Hartz IV-Anfrage an Bundesregierung zeigt Unterdeckung bei Heizkosten

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Wohngeldbezieher, leistungsbeziehende Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sollen einen Heizkostenzuschuss (135 Euro) erhalten. Zudem plant die Bundesregierung einen einmaligen Zuschluss für Hartz IV Beziehende in Höhe von 100 Euro.

Kein Heizkostenzuschuss für Hartz IV Beziehende

Der Zuschlag bei Hartz IV Beziehenden soll allerdings die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie kompensieren. Von dem Heizkostenzuschuss sind Leistungsbeziehende in Hartz IV und der Sozialhilfe ausgeschlossen. Die Begründung dafür ist, dass dort ohnehin die „Kosten der Unterkunft“ einschließlich der tatsächlichen Heizkosten übernommen würden.

Allerdings unterliegen im SGB II bzw. SGB XII auch die Heizkosten einer Überprüfung der „Angemessenheit“ und können ggfs. in der Höhe gedeckelt werden. Kommt es aufgrund gestiegener Heizkosten zu Nachzahlungen und höheren Abschlägen, muss das Jobcenter diese eben nicht übernehmen.

Zentrales Problem sei, dass keine bundeseinheitlichen Regelungen zu den Grenzen der Angemessenheit und ihrer Berechnung existieren, und diese zudem lokal meist in Euro – und nicht in einer bestimmten Verbrauchsmenge – definiert sind.

Bei wie vielen Hartz IV-Haushalten wurden nicht die vollen Heizkosten gezahlt?

Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Jessica Tatti, startete deshalb eine kleine Anfrage an die Bundesregierung.

Die Politikerin fragte, bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften im SGB II nicht die vollen Heizkosten übernommen wurden, und wie hoch die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen Heizkosten und den übernommenen Heizkosten im Jahr 2021 pro Bedarfsgemeinschaft war.

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In einer der Redaktion vorliegenden Antwort der Bundesregierung teilte diese mit, dass “zwischen November 2020 und Oktober 2021 im Schnitt 95.000 Haushalte im SGB II nicht die vollen Heizkosten erstattet bekamen”. Bei den betroffen Haushalten läge “der nicht erstattete Teil der Heizkosten bei durchschnittlich 36 Euro je Monat”. Aktuelle Zahlen lägen derzeit nicht vor.

Bundesregierung muss einkommensschwache Haushalte entlasten

„Die Kosten für Sprit, Strom und Heizen mit Öl und Gas explodieren. Ein Ende der Preissteigerung ist nicht in Sicht. Viele Wirtschaftsforscher prognostizieren, dass aufgrund des Krieges in der Ukraine die Inflation noch weiter ansteigen wird. Auf die Verbraucher kommen wahrscheinlich Nachzahlungen und höhere Abschläge für das Heizen zu. Zwar wird die EEG-Umlage gestrichen, aber ob die Energiekonzerne diese 6,6 Milliarden Euro Einsparung an ihre Kunden weitergeben, ist völlig offen”, kritisert die Linkenpolitikerin.

Tatti fordert von der Bundesregietung, wirksame Schritte zur Entlastung mittlerer und geringerer Einkommen zu beschließen. “Den Menschen in Hartz IV und Sozialhilfe muss die Angst genommen werden, dass die Wohnung kalt bleibt und der Strom abgedreht wird”, so die Arbeitsmarktexpertin.

“Bereits vor der Preisexplosion bekamen fast 100.000 Hartz IV-Haushalte nicht die vollen Heizkosten erstattet. Davon könnten bald noch viel mehr Betroffen sein. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, jetzt eine vollständige Übernahme von Heizkosten in Hartz IV und Sozialhilfe zuzusichern.”

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