Schwerbehinderung: Keine Kontoführungsgebühren mit Schwerbehindertenausweis?

Lesedauer 2 Minuten

Immer wieder tauchen im Internet und in sozialen Medien Gerüchte und Halbwahrheiten auf, die sich hartnäckig halten.

Eines dieser Gerüchte ist die vermeintliche Befreiung von Kontoführungsgebühren für Menschen mit Schwerbehindertenausweis.  Doch was steckt wirklich dahinter? Wir gehen den Fragen auf den Grund.

Was wird behauptet?

Wir hören immer wieder den Satz: „Man wird mit einem Schwerbehindertenausweis von der Kontoführungsgebühr bei Banken befreit.“ Schwerbehinderte Menschen, die auf finanzielle Entlastung angewiesen sind, könnten geneigt sein, solchen Behauptungen Glauben zu schenken. Doch woher stammt diese Aussage und hat sie tatsächlich einen rechtlichen Hintergrund?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Banken oder Sparkassen verpflichtet, Menschen mit Schwerbehindertenausweis von Kontoführungsgebühren zu befreien.

Christian Schulz vom Sozialverband SoVD erklärt, dass diese Information zwar in manchen Foren und Artikeln im Internet auftaucht, aber bei näherer Betrachtung oft nicht weitergeführt wird.

Eine vielversprechende Überschrift kann leicht den Eindruck erwecken, dass es eine solche Regelung gibt, doch der Teufel steckt im Detail.

Eine gesetzliche Vorgabe, die Kontoführungsgebühren speziell für Menschen mit Behinderung regelt, existiert nämlich nicht. Banken können freiwillige Angebote unterbreiten, aber eine pauschale Befreiung aufgrund eines Schwerbehindertenausweises ist nicht vorgeschrieben.

Welche Optionen gibt es trotzdem?

Trotzdem gibt es Möglichkeiten, Gebühren zu vermeiden oder zu reduzieren. So verweist Schulz auf den Trend hin zu Online-Banken, die häufig kostenfreie Kontomodelle anbieten.

Diese Banken operieren rein digital und verzichten auf Filialen. Das bedeutet jedoch auch, dass der Service sich auf digitale Kommunikation beschränkt, was für einige Kunden möglicherweise weniger zugänglich ist.

Für Menschen, die auf einen persönlichen Ansprechpartner angewiesen sind, bleibt die Möglichkeit, bei ihrer Hausbank nach vergünstigten Konditionen zu fragen. Banken bieten teilweise spezielle Tarife für bestimmte Personengruppen an, jedoch nicht flächendeckend und nicht zwangsläufig für Menschen mit Schwerbehinderung.

Was steckt hinter solchen Gerüchten?

Solche Missverständnisse entstehen oft aus einer ungenauen Wahrnehmung von Überschriften und oberflächlichen Informationen im Internet.

Wie Christian Schulz betont, wird der vollständige Inhalt eines Artikels häufig nicht gelesen, sondern es bleibt bei der reißerischen Überschrift. Dies führt zu Fehlinformationen, die dann in Foren und sozialen Medien weiterverbreitet werden.

Die Tendenz, Halbwahrheiten zu glauben und weiterzugeben, wird durch das schnelle Tempo und die Kurzlebigkeit der modernen Medienlandschaft verstärkt. Plattformen wie Facebook und Twitter ermöglichen es, Informationen in Sekundenschnelle zu verbreiten, ohne dass diese zuvor gründlich geprüft wurden.

Schulz weist darauf hin, dass auch andere Behauptungen, wie beispielsweise die bevorzugte Rentenauszahlung an Geflüchtete aus der Ukraine, ein ähnliches Muster aufweisen: Überschrift und Realität stimmen oft nicht überein.

Wie können wir uns vor Fehlinformationen schützen?

Ein kritisches Lesen und die Überprüfung von Informationen sind heutzutage wichtiger denn je. Leser sollten sich bewusst sein, dass Informationen, die auf den ersten Blick attraktiv oder vorteilhaft erscheinen, nicht immer der Wahrheit entsprechen. Hier sind einige Tipps, um sich vor Fehlinformationen zu schützen:

  • Prüfen Sie die Quelle: Stammt die Information von einer vertrauenswürdigen Website oder einem offiziellen Organ?
  • Lesen Sie den gesamten Artikel: Oft steckt die eigentliche Wahrheit im Detail.
  • Suchen Sie nach zusätzlichen Quellen: Wenn Sie eine Information nur an einer einzigen Stelle finden, könnte sie falsch oder irreführend sein.
  • Wenden Sie sich an Experten: Bei Unsicherheiten können Sie sich direkt an relevante Stellen wie Verbraucherschutzzentralen oder Verbände wenden.

Fazit

Das Gerücht, dass Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis automatisch von Kontoführungsgebühren befreit werden, ist falsch.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Banken dazu verpflichtet, diese Gebühren zu erlassen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, durch den Wechsel zu einer Online-Bank oder durch Verhandlungen mit der eigenen Bank Gebühren zu reduzieren.