Reiches Land – Arme Kinder: Noch nicht einmal eine halbe Winterjacke?
Am 11. 11. ist Martinstag. Vielerorts erinnern Laternenumzüge an die alte Legende: Der heilige St. Martin teilte in einer kalten Nacht seinen Mantel mit dem Schwert und schenkte eine Hälfte an einen armen Bettler. Wer vom Arbeitslosengeld
(ALG) II lebt, der könnte auch gut einen "St. Martin" gebrauchen. Denn eine Winterjacke fürs Kind ist mit ALG II nahezu unbezahlbar.
Wie viel Geld kostet ein Kind im Monat?
Was meinen Sie? Beim ALG II gibt es für ein Kind unter 14 Jahren monatlich 207 €. Das soll für Essen und Trinken, Pullis
und Hosen, Buntstifte und Schulhefte und vieles mehr reichen. Von den 207 € sind für den Kauf von Anziehsachen
12,35 € und 4,40 € für Schuhe vorgesehen. Ein schlechter Scherz? Leider nein. Eine Arbeitslose müsste viele Monate sparen, um ihrem Kind eine Winterjacke und Winterstiefel kaufen zu können. Oder sich das Geld sprichwörtlich vom Mund absparen…
Gerade Kinder wachsen schnell aus ihren Sachen heraus und brauchen etwas Größeres zum Anziehen. Mag ein Kinderfahrrad vielleicht noch gebraucht gekauft werden können – ausgetretene, verschlissene Kinderschuhe gehen nicht. Und bald steht Weihnachten vor der Tür. Wie sollen ALG II-Bezieher ihren Kindern ein Weih nachts-»Fest« bieten? Wovon ein Geschenk bezahlen? Im Hartz IV-Satz sind – für das ganze Jahr! – nur 9,12 € für Spielsachen für Kinder vorgesehen.
Das sind nur einige Beispiele dafür, wie rücksichtslos die alte sowie die neue Bundesregierung mit Arbeitslosen umgehen. Gerade auch auf Kosten der Kinder von Arbeitslosen.
Wir brauchen dringend ein deutlich höheres ALG II. Auch deshalb, damit Kinder von Arbeitslosen nicht ausgegrenzt und benachteiligt werden, sondern »mitspielen« können.
Die Kommunalpolitiker und die zuständigen Ämter am Ort sind gefordert. Sie können etwas tun für ALG II-Bezieher und ihre Kinder. Hier und jetzt. Etwa indem sie Extra-Leistungen für eine Winterjacke oder für Weihnachten gewähren. Nehmen wir »unsere« Verantwortlichen – die Kommunalpolitiker und die Entscheider im ALG II-Amt – in die Pflicht. Taten statt Warten. Jetzt!
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