Rundfunkbeitrag: GEZ verschickt tausende “blaue Briefe”

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Viele Haushalte in Deurschland werden Post vom Beitragsservice erhalten. Derzeit läuft eine große Abgleichaktion, um säumige Zahler ausfindig zu machen.

Der Beitragsservice von ARD und ZDF verschickt massenhaft “blaue Briefe” an viele tausende Haushalte in Deutschland, um den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) einzutreiben. Betroffene sollten die Briefe nicht ignorieren und wenn möglich sich um eine Beitragsbefreiung kümmern. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen.

Große Abgleich-Aktion des Beitragsservice

Verbraucherschützer berichten davon, dass derzeit tausende Haushalte bundesweit vom Beitragsservice angeschrieben werden. Es sollen Rundfunkbeiträge von Bürgern eingetrieben werden, die bislang nichts gezahlt haben.

Betroffen sind beispielsweise potenzielle Beitragszahler, die sich nach einem Umzug nicht gemeldet haben. Die Aktion soll noch bis Juni 2023 laufen.

Zum dritten Mal läuft derzeit ein Meldedatenabgleich beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Behörde gleicht dazu die Daten der Einwohnermeldeämter mit den jeweiligen Konten der Betragszahlenden ab.

Wenn Beitragszahler keiner Wohnung zugeordnet werden können und das 18.Lebensjahr vollendet haben, werden sie bis Juni dieses Jahres einen Brief erhalten. Rechtlich ist diese Aktion nicht zu beanstanden, da der Gesetzgeber hierfür grünes Licht gegeben hat.

Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichten

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) zahlen. Seit dem 2013 muss jeder Haushalt dieselbe Summe als Rundfunkbeitrag entrichten. Es spielt daher keine Rolle mehr, welche, wie viele und ob überhaupt Geräte im Haushalt vorhanden sind. Für zwölf Monate beträgt der GEZ-Beitrag immerhin 220,32 Euro.

Brief besser nicht ignorieren

Wie sollen sich betroffene Bürger verhalten. Silke Vollbrecht von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät, dass das Klärungsschreiben in jedem Fall beantwortet werden sollte. Alle Briefe enthalten einen Antwortbogen.

Dieser sollte “grundsätzlich immer ausgefüllt werden”, so Vollbrecht. Der Beitragsservice räumt den mutmaßlich säumigen Zahlern eine Frist von zwei Wochen ein. Alternativ kann der Bogen auch online ausgefüllt werden. Eine Adresse dazu findet sich in dem Brief.

Automatische Anmeldung bei Nicht-Reagieren

Wer nicht auf den Brief reagiert, hat später das Nachsehen, warnt die Verbraucherschützerin. Denn auch wenn eine Befreiung vorliegt oder bereits der Beitrag entrichtet wird, wird dann der Beitragsservice automatisch den Angeschriebenen zum Rundfunkbeitrag anmelden und die Gebühren eintreiben. Das kann teuer werden, warnt Vollbrecht.

4-Wochen-Frist beachten

Grundsätzlich haben nämlich Bürger nach dem Umzug nur einen Monat Zeit, um sich beim Rundfunkservice anzumelden. Wer diese 4-Wochen-Frist verpasst, muss nachzahlen und sogar noch einen Säumniszuschlag akzeptieren. Im schlimmsten Fall drohen sogar eine Zwangsvollstreckung und Kontenpfändung.

Wenn bereits durch ein weiteres Haushaltsmitglied der Beitrag entrichtet wird, sollte der zugestellte Brief beantwortet werden. Nur so können Angeschriebene vermeiden, dass dennoch ein GEZ-Beitrag verlangt wird. In dem Antwortbogen sollte dann die Beitragsnummer eingetragen werden. So meldet man der Gebührenzentrale, dass bereits Beiträge entrichtet werden.

Wer bereits befreit ist, sollte auch das in den Antwortbrief eintragen. Wer noch keine Befreiung beantragt hat, sollte dies jetzt schnell nachholen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Die Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides eines Bürgergeld/Hartz IV Antrags. Die Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger ist rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Den Antrag vorsorglich zu stellen, geht allerdings nicht, da erst der Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis.

Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Bürgergeld-Bezieher
  • Sozialhilfeempfänger
  • BaföG-Bezieher
  • Blinde
  • Pflegebedürftige
  • Asylbewerber
  • Menschen mit niedrigem Einkommen
  • Zum Teil auch Rentner

Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden

Wenn das Einkommen nur knapp über dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, greift die Härtefallregelung. Dann kann eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragt werden. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentnerinnen.

Der Härtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingereicht werden. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Einkünfte nicht mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen wie Bürgergeld liegen.

Wer davon betroffen ist, sollte wie beschrieben einen Härtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option “auf Grund einer Einkommensüberschreitung” gewählt sein.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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