Wenn das Arbeitsverhรคltnis eines Arbeitnehmers wรคhrend einer Krankschreibung endet, reicht es aus, wenn er sich am ersten Arbeitstag nach Ende der Krankschreibung arbeitslos meldet, an dem die รถrtliche Arbeitsagentur geรถffnet hat.
Liegen beispielsweise ein Wochenende oder Feiertage dazwischen, wirkt die Arbeitslosmeldung dann auf den an die Krankmeldung anschlieรenden Tag zurรผck, urteilte am 15. Februar 2023 der fรผr die Arbeitsfรถrderung zustรคndige 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 40/21 R).
Klรคgerin bezog Krankengeld
Das Arbeitsverhรคltnis der Klรคgerin endete am 31. Juli 2018. Zum Ende des Arbeitsverhรคltnisses war sie krank und bezog bereits Krankengeld. Krankschreibung und Krankengeldzahlung endeten am 28. Dezember 2018, ein Freitag. Danach folgten das Wochenende, Silvester und Neujahr.
Die zustรคndige Arbeitsagentur hatte an diesen Tagen durchgehend geschlossen, auch noch am 2. Januar 2019. Die Frau hatte bereits am 28. Dezember bei ihrer Arbeitsagentur angerufen und meldete sich nun am 3. Januar persรถnlich arbeitslos.
Arbeitslosengeld erst spรคter bewilligt
Die Arbeitsagentur bewilligte Arbeitslosengeld ab dem 3.Januar. Hintergrund ist der Wortlaut des Gesetzes. Dies stellt bei der Rรผckwirkung รผber Schlieรtage darauf ab, ob die Arbeitsagentur โam ersten Tag der Beschรคftigungslosigkeitโ zu hatte. Beschรคftigungslos war die Frau aber schon nach Ende ihres Arbeitsverhรคltnisses, also ab dem 1. August 2018.
Dennoch meinte die Frau, sie mรผsse Arbeitslosengeld nahtlos nach dem Krankengeldbezug bekommen, also bereits ab dem 29. Dezember und damit fรผnf Tage frรผher als bewilligt. Schlieรlich sei sie krank gewesen und habe sich danach am ersten รffnungstag ihrer Arbeitsagentur gemeldet.
Der verbreiteten Auffassung der Instanzgerichte und auch der rechtlichen Literatur folgend, hatte das Sรคchsische Landessozialgericht die Klage noch abgewiesen.
BSG klรคrt Rรผckwirkung einer Arbeitslosmeldung nach Feiertagen
Das BSG gab der Frau nun jedoch recht und rรผckte damit auch von einem eigenen Urteil aus dem Jahr 2015 ab. Zwar habe der Gesetzgeber mit der Formulierung der hier umstrittenen Regelung Missbrauch verhindern wollen. Fรคlle wie diesen habe er dabei aber schlicht รผbersehen. Fรผr Fรคlle, in denen die Arbeitnehmerin โam ersten Tag der Beschรคftigungslosigkeitโ krank ist, sei die Rรผckwirkungsklausel daher analog anzuwenden, urteilten die obersten Sozialrichter.
Seit Anfang 2022 ist neben der persรถnlichen Arbeitslosmeldung auch eine Meldung online รผber das Fachportal der Bundesagentur fรผr Arbeit mรถglich. Zudem kรถnnen sich Arbeitnehmer auch schon drei Monate vorab melden, wenn das Ende des Arbeitsverhรคltnisses bereits feststeht und die Arbeitslosigkeit daher โzu erwarten istโ. mwo