Hartz IV: Absetzbarkeit der Auto Finanz. Kosten

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Alg II: Absetzbarkeit von PKW -Finanzierungskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Das Hessische Landessozialgericht hat die Absetzbarkeit von PKW-Finanzierungskosten einschließlich des Tilgungsanteils für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bejaht. Das Gericht bejaht die Absetzbarkeit derartiger Beträge allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der PKW für die Fahrt zur Arbeit notwendig ist und der PKW wertmäßig angemessen ist. Mit dem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes begehrte der Antragsteller höhere Leistungen nach dem SGB II. Er begründete seinen Antrag mit der fehlerhaften Ermittlung des im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung durch den Antragsgegner, dem zuständigen Leistungsträger nach dem SGB II, ermittelten Einkommens.

Der Antragsteller, der eine Erwerbstätigkeit ausübt, hatte vor dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II für seine Tätigkeit einen Gebrauchtwagen zum Preis von 8.500 Euro gekauft und zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufgenommen, das er in monatlichen Raten von 177,54 Euro zurückzahlt. Diese Raten hat der Antragsgegner nicht einkommensmindernd berücksichtigt, so dass der Leistungsanspruch nach dem SGB II dementsprechend geringer festgesetzt wurde. Das Landessozialgericht Hessen widerspricht in seinem Beschluss der Auffassung der Antragsgegnerin. Nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II sind mit der Erzielung des Einkommens verbundene, notwendige Ausgaben mindernd zu berücksichtigen. Eine Ausgabe ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts mit der Erzielung des Einkommens verbunden, wenn ihr Zweck zu diesem Einkommen in Beziehung steht.

Berücksichtigungsfähig seien diese Ausgaben unter der zusätzlichen Voraussetzung der Notwendigkeit. Dies seien Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen. Das Hessische Landessozialgericht ist der Ansicht, dass diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind und gab dem Antragsgegner daher auf, höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende an den Antragsteller auszuzahlen.

(Hessisches LSG, 12.07.2006, L9AS69/06ER)

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