Stromschulden entstehen häufig nicht aus Leichtsinn, sondern aus einer Gemengelage aus gestiegenen Lebenshaltungskosten, unübersichtlichen Abschlägen, Nachzahlungen und plötzlichen Einkommenseinbrüchen.
Wer in Rückstand gerät, steht schnell unter enormem Druck, denn beim Strom geht es nicht um Komfort, sondern um die Grundvoraussetzungen eines geordneten Alltags.
In dieser Lage taucht eine Idee immer wieder auf: den Stromanbieter wechseln, um aus den Schulden beim bisherigen Versorger herauszukommen und wieder beliefert zu werden.
Ein neuer Vertrag kann in bestimmten Situationen tatsächlich helfen, ist aber kein „Freifahrtschein“ und birgt erhebliche Risiken, wenn die Schieflage fortbesteht.
Warum ein Anbieterwechsel überhaupt in Betracht kommt
Wenn beim bisherigen Energieversorger Zahlungsrückstände aufgelaufen sind, kann das in eine Sperrandrohung oder eine bereits erfolgte Unterbrechung der Versorgung münden.
Zugleich gibt es Situationen, in denen eine Übernahme von Energieschulden durch das Jobcenter oder Sozialamt nicht gelingt, etwa weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Unterlagen fehlen oder die Behörde die Hilfebedürftigkeit anders bewertet.
In dieser Sackgasse erscheint ein neuer Liefervertrag als mögliche Lösung: Mit einem neuen Versorger würde die laufende Belieferung künftig über diesen Anbieter abgerechnet, statt über den bisherigen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem bestehenden Schuldenstand und der künftigen Versorgung. Ein neuer Vertrag beseitigt die alten Forderungen nicht.
Die Rückstände bleiben gegenüber dem bisherigen Anbieter bestehen, können gemahnt und gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden. Der Wechsel kann lediglich dazu beitragen, die laufende Versorgung wieder zu organisieren, sofern die technische und rechtliche Umsetzung gelingt.
Wieder ans Netz: Was der neue Vertrag praktisch bedeutet
Damit ein neuer Liefervertrag Wirkung entfaltet, müssen die Voraussetzungen für eine tatsächliche Belieferung gegeben sein. Ist die Versorgung bereits gesperrt, reicht ein unterschriebener Vertrag allein nicht aus. Dann geht es um die Wiederherstellung der Versorgung, die in der Praxis davon abhängt, ob eine Entsperrung veranlasst werden kann und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen.
Häufig fallen dabei zusätzliche Kosten an, etwa für Sperrung und Entsperrung sowie mögliche Bearbeitungsgebühren. Diese Kosten kommen zu den bereits bestehenden Schulden hinzu und verschärfen unter Umständen die finanzielle Lage, wenn sie nicht einkalkuliert werden.
Hinzu kommt ein zeitlicher Faktor, der Betroffene oft überrascht. Selbst wenn ein neuer Versorger bereit ist, einen Vertrag abzuschließen, beginnt die Belieferung auf Rechnung des neuen Unternehmens typischerweise nicht sofort. In vielen Fällen dauert es länger als einen Kalendermonat, bis die Umstellung formal abgeschlossen ist und der neue Anbieter tatsächlich als lieferndes Unternehmen geführt wird.
Wer in einer akuten Versorgungskrise steckt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Wechsel über Nacht die Situation löst.
SCHUFA und Bonitätsprüfung: Die unsichtbare Hürde
Ein weiterer Stolperstein ist die Bonitätsprüfung. Manche Anbieter knüpfen den Vertragsabschluss an eine positive SCHUFA-Auskunft oder an andere Formen der Bonitätsbewertung.
Wer bereits Zahlungsprobleme hatte, kann hier scheitern, selbst wenn die Person aktuell wieder regelmäßige Einnahmen hat. Die Folge: Der Anbieterwechsel, der auf dem Papier als Ausweg erscheint, ist praktisch nicht realisierbar, weil kein Vertrag zustande kommt.
