Steigende Basiskonto-Kosten: So die Gebühren senken

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Jeder Mensch in Deutschland hat einen Anspruch auf einen Basiskonto. Das Konto “für Jedermann” sollte es auch einkommesschwachen Haushalten ermöglichen, ein reguläres Konto zu führen. Allerdings sind die Gebühren noch immer bei vielen Banken zu hoch.

In Deutschland hat jeder Mensch ein Anrecht auf ein Bankkonto. Vor mittlerweile 5 Jahren wurden die Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, ein Basiskonto für alle Menschen anzubieten.

“Viele Banken verlangen zu hohe Gebühren. Das ist um so ärgerlicher, weil das Basiskonto vor allem von Menschen genutzt wird, die Hartz IV beziehen, wenig Geld verdienen oder Schulden haben” kritisierten die Verbraucherzentralen. Selbst ein Urteil des BGH konnte bislang noch keine wirkliche Besserung erzwingen.

Basiskonto sollte Konto für Alle sein

Zum Zeitpunkt der Einführung waren 670.000 Menschen ohne ein eigenes Konto. Meist waren Bezieher von Sozialleistungen betroffen. Im Alltag bedeutete das sehr viel mehr organisatorischen Aufwand, um beispielsweise laufende Forderungen wie Miete, Handy, Internet oder Strom zu gewährleisten.

Ein Konto wird als Referenz angesehen, weshalb Kontolose Menschen es sehr viel schwerer hatten, aus dem Sumpf aus Schulden, Wohnungs- und Erwerbslosigkeit heraus zukommen.

Seit dem müssen Banken und Sparkassen ein Basiskonto anbieten, das Überweisungen, Daueraufträge sowie das Bezahlen mit der Girocard ermöglicht.

Banken nutzen unklares Gesetz aus

Doch der Gesetzgeber war bei der Einführung nicht genau oder nicht willens. Denn anstatt die Banken zu verpflichten, das Konto kostenfrei oder mit geringen Gebühren anzubieten, wurden nur schwammige Vorgaben gemacht. Der Preis solle „angemessen und marktüblich“ sein.

Diese ungenaue Formulierung machen sich die Banken bis heute zunutze und legen sie meistens zu ihren Gunsten aus.

Basiskonto wird immer teurer

Die Stiftung Warentest hat bundesweit alle Basiskonten verglichen und hierfür einen “Modellkunden” definiert. Dabei kam heraus, dass die Kosten sogar in den letzten Jahren gestiegen sind. Vor allem sind die monatlichen Grundkosten oder die Gebühren für Überweisungen per Papier haben zum Teil kräftig angezogen.

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Zudem stellen nur wenige Anbieter das Basiskonto mit einem regulärem Girokonto gleichberechtigt auf der Website dar. Erst nach einer umständlichen Suche lassen sich auch die Gebühren für ein Basiskonto finden. Auch verstecken manche Häuser die Gebühren und Konditionen im Kleingedruckten der Preis- und Leistungskatalogen.

Wie die Kosten bei einem Basiskonto senken?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg, sollten Verbraucher “nicht gleich beim erstbesten Angebot einer Bank zugreifen”.

Je nachdem, wie man das Konto nutzen muss, kann das eine Konto viel günstiger sein, als das andere. Wer beispielsweise häufig Überweisungen tätigt, sollte darauf achten, “dass Überweisungen im Grundpreis inbegriffen sind”, raten die Verbraucherschützer.

Einmal pro Jahr müssen die Banken ihre Kunden darüber informieren, wie viel ihr Konto kostet. Das bitet eine gute Gelegenheit, die tatsächlichen Preise zu vergleichen.

“Insbesondere Schuldnern empfehlen wir, das Basiskonto nach einer Kontokündigung bei einem neuem Kreditinstitut zu eröffnen, um Altschulden und Neuanfang klar zu trennen”, rät die Verbraucherzentrale.

BGH Urteil zu den Gebühren bei einem Basiskonto

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkte zudem die Rechte von einkommensschwachen Bürgern. Der Zugang zu einem Basiskonto dürfe nicht mit zu hohen Gebühren faktisch verwehrt werden.

Wie die Karlsruher Richter urteilten, “müssen Banken und Sparkassen Mehraufwendungen eines Basiskontos auch auf die übrigen Girokonto-Besitzer umlegen (Az.: XI ZR 119/19)”. Die Karlsruher Richter erklärten damit die Preisentgelte der Deutschen Bank für ein Basiskonto für unwirksam.

Im Streitfall hatte die Deutsche Bank diese Mehraufwendungen für ein Basiskonto in seiner Kostenkalkulation allein auf die Basiskonto-Inhaber umgelegt. Die Bank verlangte somit monatlich 8,99 Euro an Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung.