Hartz IV: Alleinerziehende konnte volle Mietkosten und Nachzahlung erstreiten

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Die Mietkosten steigen in Deutschland. Das führt dazu, dass immer mehr Hartz IV Bezieher die Mietkosten zum Teil selbst aus den Regelleistungen zahlen müssen, obwohl die Kosten der Unterkunft seitens der Jobcenter übernommen werden müssten, sofern diese “angemessen” sind. Über die Angemessenheitskriterien wird allerdings immer wieder gestritten, wie dieser aktuelle Fall zeigt.

Jobcenter weigert sich die vollen Mietkosten zu übernehmen

Eine alleinerziehende Mutter musste die Mietkosten zum Teil aus den Regelleistungen bestreiten, obwohl das Jobcenter laut § 22 des SGB II die Kosten der Unterkunft, also Miete und Heizkosten, übernehmen müsste. Sind die Unterkunftskosten höher als die Angemessenheitsregeln, zahlt das Jobcenter nicht mehr die vollen Mietkosten.

Richtigkeit der Angemessenheitsregeln oft fraglich

Oftmals sind eben jene Angemessenheitsregeln fraglich. “Und das machen sich Jobcenter zunutze. Immer wieder werden Zahlungen wegen angeblich unangemessen hoher Kosten einfach verweigert”, kritisiert Rechtsanwalt Paul zu Jeddeloh aus Bremen.

Leidtragende sind die Betroffenen, die die Mietkosten aus den Regelleistungen bezuschussen müssen, wenn sie nicht vom Vermieter gekündigt werden wollen.

Zusätzlich ist der Wohnungsmarkt vor allem bei den günstigeren Wohnungen sehr angespannt, weshalb es auch nicht so leicht ist, eine neue günstigere Wohnung zu finden. Das Geld, dass nunmehr für die Miete aufgebraucht werden muss, fehlt dann wieder an anderer Stelle.

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Alleinerziehende musste ein ganzes Jahr lang Miete bezuschussen

Die betroffene Alleinerziehende wandte sich an die Kanzlei “rightmart”. Ein ganzes Jahr lang musste sie einen Teil der Miete aus eigener Tasche bezahlen, weil die Behörde sich beharrlich weigerte, die vollen Mietkosten zu übernehmen.

Zunächst legte die Kanzlei einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. “Das Jobcenter wies diesen Widerspruch allerdings zurück. Es fehle an der erforderlichen Vertretungsmacht, hieß es in der Begründung”, berichtet der Rechtsanwalt.

Klage zwang Jobcenter zur Neubeurteilung

Allerdings gab die Kanzlei nicht auf und zog vor das zuständige Sozialgericht. “Das Jobcenter sollte notfalls so zu einer Neubeurteilung gezwungen werden”, betont zu Jeddeloh.

Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte. “Das Sozialgericht sah weder Probleme bei der Vertretungsmacht noch bei der Höhe der Unterkunftskosten. Das Jobcenter sollte den Fall noch einmal überprüfen.”

Jobcenter musste nachzahlen

Tatsächlich überprüfte die Behörde noch einmal die Angemessenheit. Nunmehr werden die vollen Mietkosten übernommen. Zusätzlich konnte sich die Klägerin über eine Nachzahlung in Höhe von 1.441, 44 EUR freuen. Denn diesen Betrag musste sie aufbringen, um die Mietlücke die füllen.

Wohnkostenlücke weitet sich aus

Der Fall zeigt vor allem, dass es sich in vielen Fällen lohnt, nicht jeden Bescheid des Jobcenters als gesetzt hinzunehmen. Die Wohnkostenlücke ist nämlich ein sehr großes Problem. Laut einer kleinen Anfrage der Fraktion “Die Linke” musste allein 202 etwa 17 Prozent aller Hartz-IV-Haushalte die Mietkosten aus den Regelleistungen bezuschussen.

Insgesamt mussten die betroffenen Haushalte rund 474 Millionen Euro aus den Regelleistungen bei den Mietkosten zuzahlen, weil die Unterkunftskosten angeblich gegen die Angemessenheitsregeln verstießen.

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