Schwerbehinderung: Hat der Grad der Behinderung (GdB) auch Nachteile?

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Viele Menschen scheuen sich, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, weil sie glauben, dass ein solcher Antrag oder die Einstufung als “schwerbehindert” auch Nachteile mit sich bringen kann.

Wir erklären, warum es wichtig ist, sich über die Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung (GdB) zu informieren und aufzuklären und räumen mit den Ängsten der Betroffenen auf.

Hat der Grad der Behinderung auch Nachteile?

Ein häufig geäußertes Bedenken ist, dass die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verringern könnte.

Viele befürchten, dass sie bei Bewerbungen benachteiligt werden oder der Arbeitgeber ihre Behinderung als Hinderungsgrund sieht.

Hierzu ist festzuhalten, dass Fragen nach der Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch unzulässig sind.

Ebenso wenig darf nach bestehenden oder geplanten Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gefragt werden, um Diskriminierung zu vermeiden.

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Was bedeutet der Grad der Behinderung?

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr berechtigt zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch.

Wichtig: Der GdB ist nicht gleichbedeutend mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Der GdB bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und nicht auf die Arbeitsleistung oder Leistungsfähigkeit.

Welche Vorteile hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer mit einem GdB von 50 oder mehr genießt verschiedene Vorteile:

  1. Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen.
  2. Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  3. Keine Mehrarbeit: Sie sind von der Pflicht zur Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes befreit.
  4. Arbeitsplatzanpassungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz entsprechend den Bedürfnissen des schwerbehinderten Arbeitnehmers anzupassen. Dies kann bis zur Umgestaltung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung gehen.
  5. Früherer Renteneintritt: Schwerbehinderte können früher in Rente gehen, was eine erhebliche Entlastung darstellen kann.

Was ist mit der Diskriminierung im Bewerbungsprozess?

Ein häufig geäußerter Bedenkenpunkt ist die Angst, aufgrund der Schwerbehinderung keinen Arbeitsplatz zu finden.

Es ist jedoch gesetzlich verboten, im Bewerbungsgespräch nach einer Schwerbehinderung zu fragen.

Diese Frage ist genauso unzulässig wie die nach einer Schwangerschaft. Sollte ein Arbeitgeber dennoch eine derartige Frage stellen, so hat der Bewerber das Recht, diese nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wie wird der Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt?

Der Prozess zur Anerkennung einer Schwerbehinderung beginnt mit dem Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.

Hierbei müssen verschiedene medizinische Unterlagen und Atteste eingereicht werden, die die Beeinträchtigungen im täglichen Leben dokumentieren.

Wichtig ist es, nicht nur die Diagnosen zu übermitteln, sondern auch deren Auswirkungen auf den Alltag detailliert zu beschreiben.

Welche Missverständnisse gibt es bei der Antragstellung?

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Diagnose direkt zu einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch führt.

Dies ist jedoch nur in seltenen Fällen so. Vielmehr muss dargelegt werden, wie sich die Erkrankung auf das tägliche Leben auswirkt.

Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob und wie weit man schmerzfrei gehen kann, ob Treppensteigen möglich ist oder wie die Erkrankung die persönliche Hygiene beeinflusst.

Welche besonderen Kennzeichen gibt es?

Neben dem allgemeinen GdB können auch spezielle Merkmale wie „G“ für gehbehindert oder „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert beantragt werden.

Diese Kennzeichen bringen zusätzliche Vorteile wie Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder das Recht auf einen Behindertenparkplatz.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sollte der Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

Da solche Verfahren jedoch oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen können, ist es ratsam, bereits im Vorfeld alle erforderlichen Informationen und Nachweise umfassend und detailliert zu liefern, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

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Gibt es Alternativen bei einem GdB unter 50?

Selbst bei einem GdB von 30 oder 40 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Diese Gleichstellung bringt den besonderen Kündigungsschutz, jedoch nicht die zusätzlichen Urlaubstage oder die Möglichkeit des früheren Renteneintritts.

Fazit

Es gibt also keine Nachteile, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Im Gegenteil: Die Erteilung eines GdB gleicht die Nachteile aus, die man als Mensch mit einer Behinderung hat.