Verbraucherinsolvenzen: Schnellere Restschuldbefreiung kommt – nur wann ist ungewiss
Auf EU-Ebene konnte eine Einigung zur Verkรผrzung der Laufzeit des Abtretungszeitraums und der Beschlussfassung รผber die Erteilung der Restschuldbefreiung (RSB) getroffen werden. Dabei haben sich Europรคisches Parlament, Rat und Kommission daraif verstรคndigt, dass EU-weit eine quotenfreie Verkรผrzung auf maximal drei Jahre bei Privatinsolvenzen umgesetzt werden soll. Sollen Schuldner jetzt mit ihrem Insolvenzantrag warten, bis der Gesetzgeber die verkรผrzte 3-Jahresfrist fรผr die Restschuldbefreiung umgesetzt hat?
Nun haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Schuldnerberatungen und Experten haben diese Verkรผrzung in der Vergangenheit wiederholt eingefordert. โWir begrรผรen die europรคische Entscheidung sehrโ, betonte beispielsweise Kai Henning, Fachanwalt fรผr Insolvenzrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft.
Abwarten und keinen Insolvenzantrag stellen?
Wegen der Verkรผrzung von heute 5 bzw 6 auf 3 Jahre kann es bei einem Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung passieren, dass das Verfahren lรคnger andauert. Daher empfehlen Anwรคlte, mit dem Insolvenzantrag noch abzuwarten, bis zur รnderung der Rechtslage in Kraft getreten ist.
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Bei der Entscheidung, ob man einen Insolvenzantrag jetzt oder spรคter stellt, gibt es folgendes zu beachten:
- Wann die verkรผrzte Regel in Deutschland umgesetzt wird, ist vollkommen unklar. Zwar muss der Gesetzgeber die Neuregelung innerhalb von 2 Jahren umsetzen, allerdings kann es auch sein, dass dieser Zeitraum tatsรคchlich voll ausgenutzt wird. Somit haben Schuldner eventuell durchs Abwarten keine Zeit und Geld gespart.
- Es kรถnnen schwere Konsequenzen durch Ausweitung der Ausnahmetatbestรคnde in ยง 302 InsO enstehen.
- Wird die Gesetzesregel sehr zeitnah umgesetzt (was eher unwahrscheinlich ist) und werden keine Zusatzbelastungen fรผr Schuldner installiert, kann der ursprรผngliche Antrag auf Restschuldbefreiung zurรผckgenommen werden, um sogleich einen Antrag unter der Geltung der 3-Jahresfrist zu stellen.
Bei allen diesen Entscheidungen sollte immer ein erfahrener Anwalt fรผr Insolvenzrecht hinzugezogen werden.
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