Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte ab 2026: Mit und ohne Abschlag – Tabelle

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Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 nachweist und mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig beziehen – mit dauerhaften Abschlägen – oder ab Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze abschlagsfrei. Ab 2026 greifen für die Jahrgänge 1961–1964 die letzten Stufen der gesetzlichen Anhebung.

Was ab 2026 gilt – kompakt

  • Abschlagsfreie Altersgrenze: Bis Jahrgang 1963 stufenweise angehoben; ab Jahrgang 1964 liegt sie einheitlich bei 65 Jahren.
  • Vorgezogener Beginn mit Abschlägen: 62 Jahre (ab Jahrgang 1964). Abschlag: 0,3 % pro Monat des Vorziehens, maximal 10,8 % (36 Monate).
  • Hinzuverdienst: Bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
  • Abschläge ausgleichen: Ab 50 Jahren sind Sonderzahlungen möglich, um Abschläge ganz oder teilweise zu kompensieren.

Wer profitiert 2026 konkret?

  • Mit Abschlag: Ab 1964 Geborene erreichen im jeweiligen Geburtsmonat 2026 das Mindestalter 62 und können vorzeitig starten (maximaler Abschlag 10,8 %). Beispiel: Geboren im Mai 1964 → frühestmöglicher Rentenbeginn Mai 2026.
  • Ohne Abschlag: Jahrgang 1961 (abschlagsfrei 64 J. + 6 M.) und 1962 (abschlagsfrei 64 J. + 8 M.) laufen 2026 in die abschlagsfreie Grenze hinein. Beispiel: Juli 1961 → abschlagsfrei ab Januar 2026; Januar 1962 → abschlagsfrei ab September 2026. Ab Jahrgang 1964 gilt dann 65 Jahre.

Tabellen: alle Monate 2026 – mit und ohne Abschlag

Die folgenden Übersichten zeigen monatsgenau, welcher Geburtsmonat (Jahrgang) im jeweiligen Kalendermonat 2026 die relevante Altersgrenze erreicht.

Mit Abschlag (frühestmöglicher Beginn 2026)

Monat 2026 Geburtsmonat (Jahrgang)
Januar 2026 Januar 1964
Februar 2026 Februar 1964
März 2026 März 1964
April 2026 April 1964
Mai 2026 Mai 1964
Juni 2026 Juni 1964
Juli 2026 Juli 1964
August 2026 August 1964
September 2026 September 1964
Oktober 2026 Oktober 1964
November 2026 November 1964
Dezember 2026 Dezember 1964

Ohne Abschläge (abschlagsfreier Beginn 2026)

Monat 2026 Geburtsmonat (Jahrgang)
Januar 2026 Juli 1961
Februar 2026 August 1961
März 2026 September 1961
April 2026 Oktober 1961
Mai 2026 November 1961
Juni 2026 Dezember 1961
Juli 2026
August 2026
September 2026 Januar 1962
Oktober 2026 Februar 1962
November 2026 März 1962
Dezember 2026 April 1962

Hinweis: Die abschlagsfreie Grenze liegt 2026 bei 64 J.+6 M. (Jg. 1961) bzw. 64 J.+8 M. (Jg. 1962). Für Juli/August 2026 fällt kein neuer Geburtsmonat erstmals in die Grenze. Ab Jg. 1964 gilt dauerhaft 65.

Voraussetzungen & Nachweise

Schwerbehinderung: Der GdB ≥ 50 muss zum Rentenbeginn vorliegen. Fällt die Schwerbehinderung später weg, bleibt der Rentenanspruch bestehen.
Wartezeit 35 Jahre: Anrechenbar sind u. a. Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen. Maßgeblich ist die individuelle DRV-Rentenauskunft.

Abschläge planen – oder ausgleichen

Jeder Monat des Vorziehens kostet 0,3 % dauerhaft. Bei 36 Monaten Vorziehen ergeben sich 10,8 % weniger – lebenslang. Wer das vermeiden oder reduzieren möchte, kann ab 50 Ausgleichszahlungen leisten. Üblich ist: Sonderauskunft anfordern, Zahlbetrag kalkulieren, in einmaliger oder gestaffelter Zahlung ausgleichen.

Arbeiten und Rente kombinieren

Seit 2023 dürfen Beziehende vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen. Zu prüfen sind arbeits- und tarifvertragliche Regelungen (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit).

Antragstellung & Timing

Den Antrag idealerweise etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen – online oder vor Ort. Für die exakte Monats-/Tagesberechnung empfiehlt sich der Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung sowie die persönliche Rentenauskunft.

Praxis-Tipp: Wer 2026 mit Abschlag starten möchte, kann parallel eine Ausgleichszahlung planen, um kürzende Effekte zu dämpfen. Wer abschlagsfrei starten will, sollte frühzeitig sicherstellen, dass der Schwerbehindertenausweis rechtzeitig vorliegt und die 35 Jahre Wartezeit vollständig erfüllt sind.