Auch wenn ein Vertrag möglich ist, können bestimmte Tarifmodelle, Abschlagsforderungen oder Sicherheitsleistungen den Einstieg erschweren. In angespannten Haushaltsbudgets ist es riskant, sich auf Konditionen einzulassen, die zwar kurzfristig die Belieferung sichern, langfristig aber zu neuen Rückständen führen.
Wenn der Wechsel zur Falle wird
Ein Anbieterwechsel kann im Einzelfall helfen, doch er kann auch zur Falle werden, wenn die grundlegende Zahlungsfähigkeit nicht hergestellt ist. Wer beim neuen Energielieferanten erneut Rechnungen nicht bezahlt, landet schnell in einem wiederkehrenden Kreislauf aus Mahnungen, Sperrandrohungen und zusätzlichen Gebühren.
Aus einem zunächst überschaubaren Rückstand wird durch Nebenkosten, Verzugszinsen und wiederholte Sperrprozesse ein Problem, das immer schwerer zu bewältigen ist.
Vor allem aber kommt ein rechtliches Risiko hinzu, das häufig unterschätzt wird. Wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, obwohl absehbar ist, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden können, kann der Vorwurf des Betruges im Raum stehen.
Strafrechtlich relevant wird das insbesondere dann, wenn beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht werden oder wenn bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht besteht, die entstehenden Forderungen nicht zu begleichen.
Auch wenn nicht jede Zahlungsunfähigkeit automatisch zu einem Strafverfahren führt, ist die Schwelle dort überschritten, wo Täuschung und Vorsatz behauptet werden können. Schon der Verdacht kann belastend sein, und ein Verfahren kann weitere Folgekosten nach sich ziehen.
Die entscheidende Frage: Stabilisiert der Wechsel die laufenden Zahlungen?
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt weniger von der Höhe der alten Schulden ab als von der Perspektive, die laufenden Kosten künftig verlässlich tragen zu können. Wer nur die Gläubigerseite wechselt, ohne die eigene Liquidität zu verbessern oder die monatlichen Energiekosten realistisch zu senken, verschiebt das Problem.
Seriös betrachtet ist der Wechsel nur dann ein gangbarer Weg, wenn die laufenden Abschläge künftig in den Haushalt passen und es eine klare Strategie gibt, wie Nachzahlungen vermieden oder abgefedert werden können.
Dazu gehört ein nüchterner Blick auf die Ursachen der Rückstände. Häufig sind es falsch angesetzte Abschläge, zu hoher Verbrauch, ein ungeeigneter Tarif oder schlicht eine Phase, in der Rechnungen liegen geblieben sind, weil andere Ausgaben vorrangig waren.
Ohne diese Ursachen zu adressieren, droht die Wiederholung. Ein neuer Anbieter kann den Rahmen ändern, aber nicht die Mathematik des Haushaltsbudgets.
Zwischen Hilfe und Eigenverantwortung: Was Betroffene parallel prüfen sollten
In der Praxis ist ein Anbieterwechsel selten die einzige Stellschraube. Wer in Stromschulden steckt, ist oft besser beraten, parallel mehrere Wege zu verfolgen, die sich gegenseitig stützen, statt alles auf eine Karte zu setzen.
Dazu zählt vor allem eine Einigung mit dem bisherigen Versorger, wenn diese noch möglich ist. Ratenzahlungen, angepasste Abschläge und realistische Zahlungspläne können die Lage entschärfen, wenn beide Seiten kooperieren.
Auch Beratungsstellen können helfen, den Überblick wiederzugewinnen, Prioritäten zu setzen und Kommunikation mit Unternehmen oder Behörden zu strukturieren, gerade wenn Fristen laufen und das Stressniveau hoch ist.
Wenn Behörden im Spiel sind, entscheidet häufig die Qualität der Nachweise und die Plausibilität der Situation.
