Hartz IV von 72.000 alleinerziehenden Leistungsberechtigten gekürzt
Hartz IV Sanktionen machen vor Alleinerziehende keinen Halt, obwohl hierdurch faktisch Kinder in ihrer Gesundheit und Existenz bedroht sind. Eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag brachte zutage, dass immer mehr Alleinerziehende von Leistungskürzungen betroffen sind. Auch Vollsanktionen wurden tausendfach ausgesprochen.
Bei einer kleinen Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung zeigte sich, dass im Hartz IV System immer mehr Alleinerziehende von zum Teil von massiven Sanktionen betroffen sind. In 2007 waren 48.000 alleinerziehende Leistungsberechtigte von Kürzungen betroffen. Im Jahre 2018 waren es 72.000, obwohl die Zahl der alleinerziehenden Hartz IV Bezieher im Vergleich gesunken war. 2007 lag die Zahl bei 667.000, zehn Jahre später waren es etwa 588.000.
Auch Totalkürzungen wurden ausgesprochen
Weitaus erschreckener ist, dass auch vor Vollsanktionen die Jobcenter nicht zurückschrecken, obwohl sich zu versorgene Kinder im Haushalt befinden. Im Jahre 2018 wurden rund 1200 Totalsanktionen verhängt, 2017 waren es mit 1242 Sanktionfällen sogar etwas mehr. Für die Jahre davor konnte die schwarz-rote Bundesregierung keine Angaben machen.
Lesen Sie dazu:
– Hartz IV-Sanktionen und Strafen
– Widerspruch gegen Hartz IV-Bescheid
Bei Vollsanktionen wird der Regelsatz um 100 Prozent gekürzt. Diese werden nach § 31 SGB II ausgesprochen, wenn innerhalb eines Jahres 3 Vergehen begangen wurden. Nach § 31b Abs. 1 S. 3 SGB II gelten die Totalsanktionen bzw. auch alle anderen Geldkürzungen für 3 Monate. Das bedeutet, 3 Monate kein Geld und auch keine Kosten der Unterkunft.
Kinder leiden unter den Sanktionen
Ganz automatisch bekommen das die im Haushalt lebenden Kinder zu spüren. Denn laut Expertenmeinungen sind die SGB II-Regelbedarfe für Kinder auch unter normalen Bedingungen viel zu gering berechnet. Fehlen dann noch die Bezüge der Eltern, ist eine Unterversorgung unausweichlich.
Betroffene sind dann auf die Tafel oder Betteln angewiesen. Um die Existenz des Sanktionierten trotz Sanktion zu gewährleisten, können allerdings auf Antrag laut § 31 a Abschnitt 3 SGB II Lebensmittelgutscheine beantragt werden.
Die LINKEN-Vorsitzende Katja Kipping sieht das ähnlich. Gegenüber der Zeitung “Neues Deutschland” sagte sie im Zusammenhang der Erkenntnisse: “Kinder großziehen gehört zu den schönsten Dingen. Doch schon zu zweit ist es manchmal eine echte Herausforderung – vor allem, wenn man jeden Cent dreimal umdrehen muss. Alleinerziehende schultern diese Aufgabe alleine 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.” Kipping sieht die Bundesregierung in der Verantwortung: “Was macht die Groko? Sie sanktioniert nicht wenige von ihnen – 1200 in 2018 wurden sogar vollsanktioniert.” Das muss sofort aufhören, so Kipping.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors