Die stark steigenden Strom- und Energiepreise werden zunehmend für viele Menschen zu einer ernstzunehmenden Herausforderung. Was passiert, wenn man die Stromrechnung nicht bezahlt? Wann droht eine Stromsperre? Was kann gegen die Stromschulden und eine drohende Sperre unternommen werden? Dieser Artikel liefert hilfreiche Tipps.
Inhaltsverzeichnis
Wenn die erste Mahnung wegen ausbleibender Abschlagszahlungen eingeht
Bleibt eine Zahlung aus oder kann vom Konto nicht eingezogen werden, verschicken die Stadtwerke bzw. Stromanbieter eine erste Mahnung.
Die erste Mahnung wird einige Tage später, nach dem ersten Ausbleiben der Zahlung, verschickt. Darin enthalten ist die Aufforderung zur Begleichung der Rechnung sowie eine Mahngebühr von etwa 2-3 Euro. Wenn eine erste Rechnung nicht bezahlt werden konnte, wird der Versorger nicht gleich den Strom abstellen.
Wann kommt die zweite Mahnung?
Wenn ein weiterer Monat vergeht und keine Rechnung beglichen wurde, wird der Energieversorger eine zweite Mahnung schicken. In vielen Fällen wird die zweite Mahnung auch eine Androhung zur Sperrung der Stromzufuhr enthalten.
Wichtig: Wenn zwei Monate ein Zahlungsrückstand besteht, also zwei Abschläge nicht gezahlt wurden und mindestens ein Säumnisbetrag von 100 Euro entstanden ist, darf der Anbieter den Strom abstellen.
Wann darf der Anbieter den Strom abstellen?
Wer also zum Beispiel 100 Euro im Monat Stromabschläge zahlt und zwei Monate keine Rechnung beglichen hat, hat einen Säumnisbetrag von 200 Euro angehäuft. Durch den Zahlungsverzug droht nunmehr die Stromsperre. Wer allerdings nur 40 Euro monatlich für Abschläge zahlt, dem wird erst im 3 Monat nach Nichtzahlung der Strom abgestellt.
Der Energieversorger wird allerdings nicht sofort die Stromzufuhr abstellen. Zwischen der ersten Androhung und dem Abstellen vergehen in der Regel noch einmal 4-6 Wochen.
Wichtig: Der Energieversorger muss erst die Sperre androhen. Zudem muss der Anbieter in einem Anschreiben darüber informieren, wie eine Kappung der Zufuhr vermieden werden kann. Darin enthalten können auch Angebote sein, die auf eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstelle aufmerksam machen.
Wer auf die Stromsperren-Androhung nicht reagiert, bekommt noch einen weiteren Brief vom Versorger. Darin enthalten ist eine konkrete Ankündigung ab welchem Tag der Strom abgestellt wird. Hier muss dennoch eine Zeitspanne von acht Tagen dazwischen liegen, bis die Stromzufuhr unterbrochen wird.
Allerdings gilt diese Regelungen nur für die Grundversorger. Wer einen Vertrag mit einem anderen Anbieter hat, muss in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energielieferanten schauen. Hier können die Fristen abweichen.
Ratenzahlung vereinbaren um eine Stromsperre zu verhindern
Viele Schuldner fürchten sich vor den Folgen. Wie in einer Schockstarre kümmern sie sich nicht und wissen keinen Ausweg. Das ist allerdings der denkbar ungünstigste Weg, das Problem zu lösen. Wer nicht selbst aktiv werden kann, sollte sich daher bei Freunden, Verwandten oder anerkannten Beratungsstellen Hilfe suchen.
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Der erste Schritt ist, eine zinsfreie Ratenzahlung mit dem Stromanbieter zu vereinbaren. Mit der ersten Ankündigung zur Sperre muss der Grundversorger eine solche Maßnahme anbieten. Zudem muss der Grundversorger eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten.
Wer nicht bei einem Grundversorger Strom bezieht, sollte nach Möglichkeit eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen. Die Stromanbieter werden einer Ratenzahlung zustimmen.
Dann darf keine Stromsperre erfolgen
Besteht eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und für das Leben, darf eine Sperre nicht durchgeführt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn wichtige medizinische Geräte mit Strom betrieben werden müssen. Das muss dem Versorger per Email oder Brief mitgeteilt werden!
Kann das Jobcenter die Stromschulden bezahlen?
Wer Hartz IV bezieht, kann unter Umständen ein zinsfreies Darlehen beim Jobcenter beantragen. Aber: Zuvor sollte wie beschrieben mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung vereinbart werden. Wird die Ratenzahlung aus irgendwelchen Gründen abgelehnt, droht eine Stromsperre.
Wenn eine Sperre droht, darf das Jobcenter eine Ratenzahlung nicht ablehnen, wenn dadurch eine Unterbrechung der Stromzufuhr abgewendet werden kann.
Wurde zuvor nicht der Versuch unternommen, mit dem Anbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wird das Jobcenter den Antrag ablehnen und auf den Energieversorger verweisen.
Bewilligt das Jobcenter das Darlehen, dann wird es automatisch zehn Prozent vom Hartz IV-Regelsatz einbehalten, und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig bei der Behörde abbezahlt ist.
Stromschulden sind keine Nachzahlung
Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen Stromschulden und Stromkostennachzahlung. Stromschulden liegen dann vor, wenn die monatlichen Raten nicht mehr bezahlt werden. Eine Nachzahlung liegt vor, wenn die Abschlagszahlungen nicht ausreichten.
Was tun, wenn noch weitere Schulden angehäuft wurden?
Wer in die Überschuldungsspirale gerät, weil auch weitere Rechnungen nicht bezahlt werden können, sollte diesen Artikel lesen.
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