Abgelehnte Erwerbsminderungsrente: Volle EM-Rente Bewilligung ohne Klage durchsetzen

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Bei einem Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente kommt es oft zu Problemen bei der Bewilligung der EM-Rente. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt, lohnt es sich oft, sich dagegen zu wehren, wie dieser aktuelle Fall zeigt.

Warum kam es trotz ärztlicher Empfehlung zur Ablehnung?

Im Januar stellte der Mandant bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Zuvor war er in einer Rehabilitationsklinik der DRV in Behandlung.

Dort wurde er medizinisch umfassend untersucht, sodass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte am Ende der Reha einen detaillierten Entlassungsbericht erstellen konnten.

Darin hielten sie fest, dass dem Mann nur noch ein sehr geringes Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich zugemutet werden könne. Für viele Betroffene wäre dies eine klare Grundlage, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Trotz dieser eindeutigen ärztlichen Stellungnahme lehnte die DRV den Antrag bereits einen Monat später ab.

In dem Ablehnungsbescheid war zu lesen, dass der Mann nach Einschätzung eines Vertrauensarztes ohne Weiteres in der Lage sei, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Damit gingen die Behördenärzte der DRV in direktem Widerspruch zu den Reha-Ärztinnen und -Ärzten, die zuvor einen so stark reduzierten Leistungsumfang bescheinigt hatten.

Widerspruch und Akteneinsicht?

Nach der Ablehnung kontaktierte der Mann die eine Kanzlei, die sich auf Rentenrecht spezialisiert hat, um seine Möglichkeiten auszuloten. Es stellte sich rasch heraus, dass Widerspruch eingelegt werden musste.

Dieses Vorgehen ist in Rentenangelegenheiten ein wichtiger Schritt, um den eigenen Anspruch weiterzuverfolgen und einer vermeintlich falschen Entscheidung entgegenzutreten. Darüber hinaus wurde Einsicht in die Rentenakte der DRV beantragt, um besser zu verstehen, wie sich die Behörde in ihrem Bescheid begründete.

Die Akteneinsicht förderte schließlich zutage, dass der Vertrauensarzt der DRV die Reha-Befunde abweichend bewertet und damit für die Ablehnung plädiert hatte.

Da es im Reha-Entlassungsbericht explizit hieß, dass der Antragsteller nur bedingt arbeitsfähig sei, ergab sich ein deutlicher Widerspruch zwischen den medizinischen Einschätzungen. Eine kurze Begründung des Widerspruchs reichte in diesem Moment aus, um die erneute Prüfung des Falls durch die DRV zu veranlassen.

Weshalb wurde ein zweites Gutachten nötig?

Als Reaktion auf den Widerspruch forderte die DRV ein weiteres medizinisches Gutachten an, das den Gesundheitszustand des Mandanten neu bewerten sollte.

Solche Zweitgutachten sind nicht ungewöhnlich: Sie dienen dazu, eventuelle Unstimmigkeiten auszugleichen und eine objektive Einschätzung zu gewährleisten.

Für den Betroffenen kann das zwar zunächst eine zusätzliche Belastung bedeuten, weil er erneut zur Untersuchung antreten muss. Dennoch eröffnen solche Neubewertungen oftmals die Chance, bereits vorliegende Befunde zu bestätigen oder zu widerlegen.

Im konkreten Fall kam der vom Rentenversicherungsträger beauftragte Gutachter letztlich zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Reha-Ärzte. So fand er die Einschätzung der Reha-Klinik überzeugend und sah es als erwiesen an, dass der Mann nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten könne. Damit verlor das erste, ablehnende Votum der DRV-Ärzteschaft deutlich an Gewicht.

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Wie ließ sich der Fall außergerichtlich klären?

Da das zweite Gutachten nun eindeutig für den Versicherten sprach, rückte die Deutsche Rentenversicherung von ihrer anfänglichen ablehnenden Haltung ab. Sie bot dem Mandanten eine volle Erwerbsminderungsrente an – allerdings befristet, wie es häufig der Fall ist, wenn der Gesundheitszustand in gewissen Abständen erneut überprüft wird.

Der Mandant nahm das Angebot an. Für ihn stellte die befristete Rente eine deutliche Verbesserung seiner Lebenssituation dar und ersparte ihm das Risiko sowie die Kosten eines Klageverfahrens.

Im August desselben Jahres erhielt er den offiziellen Rentenbescheid, der seine volle Erwerbsminderung bestätigte. Diese schnelle Einigung zeigt, dass ein akribisches Vorgehen im Widerspruchsverfahren und das Einholen eines weiteren Gutachtens zu einem Durchbruch verhelfen können.

Welche Lehren lassen sich aus diesem Fall ziehen?

Eine Erkenntnis liegt darin, dass es sich lohnt, gegen eine offensichtlich fehlerhafte Ablehnung der Erwerbsminderungsrente vorzugehen. Ärztliche Befunde aus Rehabilitationskliniken, die direkt im Auftrag der DRV tätig sind, dürfen nicht ohne Weiteres von anderen DRV-Ärzten beiseitegeschoben werden. Bei widersprüchlichen Einschätzungen sollte stets geprüft werden, ob ein erneutes Fachgutachten Klarheit schaffen kann.

Interessant ist zudem, dass die Rentenversicherung an dieser Stelle mehr Geld investierte, als möglicherweise nötig gewesen wäre. Hätte sie der Einschätzung der Reha-Ärzteschaft von Anfang an vertraut, wäre kein teures Zweitgutachten erforderlich gewesen.

Für den Versicherten stellt sich darüber hinaus immer die Frage, inwieweit er sich ohne juristische Unterstützung erfolgreich gegen eine solche Ablehnung hätte wehren können.

Welche Perspektiven gibt es für Betroffene?

Betroffene, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, sollten wissen, dass Ablehnungen nicht das letzte Wort sind. Auch wenn Widersprüche und Gutachten zunächst bürokratisch und anstrengend erscheinen, kann sich der Aufwand lohnen.

Oft bestehen realistische Chancen, im Widerspruchsverfahren eine für den Antragsteller positive Entscheidung zu erzielen.

Eine sorgfältige Aufarbeitung des medizinischen Sachverhalts ist dabei ebenso wichtig wie der präzise juristische Umgang mit den Unterlagen.

Abseits dieses Einzelfalls verdeutlicht der Fall, wie wichtig es ist, sich mit den Abläufen bei der Deutschen Rentenversicherung vertraut zu machen. Für Laien ist es oft schwierig, unterschiedliche Gutachten zu bewerten oder die richtigen Formulierungen zu finden. Juristische und fachliche Unterstützung kann deshalb sehr hilfreich sein, um ein gerechtes Ergebnis zu erreichen.

Wie geht es weiter nach der befristeten Rente?

Bei befristeten Renten bleibt stets die Option, nach Ablauf eine Verlängerung zu beantragen. Dann erfolgt eine erneute Prüfung des Gesundheitszustands. Änderungen können sowohl zugunsten des Betroffenen (wenn sich die Situation unverändert schlecht darstellt oder sogar verschlechtert hat) als auch zu seinen Ungunsten ausfallen (wenn sich unerwartet doch eine Verbesserung einstellt).

In jedem Fall ist dieser Fall aus der Beratungspraxis ein gutes Beispiel dafür, dass eine ablehnende Entscheidung durch die Deutsche Rentenversicherung nicht zwangsläufig endgültig ist.