Rente & Grundsicherung: Rentenerhöhung wirkt sich wegen Gesetz negativ aus

Lesedauer 2 Minuten

Am 1. Juli jedes Jahres freuen sich viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf die jährliche Rentenerhöhung. Doch für die Empfänger von Grundsicherung im Alter bringt diese Anpassung nicht etwa eine Verbesserung der finanziellen Lage, sondern häufig großen Ärger und Unsicherheit mit sich. Warum ist das so?

In diesem Beitrag zeigen wir die Hintergründe und Auswirkungen der Rentenerhöhung für Grundsicherungsbezieher und zeigen, wie sich die bürokratischen Regelungen negativ auf die Betroffenen auswirken.

Was ist das Zuflussprinzip?

Das Zuflussprinzip besagt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es verfügbar wird. Das bedeutet, dass wenn eine Rentenerhöhung im Juli erfolgt, diese im Juli angerechnet wird und das Sozialamt entsprechend weniger Grundsicherung auszahlt.

Wie funktioniert die Vorauszahlung der Grundsicherung?

Vorauszahlung der Grundsicherung bedeutet, dass Ende Juni nicht das Geld für Juni, sondern für Juli ausgezahlt wird. Dies führt zu einer sofortigen Anpassung der ausgezahlten Beträge, noch bevor die erhöhten Rentenzahlungen tatsächlich auf den Konten der Rentner eingegangen sind.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Der Sozialberater “Sozi Simon” nennt auf der Plattform “Blue Sky” ein Beispiel: Peter bekommt 800 Euro Rente, die um 36,56 Euro (4,57%) erhöht wird.

Das Sozialamt zahlt daher Ende Juni für Juli 36,56 Euro weniger aus. Ende Juli bekommt Peter dann die erhöhte Rente von 836,56 Euro. Für Peter bedeutet dies, dass er im Juli mit 36,56 Euro weniger auskommen muss als sonst.

Ist die Änderung erst im Juli oder später vorgenommen worden, werden die „überzahlten“ 36,56 Euro zurückgefordert. Da es beim Sozialamt im Gegensatz zum Bürgergeld keine 50-Euro-Bagatellgrenze gibt, muss Peter die 36,56 Euro tatsächlich erstatten.

Lesen Sie auch:
Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Behinderung: Das muss man jetzt wissen

Rechtsgrundlagen

Die Vorauszahlung der Grundsicherung ist in §44 Abs. 4 SGB XII geregelt. Das Zuflussprinzip basiert auf der Rechtsprechung und wird in §2 Abs. 1 SGB XII sowie deutlich in §37a SGB XII dargestellt.

Fazit: Mehr Ärger als Nutzen für Grundsicherungsbezieher

Für Grundsicherungsbezieher bringt die Rentenerhöhung am 1. Juli keinen finanziellen Vorteil, sondern zusätzlichen Ärger und Verunsicherung.

Durch die komplexen Regelungen zur Einkommensanrechnung und die Vorauszahlung der Grundsicherung wird die Rentenerhöhung für viele Rentnerinnen und Rentner zur Belastung. Die politischen Verantwortlichen und die bestehende Gesetzgebung tragen erheblich zu dieser Misere bei. Die im Vergleich zum Bürgergeld ungleiche Behandlung sollte umgehend aufgehoben werden.