Rente: Für diese Geburts­jahr­gänge wird der Rentenbeginn teurer­

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Bis zum Jahresende 2025 werden nach aktuellen Schätzungen knapp eine Million Versicherte erstmals eine Altersrente beziehen – so viele wie nie zuvor in einem Kalenderjahr.

Hinter der runden Marke steckt ein doppeltes Phänomen: die geburtenstarken Baby-Boomer drängen zugleich ins Rentenalter, und immer mehr Menschen machen von den vorgezogenen Renten Gebrauch.

Schon jetzt liegt der Anteil der Neurentnerinnen und -rentner, die ihre Rente mit Abschlägen oder gänzlich ohne Einbußen vor dem regulären Rentenalter in Anspruch nehmen, bei fast einem Drittel der Zugänge.

Allein 2024 nahmen rund 270 000 Versicherte eine abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren auf, während insgesamt gut 937 000 neue Altersrenten bewilligt wurden.

Abschläge als Preis für jeden vorgezogenen Monat

Wer keine 45, sondern „nur“ 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, landet bei der „Altersrente für langjährig Versicherte“. Sie darf ebenso frühestens mit 63 beginnen, allerdings zu dauerhaft verminderten Bezügen.

Für jeden Monat, den der tatsächliche Rentenstart vor der persönlichen Regelaltersgrenze liegt, zieht die Rentenversicherung 0,3 Prozent von der errechneten Vollrente ab. Der Abschlag summiert sich, bis er das gesetzliche Maximum von 14,4 Prozent erreicht.

Diese Logik ist einfach, aber sie trifft die Geburtsjahrgänge unterschiedlich hart, weil die Regelaltersgrenze seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigt.

Die Mathematik hinter der Belastung

Die Altersgrenze für langjährig Versicherte liegt zwei Jahre unter der jeweiligen Regelaltersgrenze. Damit verschiebt sich sowohl das frühestmögliche Eintrittsdatum als auch der Zeitraum, über den ein Abschlag anfällt.

Bei Jahrgang 1961 endet die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und sechs Monaten, so dass sich zwischen dem frühestmöglichen Start am 1. Dezember 2024 und dem abschlagsfreien Termin am 1. Juni 2028 eine Spanne von 42 Monaten ergibt. 42 Monate × 0,3 Prozent ergeben 12,6 Prozent.

Ein Jahr später Geborene erreichen die Regelaltersgrenze erst mit 66 Jahren und acht Monaten. Wer schon am 1. Januar 2025 in Rente geht, liegt deshalb 44 Monate unter der eigenen Regelaltersgrenze; der Abschlag steigt auf 13,2 Prozent.

Konkrete Folgen für den Geldbeutel

Der Unterschied von 0,6 Prozentpunkten wirkt klein, ist aber dauerhaft. Bei einer fiktiven Versicherten mit 50 Entgeltpunkten, die beim aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro in West und Ost einem monatlichen Bruttowert von 1 966 Euro entsprechen, reduziert ein Abschlag von 12,6 Prozent die Rente auf rund 1 718 Euro. Bei 13,2 Prozent bleiben nur etwa 1 706 Euro.

Schon dieser Jahrgangssprung kostet also knapp 12 Euro pro Monat oder mehr als 140 Euro pro Jahr. Wer 1964 oder später geboren ist, zahlt bei unverändertem Versicherungsverlauf sogar den Höchstabschlag von 14,4 Prozent und muss sich nach heutigem Stand mit circa 1 683 Euro begnügen – gut 35 Euro weniger als der Jahrgang 1961.

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Warum 1962 zum Wendepunkt wird

Die Verschärfung ab 1962 markiert den Übergang zu Jahrgängen, die bei ansonsten gleicher Erwerbsbiografie stärker für das verlängerte Erwerbsleben bezahlen müssen.

Politisch ist das kein Zufall: Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen wurde in den frühen 2000er-Jahren beschlossen, um angesichts des demografischen Wandels die Beitragssätze stabil zu halten.

Das System trifft nun erstmals eine Kohorte, für die der Abschlag auf die Rente bereits über 13 Prozent liegt, ohne dass sie – wie besonders langjährig Versicherte – eine Chance auf Abschlagsfreiheit hätte.

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Ausblick auf die nächsten Jahrgänge

Mit jedem weiteren Jahr steigt der Abschlag um 0,6 Prozentpunkte, bis er 2029 beim Jahrgang 1964 die Obergrenze von 14,4 Prozent erreicht.

Danach bleibt der Wert konstant, weil die Vorverlegung gegenüber der Regelaltersgrenze unverändert 48 Monate beträgt, während sich der Renteneintritt mit 63 nicht weiter verschiebt. Damit wird die „Rente mit 63“ zwar nicht verboten, aber für alle ab 1964 Geborenen maximal teuer.

Strategien für Rentenversicherte

Eine solide Vorsorge fängt jetzt mit einem realistischen Blick auf den eigenen Versicherungsverlauf an. Wer nur knapp unter 35 Beitragsjahren liegt, kann durch freiwillige Beiträge aufstocken und so überhaupt erst den Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte eröffnen.

Wer über 35, aber deutlich unter 45 Beitragsjahren liegt, sollte berechnen, ob ein weiterer Verbleib im Job die Abschläge nennenswert senkt.

Zusätzliche private oder betriebliche Vorsorgeprodukte können helfen, die Dauerwirkung eines hohen Abschlags abzufedern. Dabei lohnt es sich, das Rechenportal der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen und alle Optionen, vom Flexirentenmodell bis hin zum Teilrückzug aus dem Berufsleben, sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Belastung für die Rentenkasse und offene Fragen

Je mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand wechseln, desto stärker steigt der Ausgabendruck auf die Rentenkasse – trotz Abschlägen.

Die Deutsche Rentenversicherung kalkuliert damit, dass der Beitragssatz bis 2030 moderat, in den vierziger Jahren aber spürbar steigen könnte, wenn die Baby-Boomer in Rente bleiben und die Zahl der Beitragszahler sinkt.

Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Expertenkommission eingesetzt, die bis Ende 2025 Vorschläge für eine „Generationenkapital-Reserve“ macht. So sollen die Renten stabilisiert werden, ohne die Jüngeren übermäßig zu belasten.

Fazit

Der Jahreswechsel 2024/2025 markiert für die geburtenstarken Jahrgänge einen spürbaren Schnitt. Wer 1962 geboren ist und 2025 mit 63 in Rente gehen möchte, zahlt lebenslang 13,2 Prozent weniger Rente – ein halber Prozentpunkt mehr als der Jahrgang davor und erst recht mehr als alle, die über 45 Beitragsjahre zusammenbekommen.

Damit wird nicht nur der persönliche Renteneinstieg teurer. Die Entwicklung zeigt auch, dass das deutsche Rentensystem seine inneren Stellschrauben längst aktiviert hat, um demografiebedingte Mehrbelastungen abzumildern.

Für künftige Rentner führt deshalb kein Weg an solider Vorsorgeplanung vorbei, wenn sie die Wahl zwischen früherem Ausstieg und höherer Rente selbstbestimmt treffen wollen.