Die geplante Reform des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist keine bloße Ankündigung mehr. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums wurde im November 2025 vorgelegt und befindet sich aktuell im inner- und zwischenministeriellen Abstimmungsprozess. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch noch aus.
Nach dem derzeitigen Stand soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 in veränderter Form fortgeführt werden. In der politischen Kommunikation wird dabei zunehmend von einer „Neuen Grundsicherung“ gesprochen. Ob diese Bezeichnung tatsächlich Gesetzesrang erhält, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren.
Der Zeitplan bleibt insgesamt unter Vorbehalt. Verzögerungen sind möglich, falls es innerhalb der Bundesregierung oder später im Parlament zu keiner Einigung kommt.
Sozialstaatskommission: Abschlussbericht nicht mehr 2025, sondern Anfang 2026
Parallel zur SGB-II-Reform arbeitet die Kommission zur Sozialstaatsreform an übergeordneten Vorschlägen zur Neuordnung steuerfinanzierter Sozialleistungen. Ihr Auftrag umfasst insbesondere Bürgergeld/SGB II, Sozialhilfe/SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Während zunächst von einem Abschlussbericht noch Ende 2025 die Rede war, wird inzwischen Anfang 2026 als realistischer Zeitpunkt genannt. Die Kommission hat die Phase der Anhörungen weitgehend abgeschlossen und arbeitet nun an konkreten Empfehlungen.
Ziel ist es, Überschneidungen zwischen Leistungen zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und die Verwaltung stärker zu digitalisieren.
Verbände nicht Teil der Kommission – nur begleitende Anhörungen
An der Struktur der Kommission hat sich nichts geändert. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Wohlfahrtsverbände, Sozialorganisationen und andere NGOs sind keine Mitglieder, sondern werden lediglich in begleitenden Fach- und Stakeholdergesprächen eingebunden.
Die Sitzungen selbst sind nicht öffentlich. Auch der Bundestag wird formal nicht über laufende Beratungen informiert, sondern erst über Ergebnisse.
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Bescheid prüfenZwei Reformebenen mit unterschiedlicher Reichweite
Inhaltlich lassen sich zwei Reformstränge unterscheiden.
Der erste betrifft die konkrete Umgestaltung des SGB II, wie sie im Referentenentwurf angelegt ist. Hier geht es unter anderem um Mitwirkungspflichten, Sanktionen und digitale Verfahrensstandards. Welche Punkte davon letztlich Gesetz werden, ist offen und hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Der zweite Reformstrang ist deutlich grundsätzlicher. Er betrifft die Frage, ob und wie Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II und SGB XII künftig besser aufeinander abgestimmt oder teilweise zusammengeführt werden können. Besonders sensibel sind dabei die Kosten der Unterkunft, da sie die Kommunalhaushalte unmittelbar betreffen und regelmäßig zustimmungspflichtige Gesetze auslösen. Realistisch ist hier ein Inkrafttreten frühestens ab 2027.
Bürgergeld 2026: Regelsätze bleiben unverändert
Für das Jahr 2026 ist eine Nullrunde beim Bürgergeld beschlossen. Die Regelbedarfe werden nicht erhöht, sondern auf dem Niveau von 2025 fortgeschrieben. Hintergrund ist, dass die rechnerische Fortschreibung zu niedrigeren Beträgen geführt hätte und diese Absenkung vermieden werden soll.
Für Leistungsberechtigte bedeutet das: keine Erhöhung, aber auch keine Kürzung der Regelsätze im Jahr 2026.
Was Betroffene aktuell beachten sollten
Kurzfristig ändert sich für Leistungsbeziehende nichts Grundlegendes. Abgesehen von der Nullrunde gelten weiterhin die bestehenden Regeln, Verfahren und Anspruchsvoraussetzungen.
Entscheidend ist: Der Referentenentwurf entfaltet noch keine Rechtswirkung. Erst ein verabschiedetes Gesetz kann neue Pflichten oder Einschränkungen begründen. Bis dahin sollten Betroffene weiterhin Bescheide sorgfältig prüfen, Fristen einhalten und bei Fragen zu Unterkunftskosten oder Zuverdienstregelungen nach der geltenden Rechtslage handeln.
Sobald ein Regierungsentwurf oder konkrete parlamentarische Änderungen vorliegen, lässt sich belastbar einschätzen, was sich tatsächlich ab Juli 2026 ändert – und was nicht.




