Die gesetzlichen Altersrenten werden zum 1. Juli 2024 angepasst. Diese Änderungen der regulären Rente betreffen auch die Witwen- und Witwerrenten, die aufgrund von Neuberechnungen und Einkommensanrechnungen ebenfalls angepasst werden.
Peter Knöppel, ein erfahrener Rechtsanwalt und Rentenberater erläuterte die Details dieser Änderungen und gibt Einblicke in die kommenden Regelungen.
Rentenerhöhung erhöht auch die Witwenrente
Ab dem 1. Juli 2024 werden die gesetzlichen Renten um 4,57% erhöht. Diese Anpassung betrifft rund 5 Millionen Rentner, darunter Witwen, Witwer und Erziehungsrentenbezieher.
Neben der allgemeinen Rentenerhöhung gibt es spezielle Neuerungen für die Berechnung der Witwen- und Witwerrenten, die aufgrund der Einkommensanrechnung angepasst werden (wir berichteten).
Neue Freibeträge und deren Berechnung
Ab Juli 2024 werden auch die Freibeträge für Einkommen, das auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird, angepasst.
Der neue einkommensfreie Betrag liegt bei 1.038 Euro Nettoeinkommen, berechnet als das 26,4-fache des neuen Rentenwertes von 39,32 Euro.
Zusätzlich gibt es einen neuen Kinderfreibetrag für die Einkommensanrechnung, der sich aus dem 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes ergibt.
Der Rentenexperte Knöppel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Rentnerinnen und Rentner ihre Einkünfte immer korrekt melden sollten, besonders wenn es hierbei Veränderungen des Einkommens gibt.
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Eine korrekte Angabe des Einkommens ist nämlich entscheidend, da die Rentenversicherung das Einkommen des Vorjahres zur Berechnung der Rente des laufenden Jahres heranzieht.
Unrichtige oder verspätete Meldungen können zu finanziellen Nachteilen führen, da zu hohe Renten nachträglich gekürzt werden können.
Es kann sogar passieren, dass die Rentenzahlungen zurückgefordert werden, wenn die Angaben wissentlich nicht stimmen. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass bei groben Verstößen die Verjährungsfrist bis zu 10 Jahre andauert.
7,5 Prozent Zuschlag für viele Bezieher der Witwenrente
Eine wichtige Neuerung ist auch der zusätzliche Rentenzuschlag von bis zu 7,5%, der nicht nur für Bestandsrentner, sondern auch für bestimmte Gruppen von Witwen- und Witwerrentnern gilt. Dieser Zuschlag wird für diejenigen angewendet, deren Renten zwischen 2001 und 2018 begonnen haben.
Diese Anpassung wird deshalb angewendet, da die Zurechnungszeiten in den Jahren 2014 bis 2018 langsamer stiegen als erwartet.
Beispiel zur Veranschaulichung der Rentenänderungen ab Juli 2024
Stellen wir uns Herrn Müller vor, einen Witwer, der seit 2016 eine Witwerrente bezieht. Sein monatliches Bruttoeinkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung beträgt 1.500 Euro. Zusätzlich erhält er eine Witwerrente, die bisher aufgrund seines Einkommens angepasst wurde.
Auswirkungen der Rentenerhöhung
Ab dem 1. Juli 2024 wird die allgemeine Rentenerhöhung von 4,57% auf die Witwerrente von Herrn Müller angewendet. Nehmen wir an, seine bisherige monatliche Witwerrente betrug 450 Euro. Mit der Anpassung erhöht sich seine Rente um 20,57 Euro, was eine neue monatliche Witwerrente von 470,57 Euro ergibt.
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Zusätzlicher Rentenzuschlag
Zusätzlich zum allgemeinen Anstieg der Rente erhält Herr Müller einen speziellen Rentenzuschlag von bis zu 7,5%, da seine Rente in den Jahren 2014 bis 2018 weniger stark gestiegen ist als vorgesehen.
Angenommen, dieser Zuschlag wird auf die ursprüngliche Rente von 450 Euro angewendet, was einem zusätzlichen Betrag von 33,75 Euro entspricht. Seine Gesamtrente würde damit auf etwa 504,32 Euro steigen.
Neue Freibeträge und Einkommensanrechnung
Der neue einkommensfreie Betrag beträgt ab Juli 2024 1.038 Euro Nettoeinkommen. Da Herr Müllers Bruttoeinkommen von 1.500 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ein Nettoeinkommen von etwa 1.200 Euro ergibt, liegt er über dem Freibetrag.
Die Differenz von 162 Euro (1.200 Euro – 1.038 Euro) wird zu 40% auf seine Witwerrente angerechnet, was einer Kürzung von 64,80 Euro entspricht.
Berechnung der endgültigen Rente
Trotz der Kürzung aufgrund des Einkommens sieht die finanzielle Situation für Herrn Müller ab Juli 2024 wie folgt aus:
- Ursprüngliche Witwerrente: 450,00 Euro
- Erhöhung durch Rentenanpassung: +20,57 Euro
- Zusätzlicher Rentenzuschlag: +33,75 Euro
- Neue vorläufige Rente: 504,32 Euro
- Kürzung durch Einkommensanrechnung: -64,80 Euro
- Endgültige Witwerrente nach Anrechnung: 439,52 Euro
Herr Müller bekommt durch die Rentenanpassungen und den zusätzlichen Zuschlag eine anfängliche Erhöhung seiner Rente, sieht sich jedoch auch einer Kürzung gegenüber, da sein Einkommen den Freibetrag übersteigt.
Trotz der Kürzung führt der erhöhte Freibetrag dazu, dass die Kürzung geringer ausfällt als vor den Änderungen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.