Seit dem 1. Juli 2023 gelten für die Pflegeversicherung neue Regelungen, bei denen der Pflegebeitrag abhängig von der Kinderanzahl gestaffelt wird. Kinderlose zahlen dabei einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, während Eltern von Beitragsabschlägen profitieren.
Viele Rentnerinnen und Rentner wissen jedoch gar nicht, dass sie hiervon betroffen sein könnten, weil sie sich bereits im Ruhestand befinden. Für jene Menschen, die Kinder unter 25 Jahren betreuen, gibt es eine finanzielle Entlastung, die nun sogar rückwirkend nachgezahlt wird.
Weshalb profitieren nur wenige Rentnerinnen und Rentner von der Regelung?
Wer in einem höheren Alter in Rente geht, hat meist erwachsene Kinder, die längst älter als 25 Jahre sind.
Die neuen Beitragsvorteile gelten jedoch ausschließlich für Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Selbst wenn diese Gruppe vergleichsweise klein ist, kann die Entlastung erheblich sein. In einzelnen Fällen belaufen sich die nachträglich erstatteten Beträge auf mehrere Hundert Euro.
Damit Eltern dennoch von den reduzierten Pflegeversicherungsbeiträgen profitieren, müssen sie nachweisen, dass sie mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben.
Für Rentnerinnen und Rentner kann es sich daher lohnen, bei der Deutschen Rentenversicherung gezielt Informationen einzuholen und entsprechende Nachweise einzureichen.
Wie funktioniert die Rückerstattung in der Praxis?
Die Deutsche Rentenversicherung benötigt die Daten zur Kinderzahl von Rentnerinnen und Rentnern, um die richtigen Beiträge zur Pflegeversicherung ermitteln zu können.
Diese Informationen erhält sie jedoch nicht automatisch. Stattdessen übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern die relevanten Daten, sodass es in der Übergangszeit notwendig ist, selbst tätig zu werden. Sobald diese Meldungen vollständig vorliegen, passt die Rentenversicherung die Beiträge rückwirkend an und erstattet zu viel gezahlte Beiträge.
Wer also aktuell noch den höheren Beitragssatz zahlt, obwohl ein oder mehrere Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind, bekommt das zu viel Gezahlte voraussichtlich im Frühjahr 2025 erstattet.
Der Abschlag für Eltern hängt von der Zahl der zu betreuenden Kinder unter 25 Jahren ab:
- 2 Kinder: 0,25 Prozentpunkte weniger
- 3 Kinder: 0,5 Prozentpunkte weniger
- 4 Kinder: 0,75 Prozentpunkte weniger
- 5 Kinder oder mehr: bis zu 1,0 Prozentpunkt weniger
Weshalb verzögert sich die Erstattung bis ins Jahr 2025?
Die neuen gesetzlichen Vorgaben existieren zwar bereits seit Juli 2023, allerdings lagen der Deutschen Rentenversicherung noch keine flächendeckenden Daten für den automatischen Beitragsabzug vor.
Das Bundeszentralamt für Steuern muss zunächst alle relevanten Informationen sammeln und an die Rentenkasse weiterleiten. Dieser Prozess erfordert Zeit, da die Kinderanzahl in vielen Fällen noch nicht erfasst oder nicht richtig gemeldet ist.
Erst wenn alle Datensätze vorliegen, lassen sich die Pflegeversicherungsbeiträge für die Jahre 2023 und 2024 korrekt rückwirkend berechnen. Danach erfolgt die Erstattung, die laut derzeitiger Planung im April oder Mai 2025 starten soll.
Welche Nachweise sind entscheidend, um von der Regelung zu profitieren?
Viele Rentnerinnen und Rentner haben ihre Kinderangaben noch nicht an die Rentenversicherung übermittelt oder waren sich nicht bewusst, dass diese für die Pflegeversicherung relevant sind.
In diesem Fall ist es wichtig, zeitnah tätig zu werden und Kopien von Dokumenten wie Geburtsurkunden oder anderen amtlichen Nachweisen bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.
Die Elternschaft wird damit rechtsverbindlich festgestellt, sodass künftig keine unnötigen Zuschläge für Kinderlosigkeit mehr anfallen. Entscheidend ist, dass der Nachweis so schnell wie möglich vorgelegt wird, denn nur ab diesem Zeitpunkt greift der reduzierte Beitragssatz.
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Warum lohnt sich trotz allem eine zeitnahe Prüfung?
Für diejenigen, die tatsächlich Kinder im rentenrelevanten Alter haben, kann es um beachtliche Beträge gehen.
Eine mehrmonatige Verzögerung bei der Datenübertragung oder bei der Einreichung der benötigten Nachweise würde dazu führen, dass der Zuschlag fälschlicherweise weiterhin abgezogen wird.
Wer zügig reagiert und seine Elternschaft belegt, erspart sich somit unnötige Kosten und erhält im Frühjahr 2025 eine angemessene Erstattung. Insbesondere für jene, die ohnehin ein Auge auf ihre Ausgaben richten müssen, ist es ratsam, das Thema Pflegebeiträge nicht auf die lange Bank zu schieben.