Weiterhin 100 Prozent Hartz IV Sanktion gegen unter 25jährige?

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Interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit lässt Ergebnis offen

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Sanktionen gegen Hartz IV Leistungsberechtigte über 25 Jahre nicht mehr als 30 Prozent betragen dürfen. Die Karlsruher Richter wiesen explizit darauf hin, dass die Sanktionspraxis gegenüber Personen unter 25 Jahre nicht Gegenstand der Verhandlung waren, weil diese nicht zur Überprüfung vorlagen.

Jobcenter verlangt Geld zurück, das nie ausgezahlt wurde

Nun könnte man meinen, dass das Grundgesetz keinen Unterschied zwischen jungen und älteren Leistungsbeziehern macht.

Richtigerweise sagt das auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, gegenüber dem Deutschlandfunk in einem Interview: “Wir haben am Nachmittag des Urteils zusammengesessen mit den Ländern, der Bundesregierung, dem BMAS, und den kommunalen Spitzen und haben vereinbart, in den nächsten zwei, drei Wochen zunächst mal keine Sanktionen auszusprechen, auch nicht im Jugendbereich, weil ich vermute, dass Artikel eins als grundrechtliche Norm auch für unter 25-Jährige gilt.”

Sanktionen gegen U25 werden geprüft

Doch halt, in den aktuellen internen Weisungen der Bundesagentur gegenüber den Jobcentern vom 6. November ist zu lesen: “Das Gericht hat ausdrücklich über die verletzung von Mitwirkunspflichten der über 25 Jährigen entschieden. Inwieweit die vom Gericht aufgestellten Grundsätze für die Gruppe der unter 25-Jährigen Anwendung findet, wird geprüft.”

Das bedeutet, die BA hat, anders als der oberste Chef in dem Interview sagte, noch nicht entschieden, ob die Sanktionspraxis gegenüber jungen Leistungenbeziehern grundlegend geändert wird.

Besonders harte Sanktionen gegen U25

Sanktionen gegen U25 sind besonders hart. Bereits nach dem ersten Vergehen können junge Menschen mit Vollsanktionen belegt werden. Bei einem zweiten Vergehen können sogar die Unterkunftskosten ebenfalls sanktioniert werden. Die jungen Menschen werden damit geradewegs in die Obdachlosigkeit sanktioniert.

Und eben jene Sanktionen werden nicht von der BA kategorisch ebenfalls einkassiert, sondern, wie man in der internen Weisung lesen kann, offen gehalten.

Druck erzeugen!

Das bedeutet, dass nunmehr verstärkt Druck erzeugt werden muss, damit auch hier wenigstens die verschärften Sanktionen einkassiert werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht nicht explizit darüber urteilte. Man muss nicht Rechtswissenschaften studiert haben, um zu erkennen, dass das Grundgesetz keine Altersunterschiede macht.

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