Nach derzeit vorliegenden Informationen soll der Referentenentwurf für Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Mitte bis Ende November 2025 veröffentlicht werden. Das berichtet der Sozialberater und Rechtsexperte Harald Thomé von Tacheles e.V.
In einer ersten Reformrunde ist vorgesehen, das SGB II zum 1. Juli 2026 unter der Bezeichnung „Neue Grundsicherung“ weiterzuführen und verschiedene Verschärfungen im Leistungs- und Sanktionsregime umzusetzen.
Der Fahrplan steht jedoch unter Vorbehalt: Kommt innerhalb der Bundesregierung keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren verzögern.
Die Sozialstaatskommission als Taktgeber
Parallel tagt die „Kommission zur Sozialstaatsreform“. Sie ist als erweiterte Regierungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zusammengesetzt und hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats zu erarbeiten.
Der inhaltliche Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld/SGB II, Sozialhilfe/SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Der Abschlussbericht ist laut Bundesarbeitsministerium für Ende 2025 angekündigt, die Umsetzung erster Maßnahmen soll ab 2026 durch die zuständigen Ressorts vorbereitet werden.
Beteiligung von Verbänden – angehört, aber nicht Mitglied
Auffällig ist die institutionelle Zusammensetzung der Kommission: Wohlfahrts- und Sozialverbände oder NGOs sind nicht als Mitglieder berufen. Sie werden stattdessen in begleitenden Fach- und Stakeholdergesprächen angehört.
Auch der Deutsche Bundestag hält in einer aktuellen Drucksache fest, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind und Gespräche mit Verbänden sowie externen Expertinnen und Experten als separate Formate stattfinden.
Was inhaltlich geprüft wird
Es soll eine systematische Strukturierung und mögliche Zusammenlegung von Leistungen geben. Es geht um die Frage, wo parallele Programme wie Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII überschneidungsfrei aufeinander abgestimmt oder zusammengeführt werden können – und wie Antrags- und Bewilligungsverfahren radikal vereinfacht werden.
Erste Reformrunde: Umbenennung und schärfere Regeln
Für die erste Reformetappe zum 1. Juli 2026 ist nach jetzigem Informationsstand eine Umbenennung des SGB II in „Neue Grundsicherung“ vorgesehen.
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Bescheid prüfenEs sollen strengere Mitwirkungs- und Sanktionsmechanismen sowie digitale Verfahrensstandards eingeführt werden. Konkrete amtliche Entwürfe zu diesen Punkten sind noch nicht veröffentlicht; seriös ist daher eine vorsichtige Bewertung mit Blick auf mögliche Nachschärfungen im weiteren Kabinetts- und Parlamentsverfahren.
Zweite Reformrunde: KdU und Einkommen im Fokus – mit Bundesrat
Die Ergebnisse der Kommission werden voraussichtlich in eine zweite Reformrunde münden, die besonders die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie die Regeln zum anrechenbaren Einkommen adressiert.
Weil die KdU maßgeblich Kommunalhaushalte betreffen und die Bundesbeteiligung an Miet- und Heizkosten bundesstaatliche Finanzbeziehungen berührt, ist für entsprechende Gesetzesänderungen im Regelfall die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Mit Inkrafttreten ist daher frühestens ab 2027 zu rechnen. Diese Einschätzung stützt sich auf die geltende Finanzarchitektur der KdU und die einschlägige Beteiligung der Länder- und Kommunalebene.
Nullrunde Bürgergeld 2026
Für 2026 hat die Bundesregierung die Fortschreibung der Regelbedarfe per Verordnung auf bestehendem Niveau beschlossen („Nullrunde“).
Gleichzeitig erhöht der politische Druck – bis hin zu Mahnungen aus dem Amt des Bundespräsidenten – die Erwartungen an einen effizienteren, bürgerfreundlicheren und digitaleren Sozialstaat, jedoch ohne „Kettensägen“-Reform.
Was Betroffene kurzfristig wissen sollten
Kurzfristig bleiben Leistungen und Verfahren – abgesehen von der 2026 vorgesehenen Nullrunde – im Wesentlichen ersteinmal unverändert.
Ein konkreter Referentenentwurf zu den SGB II-Anpassungen ist für November 2025 in Aussicht gestellt, doch erst das anschließende Kabinetts-, Parlaments- und ggf. Bundesratsverfahren entscheidet über Inhalt und Datum des Inkrafttretens.
Für Betroffene empfiehlt sich, Bescheide und Fristen wie gewohnt zu beachten, bei anstehenden Wohnungswechseln weiterhin frühzeitig die KdU-Zuständigkeiten zu klären und mögliche Änderungen beim Zuverdienst im Blick zu behalten, sobald belastbare Gesetzestexte vorliegen.
Hinweis zur Quellenlage: Offizielle Aussagen zur Einsetzung, zum Arbeitsauftrag und zum Zeitplan der Sozialstaatskommission sind belegt; Details zur „Neuen Grundsicherung“ und zum konkreten Stichtag 1. Juli 2026 beruhen bislang auf Berichten aus internen Kreisen und des Sozialrechtsexperten Harald Thomé.




