Schulden: Was tun, wenn die Bank das P-Konto nicht oder nicht rechtzeitig einrichtet

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Wer hoch verschuldet ist, kann es sich nicht leisten, lange auf ein so genanntes Pfรคndungsschutzkonto, kurz P-Konto, zu warten. Denn die Glรคubiger versuchen, jeden Cent zu pfรคnden, unabhรคngig vom titulierten Existenzminimum.

Ohne P-Konto sind Betroffene dem schutzlos ausgeliefert. Denn ist das Geld erst einmal gepfรคndet, ist es meist sehr schwer, es zurรผckzubekommen. Wenn Banken sich mit der Einrichtung zu viel Zeit lassen, ist schnelles Handeln gefragt.

Rechtlicher Rahmen gemรครŸ ยง 850K ZPO

Das Gesetz sieht vor, dass jede Person das Recht hat, ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Umsetzung muss von der Bank innerhalb von vier Arbeitstagen erfolgen. Der Gesetzgeber will Betroffenen somit einen schnellen Schutz bieten.

Ein P-Konto sichert dabei automatisch einen Grundfreibetrag von 1500 Euro pro Monat gegen Pfรคndungen. Durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen kann dieser Freibetrag aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen oder dem Bezug von Sozialleistungen sogar noch angehoben werden.

Hรคufig Probleme bei der Umwandlung in ein P-Konto

Nicht selten kommt es vor, dass Banken nicht fristgerecht auf die Antrรคge zur Umwandlung in ein P-Konto reagieren oder den gesetzlichen Pfรคndungsfreibetrag nicht korrekt gewรคhren.

In solchen Fรคllen begehen die Institute einen klaren RechtsverstoรŸ, der betroffene Kontoinhaber vor erhebliche Probleme stellen kann.

Nach Angaben des Rechtsanwalts Dr. Michel de Araujo Kurth sind ihm in der Vergangenheit folgende Banken immer wieder aufgefallen:

  • Postbank
  • Comdirect
  • DKB
  • Norisbank
  • Commerzbank AG
  • einige Sparkassen

Schrittweise vorgehen, wenn das P-Konto nicht zeitnah umgewandelt wird

Sollte eine Bank die Umwandlung nicht zeitgerecht vornehmen oder den Freibetrag nicht gewรคhren, stehen Betroffenen verschiedene rechtliche Schritte offen. Angefangen von der Mรถglichkeit, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten, bis hin zur Klageerhebung bei erheblichen Verzรถgerungen.

Wichtig: Die Banken sind verpflichtet, in solchen Fรคllen die Anwaltskosten zu รผbernehmen.

Der Rechtsanwalt empfiehlt folgende Schritte, wenn die 4-Tagesfrist vorbei ist:

1. Initiative ergreifen durch schriftliche Mahnung: Als ersten Schritt sollten Sie Ihrer Bank schriftlich eine Mahnung zukommen lassen. In diesem Schreiben betonen Sie Ihren ursprรผnglichen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto und erinnern an die gesetzliche Umsetzungsfrist von vier Tagen.

Dies dient als formelle Aufforderung an die Bank, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

2. Suche nach rechtlicher Unterstรผtzung: Bleibt eine Reaktion Ihrer Bank weiterhin aus oder wird der Pfรคndungsfreibetrag nicht wie vorgesehen gewรคhrt, ist es ratsam, sich juristischen Rat einzuholen.

Spezialisierte Anwรคlte fรผr Bankrecht oder Verbraucherschutz kรถnnen in solchen Situationen wertvolle Unterstรผtzung bieten.

3. Einlegen einer Beschwerde: Eine weitere Option ist die Einreichung einer Beschwerde bei der zustรคndigen Aufsichtsbehรถrde, wie zum Beispiel der Bundesanstalt fรผr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Sie auch hierbei unterstรผtzen und beraten.

4. Nutzung des Ombudsmannverfahrens: Viele Banken und Sparkassen sind Teil eines Ombudsmannverfahrens. Bei Konflikten ermรถglicht dieses Verfahren eine kostenfreie Beschwerdemรถglichkeit, bei der der Ombudsmann als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrer Bank agiert.

5. Erneute Antragstellung: In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, den Umwandlungsantrag nochmals zu stellen, um der Bank die Dringlichkeit und Wichtigkeit Ihres Anliegens zu unterstreichen. Ein beharrliches Vorgehen kann hier durchaus zum Erfolg fรผhren.

Wichtig: Wichtig ist, dass alle Schritte, die Sie im Rahmen dieses Prozesses unternehmen, genau dokumentieren. Dies umfasst Schriftverkehr, E-Mails, Anrufe und eingereichte Antrรคge. Diese Dokumentation kann im Falle eines rechtlichen Streits von unschรคtzbarem Wert sein.