Wohngeld wird in Deutschland nicht „irgendwann im Monat“ gezahlt, sondern grundsätzlich im Voraus. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Leistung rechtzeitig verfügbar sein soll, wenn zu Monatsbeginn typischerweise Miete oder Belastungen fällig werden.
Praktisch bedeutet das: Die Überweisung für den Wohngeldmonat Februar wird in der Regel bereits am Ende des Vormonats Januar veranlasst – und zwar so, dass das Geld spätestens zum Monatsanfang auf dem Konto ist.
Diese Vorauszahlung ist auch der Grund, warum viele Empfängerinnen und Empfänger am Monatsende besonders genau auf ihr Konto schauen: Es geht nicht um eine Nachzahlung für den abgelaufenen Monat, sondern um den Zuschuss für den kommenden.
Der konkrete Auszahlungstermin für Februar 2026
Für den Wohngeldmonat Februar 2026 fällt der übliche Überweisungstermin auf den letzten Bankarbeitstag im Januar. Da der 31. Januar 2026 ein Samstag ist, ist der letzte Bankarbeitstag der Freitag davor. Damit gilt für die Praxis in den meisten Kommunen:
Das Wohngeld für Februar 2026 wird typischerweise am Freitag, 30. Januar 2026, überwiesen.
Ob das Geld am 30. Januar bereits als Gutschrift sichtbar ist, hängt von der technischen Verarbeitung bei Wohngeldstelle und Bank ab. Häufig ist der Betrag am selben Tag auf dem Konto, manchmal erst am nächsten Bankarbeitstag. Da der 1. Februar 2026 ein Sonntag ist, kann es vorkommen, dass der Betrag zwar fristgerecht angewiesen wurde, aber erst am Montag, 2. Februar 2026, bei einzelnen Banken als endgültig verfügbar erscheint.
Wohngeld Auszahlung 2026
| Wohngeldmonat | Voraussichtlicher Auszahlungstermin (Überweisung) |
|---|---|
| Januar 2026 | 30. Dezember 2025 (letzter Bankarbeitstag im Dezember) |
| Februar 2026 | 30. Januar 2026 (Freitag; 31. Januar ist Samstag) |
| März 2026 | 27. Februar 2026 (Freitag; 28. Februar ist Samstag) |
| April 2026 | 31. März 2026 (Dienstag) |
| Mai 2026 | 30. April 2026 (Donnerstag) |
| Juni 2026 | 29. Mai 2026 (Freitag; 30./31. Mai Wochenende) |
| Juli 2026 | 30. Juni 2026 (Dienstag) |
| August 2026 | 31. Juli 2026 (Freitag) |
| September 2026 | 31. August 2026 (Montag) |
| Oktober 2026 | 30. September 2026 (Mittwoch) |
| November 2026 | 30. Oktober 2026 (Freitag; 31. Oktober ist Samstag) |
| Dezember 2026 | 30. November 2026 (Montag) |
Was „Bankarbeitstag“ in der Praxis bedeutet
Entscheidend ist nicht der letzte Kalendertag eines Monats, sondern der letzte Bankarbeitstag. Wochenenden zählen nicht dazu, ebenso wenig gesetzliche Feiertage, an denen Banken keine normalen Buchungen verarbeiten. Wenn der Monatsletzte auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird die Auszahlung in der Regel vorgezogen.
Genau dieses Muster greift beim Februar-Wohngeld 2026: Der Monatsletzte ist ein Samstag, also rückt der Termin auf den Freitag.
Warum es trotzdem regionale Abweichungen geben kann
Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die im Vollzug über kommunale Wohngeldbehörden läuft. Viele Städte und Landkreise orientieren sich an der gängigen Logik „letzter Bankarbeitstag des Vormonats“, weil sie damit die rechtzeitige Verfügbarkeit zum Monatsbeginn am zuverlässigsten sicherstellen.
Dennoch können sich Details unterscheiden: Manche Behörden bündeln Zahlungen, arbeiten mit festen Buchungsläufen oder setzen interne Vorläufe an, die je nach IT-System und Kassenablauf variieren.
