrag bei der zuständigen ARGE gestellt. Diese weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Die Begründung der ARGE lautete, dass es sich um einen Schulkurs handele. Daraufhin klagten die Eltern bei Sozialgericht.

Das Landessozialgericht in Sachsen-Anhalt entschied nun jedoch zu Gunsten der Kläger. Das Gericht argumentierte, dass es sich dabei um eine Klassenfahrt handeln würde. Die Benotung für diesen Kurs sei nur eine Nebensache gewesen. Klassenfahrten sin dazu da, damit die Schüler in die Klasse integrert werden und ein Klassenverband entsteht. Würde ein Kind nicht mit fahren, könnte es Ausgrenzungen erfahren. Das Urteil ist rechtskräftig. Die ARGE in Halle muss die Kosten nun übernehmen. (Aktenzeichen: S 17 AS 109/07, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt).

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