Rente mit Schwerbehinderung oder die Rente mit 45 Jahre Wartezeit – Was ist besser?

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Es gibt zwei Wege, um eine Altersrente ohne Abschlag zu erhalten: entweder durch einen Schwerbehindertenausweis oder durch mindestens 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung.

Doch was ist zu tun, wenn man beides hat?

Welche Renten gibt es?

Wenn man sowohl 45 Versicherungsjahre als auch einen Schwerbehindertenausweis besitzt, hat man die Möglichkeit, zwischen zwei Rentenarten zu wählen: der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Beide Optionen ermöglichen es, bis zu zwei Jahre früher ohne Abschlag in Rente zu gehen. Eine Kombination beider Optionen, um noch früher ohne Abschlag in Rente zu gehen, ist jedoch nicht möglich.

Entscheidung zwischen den Rentenarten: Was sind die Unterschiede?

Frühere Rente: Welche Option ist besser?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Rentenarten ist, dass man mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen theoretisch noch früher in Rente gehen kann, als mit der Rente für besonders langjährig Versicherte.

Letztere erlaubt es, ohne Abschlag in Rente zu gehen, jedoch nur bis zu zwei Jahre früher. Möchte man noch früher in Rente, muss man in eine andere Rentenart wechseln, was mit finanziellen Nachteilen verbunden ist.

Was kostet ein früherer Renteneintritt?

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist jeder Monat vor dem regulären Rentenalter mit einem Abschlag von 0,3% verbunden.

Geht man ein Jahr früher in Rente, beträgt der Abschlag bereits 3,6%, bei zwei Jahren sind es 7,2%. Dieser Abschlag bezieht sich auf die Regelaltersgrenze, die derzeit bei 67 Jahren liegt.

Altersrente für Schwerbehinderte: Ein geringerer Abschlag

Für schwerbehinderte Menschen beginnt der Abschlag nicht bei 67 Jahren, sondern bereits bei 65 Jahren. Möchte man mehr als zwei Jahre früher in Rente, ist der Abschlag hier um 7,2 Prozentpunkte geringer als bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Dies ergibt sich aus der Berechnung, dass jeder Monat 0,3% der Altersrente kostet und 24 Monate somit 7,2% ausmachen.

Welche Rente ist die richtige für mich?

Empfehlung für den vorgezogenen Ruhestand

Wenn man früher als zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen möchte, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die günstigere Option.

Innerhalb der zwei Jahre ohne Abschlag ist die Entscheidung jedoch gesetzlich geregelt: Paragraph 89 im Sozialgesetzbuch 6 besagt, dass automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum Tragen kommt, wenn beide Rentenarten gleich hoch sind.

Wartezeiten: Was zählt dazu?

Ein oft missverstandenes Thema sind die Wartezeiten. Für die 35-jährige Wartezeit zählen nicht nur die Arbeitsjahre.

Auch andere Zeiten, wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit, werden angerechnet. Eine genaue Übersicht, was alles zur Wartezeit zählt, ist entscheidend, um keine unnötigen Nachteile zu erleiden.

Fazit: Welche Rente wählen?

Die Entscheidung zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hängt stark von der individuellen Lebenssituation und den persönlichen Plänen ab.

Eine Beratung bei einem Sozialverband und das genaue Verständnis der unterschiedlichen Abschlagsregelungen und Wartezeiten sind geradezu wichtig, um die bestmögliche Entscheidung für den eigenen Ruhestand zu treffen.