Das führt meist nicht zu großen Verschiebungen, kann aber erklären, warum das Geld in der einen Kommune bereits sehr früh am Freitagmorgen sichtbar ist, während es anderswo erst später am Tag oder am folgenden Bankarbeitstag auftaucht.
Gilt der Termin auch für die erste Auszahlung nach Bewilligung?
Wer Wohngeld schon länger bezieht, erlebt in der Regel die monatlichen Zahlungsläufe nach diesem Rhythmus. Bei einer erstmaligen Bewilligung ist die Lage oft komplizierter. Vor der ersten Auszahlung steht ein Verwaltungsverfahren: Antrag, Unterlagenprüfung, Rückfragen, Berechnung, Bescheid. Erst danach wird ausgezahlt.
Wichtig ist dabei: Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt der Anspruch grundsätzlich mit dem Monat der Antragstellung. Das kann bedeuten, dass bei der ersten Zahlung ein größerer Betrag eingeht, weil mehrere Monate zusammenkommen, sofern die Bewilligung erst später erfolgt. Diese erste Zahlung kann dann an einem anderen Tag erfolgen als der übliche Monatslauf, weil sie an den Zeitpunkt der Bescheiderteilung und die Anweisung durch die Behörde gekoppelt ist. Für laufende Monate kehrt das Verfahren danach meist in den regelmäßigen Turnus zurück.
Wenn das Wohngeld am 30. Januar nicht da ist: Was realistisch sein kann
Bleibt die Gutschrift am Freitag aus, ist das nicht automatisch ein Zeichen dafür, dass „nichts überwiesen wurde“. Zwischen Anweisung und Kontosichtbarkeit liegen in Einzelfällen banktechnische Laufzeiten. Außerdem kann es passieren, dass die Behörde zwar am letzten Bankarbeitstag anweist, der Betrag aber erst am folgenden Bankarbeitstag verarbeitet wird. Beim Februar 2026 fällt der Monatswechsel zudem auf ein Wochenende, was das Zeitgefühl leicht verzerrt: Viele erwarten das Geld „spätestens am 1.“, der 1. Februar ist jedoch ein Sonntag.
Wer am Montag, 2. Februar 2026, immer noch keinen Zahlungseingang sieht, sollte dann allerdings genauer hinschauen. Häufige Gründe sind eine geänderte Bankverbindung, ein noch nicht abgeschlossener Bewilligungsprozess, Rückforderungen oder Verrechnungen, fehlende Mitwirkung bei angeforderten Unterlagen oder schlicht ein technischer Fehler. In solchen Fällen hilft meist nur der direkte Blick in den Bescheid und die Nachfrage bei der zuständigen Wohngeldstelle.
Besondere Konstellationen: Zahlung an Vermieter oder andere Empfänger
Wohngeld wird üblicherweise an die wohngeldberechtigte Person ausgezahlt. In bestimmten Fällen kann die Zahlung aber auch an den Vermieter oder einen anderen Empfänger gehen, etwa wenn eine entsprechende schriftliche Einwilligung vorliegt oder wenn die Behörde eine andere Auszahlung für geboten hält. Wer eine solche Regelung hat, sollte bedenken, dass dann nicht der eigene Kontoauszug, sondern die Empfangsbestätigung des Vermieters oder die Abrechnung entscheidend ist. Der Auszahlungstermin bleibt im Grundsatz derselbe, die Sichtbarkeit verschiebt sich aber, weil das Geld nicht auf dem privaten Konto eingeht.
Einordnung: Was Sie sich für Februar 2026 merken können
Für den Wohngeldmonat Februar 2026 ist der Regelfall klar: Die Auszahlung wird in der Praxis überwiegend am Freitag, 30. Januar 2026, angestoßen. Wer das Geld am Freitag nicht sieht, sollte das Wochenende als möglichen Verzögerungsfaktor mitdenken und spätestens am Montag prüfen, ob die Gutschrift dann eingegangen ist.
Wenn auch dann nichts passiert ist, wird es sinnvoll, Bescheid, Bewilligungszeitraum und mögliche Änderungsmitteilungen durchzugehen und die Wohngeldstelle zu kontaktieren.
Quellen
Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz): Wohngeldgesetz (WoGG) § 26 „Zahlung des Wohngeldes“.




