Wer ab 2026 als schwerbehinderter Mensch eine BahnCard 50 erwerben möchte, landet bei der „ermäßigten BahnCard 50“ der Deutschen Bahn. Nach der aktuell gültigen Preisliste kostet sie 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse – jeweils für zwölf Monate. Zum Vergleich: Die reguläre BahnCard 50 liegt bei 244 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 492 Euro (1. Klasse). Damit bleibt der Nachlass faktisch bei rund der Hälfte des Normalpreises, sofern die Bahn ihr Tarifgefüge nicht zwischenzeitlich ändert.
Inhaltsverzeichnis
Wer die Ermäßigung bekommt – und woran sie geknüpft ist
Die ermäßigte BahnCard 50 richtet sich nicht an „alle“ Menschen mit Schwerbehindertenausweis, sondern an einen klar definierten Personenkreis. Maßgeblich ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70. Alternativ können auch Personen profitieren, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen. Im Bestellprozess verlangt die Bahn dafür einen amtlichen Nachweis, typischerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, die beim Onlinekauf als Datei hochgeladen werden kann. Wer im Zug kontrolliert wird, muss die Berechtigung auf Verlangen ebenfalls belegen können.
Was die Karte im Alltag bringt – und was nicht
Inhaltlich unterscheidet sich die ermäßigte BahnCard 50 nicht „im Kleingedruckten“ vom Grundprinzip der BahnCard 50: Sie reduziert den Flexpreis um 50 Prozent und gewährt auf (Super) Sparpreise 25 Prozent Rabatt, jeweils innerhalb Deutschlands und in der gekauften Wagenklasse. Das ist wichtig, weil viele Reisende beim Namen „BahnCard 50“ zunächst an einen generellen Halbpreis denken – tatsächlich gilt die volle Halbierung nur beim Flexpreis, während die günstigeren Sparangebote „nur“ um ein Viertel sinken. Je nach Verbindung lassen sich die Rabatte sowohl im Fernverkehr als auch im Nahverkehr nutzen, wobei Tarifausnahmen einzelner Verbünde möglich sind.
Warum der Schwerbehindertenausweis die BahnCard nicht automatisch ersetzt
Viele Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung hängen nicht an der BahnCard, sondern am Schwerbehindertenausweis selbst. Wer eine Wertmarke besitzt, kann im Nahverkehr in vielen Fällen kostenfrei fahren – das betrifft auch Nahverkehrszüge. Außerdem kann bei Merkzeichen „B“ eine Begleitperson unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitfahren; ähnlich gilt das für Assistenzhunde, deren Mitnahme in innerdeutschen Zügen grundsätzlich kostenfrei möglich ist.
Solche Rechte wirken wie ein eigenes System neben der BahnCard und können dazu führen, dass die ermäßigte BahnCard 50 vor allem dann interessant wird, wenn regelmäßig Fernverkehrsfahrten anstehen oder häufig Flexpreise genutzt werden.
Wann sich die ermäßigte BahnCard 50 rechnet
Ob sich die Karte lohnt, hängt am Kaufverhalten – und zwar stärker, als es der Rabatt auf dem Papier vermuten lässt. Wer meist langfristig plant und ohnehin überwiegend zu (Super) Sparpreisen fährt, spart mit der BahnCard 50 „nur“ 25 Prozent auf diese Tickets; dann kann eine BahnCard 25 in manchen Profilen ähnlich attraktiv sein.
Wer dagegen häufig spontan unterwegs ist, Umbuchungsfreiheit braucht oder aus beruflichen und privaten Gründen oft Flexpreise kauft, erreicht die Amortisation deutlich schneller, weil dort der 50-Prozent-Rabatt greift. Bei der ermäßigten BahnCard 50 ist die Schwelle naturgemäß niedriger als beim Normalpreis – der entscheidende Punkt bleibt aber derselbe: Entscheidend ist nicht die Anzahl der Fahrten, sondern wie teuer die Tickets ohne BahnCard wären.
Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung: das Abo-Prinzip bleibt
Auch ab 2026 gilt: Die ermäßigte BahnCard 50 läuft zwölf Monate ab dem ersten Geltungstag und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Deutsche Bahn nennt dafür eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor Laufzeitende und verlangt die Kündigung in Textform. Wer die Karte nur testweise nutzen möchte, sollte sich zudem bewusst machen, dass „Probe“-Varianten zwar existieren, aber ebenfalls fristgerecht beendet werden müssen, wenn daraus kein fortlaufender Vertrag werden soll.
Kurzes Praxisbeispiel
Frau M. hat einen Grad der Behinderung von 80 und kauft Anfang Januar 2026 die ermäßigte BahnCard 50 für 122 Euro in der 2. Klasse. Sie fährt im Frühjahr und Sommer viermal spontan von Hannover nach Berlin und zurück und bucht jedes Mal den Flexpreis, weil sie die Abfahrtszeiten offen halten will. Ohne BahnCard zahlt sie pro Hin- und Rückfahrt jeweils den vollen Flexpreis; mit BahnCard 50 bekommt sie darauf 50 Prozent Rabatt. Schon nach wenigen Reisen liegt die Ersparnis über dem Preis der BahnCard, sodass sich die Karte für sie im Jahr 2026 rechnet.
2026 startet ohne BahnCard-Aufschlag – dennoch bleibt Bewegung im Tarifgefüge
Zum Fahrplanjahr 2026 hat die Deutsche Bahn angekündigt, die BahnCards preislich stabil zu halten. Das ist insofern bemerkenswert, als im Mobilitätsmarkt gleichzeitig an anderer Stelle Preise steigen, etwa beim Deutschlandticket zum Jahresbeginn 2026. Für BahnCard-Kundinnen und -Kunden bedeutet das zunächst Planungssicherheit.
Trotzdem lohnt sich vor dem Kauf ein kurzer Blick auf die tagesaktuelle Preisanzeige im DB-Kundenkonto oder im Bestellprozess: Tarifaktionen, veränderte Konditionen einzelner Varianten und kurzfristige Anpassungen sind im Bahnvertrieb nicht ungewöhnlich – und am Ende zählt der Preis, der zum Kaufzeitpunkt tatsächlich aufgerufen wird.
Quellen
Deutsche Bahn: „Ermäßigte BahnCard“ (Preise, Nachweise, Varianten)




