Die Mietkosten steigen in Deutschland. Das fรผhrt dazu, dass immer mehr Hartz IV Bezieher die Mietkosten zum Teil selbst aus den Regelleistungen zahlen mรผssen, obwohl die Kosten der Unterkunft seitens der Jobcenter รผbernommen werden mรผssten, sofern diese “angemessen” sind. รber die Angemessenheitskriterien wird allerdings immer wieder gestritten, wie dieser aktuelle Fall zeigt.
Jobcenter weigert sich die vollen Mietkosten zu รผbernehmen
Eine alleinerziehende Mutter musste die Mietkosten zum Teil aus den Regelleistungen bestreiten, obwohl das Jobcenter laut ยง 22 des SGB II die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten, รผbernehmen mรผsste. Sind die Unterkunftskosten hรถher als die Angemessenheitsregeln, zahlt das Jobcenter nicht mehr die vollen Mietkosten.
Richtigkeit der Angemessenheitsregeln oft fraglich
Oftmals sind eben jene Angemessenheitsregeln fraglich. “Und das machen sich Jobcenter zunutze. Immer wieder werden Zahlungen wegen angeblich unangemessen hoher Kosten einfach verweigert”, kritisiert Rechtsanwalt Paul zu Jeddeloh aus Bremen.
Leidtragende sind die Betroffenen, die die Mietkosten aus den Regelleistungen bezuschussen mรผssen, wenn sie nicht vom Vermieter gekรผndigt werden wollen.
Zusรคtzlich ist der Wohnungsmarkt vor allem bei den gรผnstigeren Wohnungen sehr angespannt, weshalb es auch nicht so leicht ist, eine neue gรผnstigere Wohnung zu finden. Das Geld, dass nunmehr fรผr die Miete aufgebraucht werden muss, fehlt dann wieder an anderer Stelle.
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Alleinerziehende musste ein ganzes Jahr lang Miete bezuschussen
Die betroffene Alleinerziehende wandte sich an die Kanzlei “rightmart”. Ein ganzes Jahr lang musste sie einen Teil der Miete aus eigener Tasche bezahlen, weil die Behรถrde sich beharrlich weigerte, die vollen Mietkosten zu รผbernehmen.
Zunรคchst legte die Kanzlei einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. “Das Jobcenter wies diesen Widerspruch allerdings zurรผck. Es fehle an der erforderlichen Vertretungsmacht, hieร es in der Begrรผndung”, berichtet der Rechtsanwalt.
Klage zwang Jobcenter zur Neubeurteilung
Allerdings gab die Kanzlei nicht auf und zog vor das zustรคndige Sozialgericht. “Das Jobcenter sollte notfalls so zu einer Neubeurteilung gezwungen werden”, betont zu Jeddeloh.
Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte. “Das Sozialgericht sah weder Probleme bei der Vertretungsmacht noch bei der Hรถhe der Unterkunftskosten. Das Jobcenter sollte den Fall noch einmal รผberprรผfen.”
Jobcenter musste nachzahlen
Tatsรคchlich รผberprรผfte die Behรถrde noch einmal die Angemessenheit. Nunmehr werden die vollen Mietkosten รผbernommen. Zusรคtzlich konnte sich die Klรคgerin รผber eine Nachzahlung in Hรถhe von 1.441, 44 EUR freuen. Denn diesen Betrag musste sie aufbringen, um die Mietlรผcke die fรผllen.
Wohnkostenlรผcke weitet sich aus
Der Fall zeigt vor allem, dass es sich in vielen Fรคllen lohnt, nicht jeden Bescheid des Jobcenters als gesetzt hinzunehmen. Die Wohnkostenlรผcke ist nรคmlich ein sehr groรes Problem. Laut einer kleinen Anfrage der Fraktion “Die Linke” musste allein 202 etwa 17 Prozent aller Hartz-IV-Haushalte die Mietkosten aus den Regelleistungen bezuschussen.
Insgesamt mussten die betroffenen Haushalte rund 474 Millionen Euro aus den Regelleistungen bei den Mietkosten zuzahlen, weil die Unterkunftskosten angeblich gegen die Angemessenheitsregeln verstieรen.
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