Im Bürgergeld gelten weiterhin Sanktionen. Werden bestimmte Pflichten nicht erfüllt, können die Regelleistungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wird ein Termin beim Jobcenter vergessen, können Sanktionen folgen. Allerdings darf das Jobcenter keine Sanktionen verhängen, wenn man sich noch am selben Tag bei der Behörde meldet.
Den Termin im Jobcenter vergessen
Betina W. hat jedoch etwas anderes erlebt. Sie konnte den Termin im Jobcenter (Meldeversäumnis nach § 32 SGB II) nicht wahrnehmen, weil sie auf ihr Enkelkind aufpassen musste. Ihre Tochter hatte ein wichtiges Vorstellungsgespräch. “In der Eile habe ich meinen eigenen Termin einfach vergessen”, berichtet sie.
Das Jobcenter kürzte daraufhin die Regelleistungen um 10 Prozent, die damals noch Hartz IV (heute Bürgergeld) hießen.
Rechtsfolgebelehrungen müssen vollständig sein
Das Sozialgericht Berlin (AZ: S 37 AS 13932/16) urteilte jedoch, dass in der Rechtsfolgenbelehrung auf der Termineinladung des Jobcenters darauf hingewiesen werden muss, dass keine Leistungskürzung erfolgen darf, wenn sich der Betroffene noch am selben Tag bei der Behörde meldet. Ähnlich hatte bereits das Sozialgericht Leipzig entschieden (Az.: S 22 AS 2098/16 ER).
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Beispiel: Ein Leistungsberechtigter wurde für 8.30 Uhr schriftlich zu einem Termin im Jobcenter geladen. Um 14.30 Uhr meldet er sich bei der Behörde, um den Termin nachzuholen. Der Termin gilt dann nicht als versäumt (vgl. § 309 Abs. 3 Satz 2 SGB III).
Wurde dies nicht auch in der Rechtsfolgenbelehrung erwähnt, darf eine Sanktion nicht verhängt werden. Betroffenen ist daher zu empfehlen, gegen die Leistungskürzung Widerspruch einzulegen.
Widerspruch war erfolgreich
Der Widerspruch von Betina W. mit dem Hinweis auf das Urteil war erfolgreich. Denn auch in ihrem Fall war die Rechtsfolgenbelehrung unzureichend, da genau dieser Passus nicht erwähnt wurde. Denn ob die Betroffene dann zum Termin erschienen wäre, ist zunächst unerheblich, wie auch das Sozialgericht in dem genannten Urteil festgestellt hat.
Wie hoch ist die Kürzung bei einem versäumten Termin im Jobcenter?
Bei Meldeversäumnissen wird beim Bürgergeld die Leistung für einen Monat um 10 Prozent des maßgebenden Regelsatzes gekürzt, es sei denn, die Betroffenen haben einen „wichtigen Grund“ für ihr Fernbleiben. Mehr zum Thema Sanktionen im Bürgergeld finden Sie auch hier!
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