Wartezeit der Rente auch im Ausland erfüllen

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In Deutschland ist das Rentensystem stark reglementiert und basiert auf klaren Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um später eine Altersrente zu beziehen.

Eine dieser grundlegenden Voraussetzungen ist die sogenannte Wartezeit.

Doch was passiert, wenn man in einem anderen Land gelebt oder gearbeitet hat? Kann man diese Zeiten auf die Wartezeit in Deutschland anrechnen lassen?

Diese und weitere Fragen wollen wir in diesem Artikel ausführlich beantworten.

Was ist die Wartezeit im deutschen Rentensystem?

Die Wartezeit, auch als Mindestversicherungszeit bezeichnet, ist eine der wesentlichen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Altersrente in Deutschland zu erhalten.

Für die Regelaltersrente, die ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt wird, beträgt diese Wartezeit mindestens fünf Jahre.

Diese Anforderung ist in der Regel leicht zu erfüllen, wenn man sein gesamtes Erwerbsleben in Deutschland verbracht hat.

Allerdings gibt es verschiedene Formen der Altersrente, die eine unterschiedliche Wartezeit erfordern, wie zum Beispiel die vorgezogene Altersrente, bei der eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erforderlich ist.

Was passiert, wenn man im Ausland gelebt oder gearbeitet hat?

Viele Menschen haben nicht ihr gesamtes Erwerbsleben in Deutschland verbracht. Sei es durch längere Aufenthalte im Ausland oder weil sie erst später nach Deutschland gekommen sind und hier gearbeitet haben.

In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Zeiten, die man im Ausland verbracht hat, auf die Wartezeit angerechnet werden können.

Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend davon ab, in welchem Land man gearbeitet hat. Hierbei ist zwischen Ländern der Europäischen Union, anderen europäischen Ländern und Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland zu unterscheiden.

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Welche Regelungen gelten für EU-Länder und andere europäische Staaten?

Wenn man in einem Land der Europäischen Union (EU) gearbeitet hat, ist die Anrechnung der dort verbrachten Zeiten auf die Wartezeit in Deutschland unproblematisch.

Alle Zeiten, die man in einem anderen EU-Land erworben hat, werden für die Wartezeit anerkannt. Dies gilt auch für andere europäische Länder, wie Norwegen und die Schweiz, mit denen Deutschland ähnliche Vereinbarungen hat.

Was ist ein Sozialversicherungsabkommen und mit welchen Ländern hat Deutschland solche Abkommen?

Ein Sozialversicherungsabkommen ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen zwei Staaten, die unter anderem regelt, dass Zeiten, die man im jeweils anderen Staat in der Sozialversicherung verbracht hat, für Ansprüche im Heimatland berücksichtigt werden.

Deutschland hat solche Abkommen mit verschiedenen Ländern außerhalb Europas geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel die USA und die Türkei, was insbesondere für viele in Deutschland lebende Menschen mit türkischem Hintergrund von Bedeutung ist.

Für Länder, mit denen kein solches Abkommen besteht, wie zum Beispiel Thailand, können die im Ausland verbrachten Zeiten jedoch nicht auf die Wartezeit in Deutschland angerechnet werden.

Also informiert euch genau, mit welchen Ländern solche Abkommen geschlossen wurden..

Was ist bei der Erwerbsminderungsrente zu beachten?

Ähnlich wie bei der Altersrente gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente, die man bereits vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erhalten kann, Regelungen zur Anerkennung von Zeiten im Ausland.

Auch hier gilt: In vielen Ländern, insbesondere in der EU oder in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen, ist der Bezug dieser Rente unproblematisch.

In anderen Ländern jedoch nicht. Es ist daher ratsam, sich individuell beraten zu lassen, wenn man plant, ins Ausland zu gehen oder bereits dort lebt.

Fazit: Es kommt auf das Land an

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anrechnung von Zeiten im Ausland auf die deutsche Wartezeit stark davon abhängt, in welchem Land diese Zeiten verbracht wurden.

Für Länder innerhalb der EU und solche mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ist dies unkompliziert möglich. In anderen Fällen, insbesondere bei Ländern ohne solche Abkommen, kann es jedoch schwierig bis unmöglich sein, diese Zeiten angerechnet zu bekommen.

Wer längere Zeit im Ausland arbeitet oder plant, ins Ausland zu ziehen, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls individuell beraten lassen, um Nachteile bei der späteren Rente zu vermeiden.