Wer darlegen kann, dass ohne Strom eine besondere Härte entsteht und eine realistische Perspektive für die laufende Zahlung besteht, verbessert die Chancen, dass Hilfen bewilligt oder Lösungen akzeptiert werden. Gleichzeitig bleibt es wichtig, keine Zusagen zu machen, die später nicht gehalten werden können, und keine Angaben zu beschönigen, die bei einer Prüfung auffallen könnten.
Ein Beispiel aus der Praxis
Nehmen wir den Fall von Frau K., alleinerziehend, zwei Kinder, befristeter Teilzeitjob. Nach einer hohen Nachzahlung rutscht sie in einen Rückstand von rund 620 Euro. Sie versucht, eine Übernahme der Energieschulden beim Amt zu erreichen, bekommt aber zunächst eine Ablehnung, weil Unterlagen fehlen und die Behörde die Lage nicht als akut genug bewertet. Kurz darauf kündigt der bisherige Versorger die Sperre an, wenige Tage später ist der Strom tatsächlich weg.
Frau K. sucht dann nach einem neuen Anbieter, weil sie hofft, dadurch schneller wieder beliefert zu werden. Ein günstiger Tarif scheitert jedoch an der Bonitätsprüfung: Der Anbieter verlangt eine positive SCHUFA-Auskunft und lehnt den Vertrag ab. Erst ein anderer Versorger akzeptiert sie, allerdings mit höheren Abschlägen und der Bedingung einer Vorauszahlung. Trotzdem dauert es mehrere Wochen, bis die Umstellung im System wirksam wird. In der Zwischenzeit muss sie zusätzlich die Kosten für die Entsperrung tragen, weil ohne Entsperrung keine reguläre Belieferung möglich ist.
Am Ende klappt es zwar, sie wird wieder angeschlossen, aber die Entlastung ist geringer als erwartet: Die alten Schulden bleiben beim früheren Versorger bestehen, und durch die Zusatzkosten sowie die höheren monatlichen Abschläge wird das Budget noch enger. Als dann im Folgemonat eine andere Rechnung liegen bleibt, gerät sie beim neuen Anbieter direkt wieder in Verzug.
Spätestens an diesem Punkt wird deutlich, wie riskant der Anbieterwechsel ist, wenn die laufenden Zahlungen nicht dauerhaft gesichert sind. In einem solchen Fall könnte der neue Anbieter bei wiederholten Ausfällen außerdem genauer hinschauen und – je nach Umständen – auch den Verdacht äußern, der Vertrag sei abgeschlossen worden, obwohl eine Zahlung von Anfang an nicht realistisch war.
Fazit
Der Wechsel des Stromversorgers kann in bestimmten Fällen ein Ausweg sein, etwa wenn ein neuer Vertrag realistisch zustande kommt, die Versorgung wiederhergestellt werden kann und die laufenden Kosten künftig tragbar sind. Er ist jedoch kein Ersatz für eine tragfähige finanzielle Stabilisierung.
Bonitätsprüfungen können den Wechsel verhindern, die zeitliche Verzögerung kann in akuten Situationen enttäuschen, und neue Rückstände beim neuen Anbieter können nicht nur erneut zur Sperre führen, sondern im schlimmsten Fall strafrechtliche Fragen aufwerfen, wenn der Vertragsabschluss in einer Weise erfolgt, die als Täuschung interpretiert werden kann.
Wer den Wechsel erwägt, sollte ihn deshalb nicht als Flucht aus alten Schulden verstehen, sondern als Schritt, der nur dann Sinn ergibt, wenn er in ein Gesamtkonzept passt: laufende Zahlbarkeit, klare Kommunikation, realistische Abschläge und ein Plan, wie alte Forderungen geordnet bearbeitet werden.
Das ist weniger spektakulär als der schnelle Wechsel, aber es ist die Voraussetzung dafür, dass aus einem kurzfristigen Manöver eine dauerhafte Entlastung wird.




