Rundfunkbeitrag: GEZ verschickt tausende “blaue Briefe”

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Viele Haushalte in Deurschland werden Post vom Beitragsservice erhalten. Derzeit lรคuft eine groรŸe Abgleichaktion, um sรคumige Zahler ausfindig zu machen.

Der Beitragsservice von ARD und ZDF verschickt massenhaft “blaue Briefe” an viele tausende Haushalte in Deutschland, um den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) einzutreiben. Betroffene sollten die Briefe nicht ignorieren und wenn mรถglich sich um eine Beitragsbefreiung kรผmmern. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen.

GroรŸe Abgleich-Aktion des Beitragsservice

Verbraucherschรผtzer berichten davon, dass derzeit tausende Haushalte bundesweit vom Beitragsservice angeschrieben werden. Es sollen Rundfunkbeitrรคge von Bรผrgern eingetrieben werden, die bislang nichts gezahlt haben.

Betroffen sind beispielsweise potenzielle Beitragszahler, die sich nach einem Umzug nicht gemeldet haben. Die Aktion soll noch bis Juni 2023 laufen.

Zum dritten Mal lรคuft derzeit ein Meldedatenabgleich beim Beitragsservice der รถffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Behรถrde gleicht dazu die Daten der Einwohnermeldeรคmter mit den jeweiligen Konten der Betragszahlenden ab.

Wenn Beitragszahler keiner Wohnung zugeordnet werden kรถnnen und das 18.Lebensjahr vollendet haben, werden sie bis Juni dieses Jahres einen Brief erhalten. Rechtlich ist diese Aktion nicht zu beanstanden, da der Gesetzgeber hierfรผr grรผnes Licht gegeben hat.

Grundsรคtzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichten

Grundsรคtzlich muss jeder Haushalt in Deutschland Rundfunkgebรผhren (GEZ-Gebรผhren) zahlen. Seit dem 2013 muss jeder Haushalt dieselbe Summe als Rundfunkbeitrag entrichten. Es spielt daher keine Rolle mehr, welche, wie viele und ob รผberhaupt Gerรคte im Haushalt vorhanden sind. Fรผr zwรถlf Monate betrรคgt der GEZ-Beitrag immerhin 220,32 Euro.

Brief besser nicht ignorieren

Wie sollen sich betroffene Bรผrger verhalten. Silke Vollbrecht von der Verbraucherzentrale Brandenburg rรคt, dass das Klรคrungsschreiben in jedem Fall beantwortet werden sollte. Alle Briefe enthalten einen Antwortbogen.

Dieser sollte “grundsรคtzlich immer ausgefรผllt werden”, so Vollbrecht. Der Beitragsservice rรคumt den mutmaรŸlich sรคumigen Zahlern eine Frist von zwei Wochen ein. Alternativ kann der Bogen auch online ausgefรผllt werden. Eine Adresse dazu findet sich in dem Brief.

Automatische Anmeldung bei Nicht-Reagieren

Wer nicht auf den Brief reagiert, hat spรคter das Nachsehen, warnt die Verbraucherschรผtzerin. Denn auch wenn eine Befreiung vorliegt oder bereits der Beitrag entrichtet wird, wird dann der Beitragsservice automatisch den Angeschriebenen zum Rundfunkbeitrag anmelden und die Gebรผhren eintreiben. Das kann teuer werden, warnt Vollbrecht.

4-Wochen-Frist beachten

Grundsรคtzlich haben nรคmlich Bรผrger nach dem Umzug nur einen Monat Zeit, um sich beim Rundfunkservice anzumelden. Wer diese 4-Wochen-Frist verpasst, muss nachzahlen und sogar noch einen Sรคumniszuschlag akzeptieren. Im schlimmsten Fall drohen sogar eine Zwangsvollstreckung und Kontenpfรคndung.

Wenn bereits durch ein weiteres Haushaltsmitglied der Beitrag entrichtet wird, sollte der zugestellte Brief beantwortet werden. Nur so kรถnnen Angeschriebene vermeiden, dass dennoch ein GEZ-Beitrag verlangt wird. In dem Antwortbogen sollte dann die Beitragsnummer eingetragen werden. So meldet man der Gebรผhrenzentrale, dass bereits Beitrรคge entrichtet werden.

Wer bereits befreit ist, sollte auch das in den Antwortbrief eintragen. Wer noch keine Befreiung beantragt hat, sollte dies jetzt schnell nachholen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Die Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides eines Bรผrgergeld/Hartz IV Antrags. Die ErmรครŸigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag fรผr Bรผrgerinnen und Bรผrger ist rรผckwirkend fรผr bis zu drei Jahre mรถglich.

Den Antrag vorsorglich zu stellen, geht allerdings nicht, da erst der Bรผrgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis.

Um das Existenzminimum nicht zu gefรคhrden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Bรผrgergeld-Bezieher
  • Sozialhilfeempfรคnger
  • BafรถG-Bezieher
  • Blinde
  • Pflegebedรผrftige
  • Asylbewerber
  • Menschen mit niedrigem Einkommen
  • Zum Teil auch Rentner

Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden

Wenn das Einkommen nur knapp รผber dem Bรผrgergeld-Regelsatz liegt, greift die Hรคrtefallregelung. Dann kann eine Rundfunkgebรผhrenbefreiung beantragt werden. Diese Regelung gilt auch fรผr Rentner und Rentnerinnen.

Der Hรคrtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingereicht werden. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Einkรผnfte nicht mehr als 18,36 Euro รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen wie Bรผrgergeld liegen.

Wer davon betroffen ist, sollte wie beschrieben einen Hรคrtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option โ€œauf Grund einer Einkommensรผberschreitungโ€ gewรคhlt sein.