Rente: Rentenauszahlung 2026 für Februar mit einer Besonderheit

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Wenn der letzte Kalendertag eines Monats auf ein Wochenende fällt, sorgt das bei vielen Rentnerinnen und Rentnern regelmäßig für Verunsicherung. Genau das passiert im Januar 2026: Der 31. Januar 2026 ist ein Samstag.

Weil Überweisungen im regulären Zahlungsverkehr an Bankarbeitstagen abgewickelt werden, verschiebt sich die Zahlung der Rente dann auf den letzten Bankarbeitstag. Entscheidend ist dabei zusätzlich, ob die Rente „im Voraus“ oder „im Nachhinein“ gezahlt wird – denn daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Zahlungstermine für denselben Monat.

Wann kommt die Rente für Februar 2026?

Wer seine Rente vorschüssig erhält, bekommt die Rente für Februar 2026 am Freitag, den 30. Januar 2026 überwiesen. Das ist der letzte Bankarbeitstag im Januar, weil der 31. Januar auf einen Samstag fällt und damit kein Bankarbeitstag ist.

Wer dagegen nachschüssig gezahlt wird, erhält die Rente für Februar 2026 nicht Ende Januar, sondern erst am Ende des Februars, und zwar am Freitag, den 27. Februar 2026.

Auch hier spielt das Wochenende eine Rolle, denn der 28. Februar 2026 ist ein Samstag, sodass auf den vorherigen Bankarbeitstag ausgewichen wird.

Tabelle: Wann wird die Rente für Februar 2026 überwiesen?

Monat Überweisungstermin Rente
Januar 2026 vorschüssig: 31. Dezember 2025
nachschüssig: 30. Januar 2026
Februar 2026 vorschüssig: 30. Januar 2026
nachschüssig: 27. Februar 2026

Weshalb es überhaupt zwei Zahlungstermine gibt

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit vielen Jahren zwei Zahlungsweisen, die im Alltag häufig durcheinandergeraten, weil beide nach derselben Logik „letzter Bankarbeitstag“ funktionieren, aber auf unterschiedliche Monate bezogen sind.

Die nachschüssige Zahlung bedeutet, dass die Rente am Monatsende für den laufenden Monat gezahlt wird. Die vorschüssige Zahlung bedeutet, dass die Rente am Monatsende bereits für den kommenden Monat gezahlt wird.

Praktisch heißt das: Beim Blick auf „die Februarrente“ kann Ende Januar nur dann der richtige Zeitraum sein, wenn die Zahlung im Voraus erfolgt. Für alle, die nachschüssig sind, ist Ende Februar der maßgebliche Moment.

Wer bekommt die Rente vorschüssig und wer nachschüssig?

In der Praxis hängt es typischerweise am Beginn der Rente. Viele Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, werden im Voraus überwiesen. Für spätere Rentenbeginn ist die nachschüssige Zahlung der Regelfall, also die Überweisung am Monatsende für den laufenden Monat.

Auch bei Hinterbliebenenrenten kann die Zahlungsweise davon beeinflusst sein, ob sie nahtlos an eine ältere, vorschüssig gezahlte Rente anschließt. Wer sich nicht sicher ist, muss dafür nicht raten.

Oft lässt sich die Zahlungsweise schon daran erkennen, auf welchen Monat sich die erste Rentenzahlung bezog, oder daran, ob das Geld regelmäßig am Ende des Vormonats oder am Ende des laufenden Monats eingeht.

Was „letzter Bankarbeitstag“ im Alltag bedeutet

Bankarbeitstage sind im Zahlungsverkehr grundsätzlich Montag bis Freitag. Samstage und Sonntage zählen nicht dazu.

Fällt der letzte Kalendertag auf ein Wochenende, ist der letzte Bankarbeitstag entsprechend der Freitag davor. Genau deshalb wird im Januar 2026 nicht bis zum 31. Januar gewartet, sondern bereits am 30. Januar überwiesen, sofern eine Zahlung ansteht.

Wichtig ist außerdem die praktische Seite der Kontogutschrift. Auch wenn der Auszahlungstag feststeht, kann der Zeitpunkt, wann die Gutschrift im Onlinebanking sichtbar wird, je nach Bank und Buchungsläufen am Tag selbst variieren. Maßgeblich ist der bankseitige Verarbeitungstag; die Rentenversicherung arbeitet dabei mit fest definierten Auszahlungsterminen.

Ein kurzer Realitätscheck für Februar 2026

Für die oft gestellte Frage „Kommt die Februarrente Ende Januar?“ gibt es deshalb keine pauschale Antwort für alle, sondern zwei klare Termine: Freitag, der 30. Januar 2026, gilt für vorschüssige Zahlungen, Freitag, der 27. Februar 2026, gilt für nachschüssige Zahlungen.

Wer Ende Januar kein Geld erhält, obwohl die Rente „sonst immer“ kommt, sollte zuerst prüfen, ob bislang vielleicht eine andere Zahlungsweise galt, etwa durch einen Rentenbeginn, der in eine andere Regel fällt, oder durch eine Umstellung im persönlichen Zahlrhythmus.