Hartz IV: Kein Mehrbedarf bei Diabetes Typ II

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Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung bei Bluthochdruckerkrankung, Fettstoffwechselstörung und Diabetes mellitus Typ II .

Das Landessozialgericht Sachsen (Az. L 2 AS 152/07) entschied: ALG II Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung bei Bluthochdruckerkrankung, Fettstoffwechselstörung und Diabetes mellitus Typ II. Leidet ein ALG II Empfänger an einer Bluthochdruckerkrankung, einer Fettstoffwechselstörung und an Diabetes mellitus Typ II, kann er keinen Mehrbedarf für eine kostenaufwändigere Ernährung beanspruchen. Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins, des Verbands für Ernährung und Diätetik und des Heidelberger Diabeteszentrums ist bei diesen Krankheiten ein krankheitsbedingt erhöhter Mehraufwand zu verneinen.

Der Senat hat auch keine Bedenken, die im Oktober 2008 herausgekommenen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vorliegend für den streitigen Zeitraum im Jahr 2007 (Mai bis Oktober 2007) anzuwenden. Denn der Deutsche Verein hat aufgrund der geänderten wissenschaftlichen Erkenntnisse seine bis dahin veröffentlichten Empfehlungen aus dem Jahr 1997 überarbeitet und den geänderten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins nunmehr im Oktober 2008 herausgekommen sind, führt vorliegend nicht dazu, dass für den streitigen Zeitraum Mai bis Oktober 2007 lediglich aufgrund der vorherigen Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahr 1997 ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei den Erkrankungen des Klägers zu zahlen wäre (so auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19 Dezember 2008, Az.: L 8 B 386/08 ).

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