Häufig müssen wir lesen, dass eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf nachträglich beansprucht werden kann. Ist das möglich? Das wollen wir einmal mit diesem Beitrag erklären.
Früher in Rente ohne Abschläge bei Schwerbehinderung?
Für viele, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder bereits in Rente sind, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um eventuell früher in den Ruhestand zu gehen – insbesondere, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt oder nachträglich anerkannt wird.
In Deutschland ermöglicht der Schwerbehindertenausweis einen früheren Renteneintritt mit verringerten Abschlägen oder sogar ganz ohne Abschläge. Doch was passiert, wenn die Schwerbehinderung erst nach dem Renteneintritt festgestellt wird? Kann man in eine andere Rentenart wechseln, um von den Vorteilen zu profitieren?
Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine besondere Rentenart, die Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis ab einem bestimmten Alter den vorzeitigen Renteneintritt ermöglicht. Schwerbehinderte Menschen haben dabei die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Wer noch früher in den Ruhestand möchte, kann sogar bis zu fünf Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat vor dem frühesten möglichen Rentenalter.
Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Um diese besondere Rentenform in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Schwerbehindertenausweis: Ein gültiger Schwerbehindertenausweis ist zwingend erforderlich.
- 35 Jahre Wartezeit: Es müssen mindestens 35 Jahre an Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden.
Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, stehen andere Rentenoptionen zur Verfügung, wie die Altersrente für langjährig Versicherte, die ebenfalls einen vorzeitigen Renteneintritt, jedoch mit höheren Abschlägen ermöglicht.
Kann man nachträglich in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln?
Eine häufige Frage betrifft die Situation, in der eine Schwerbehinderung erst nach dem Renteneintritt anerkannt wird. Viele Rentner hoffen, dass sie nachträglich von den Vorteilen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen profitieren können. Doch leider gibt es hier eine klare Regelung: Ein Wechsel in eine andere Rentenart ist nach Renteneintritt nicht möglich.
Wenn jemand bereits eine Altersrente bezieht, bleibt er in dieser Rentenart. Selbst wenn später eine Schwerbehinderung festgestellt wird, gibt es keine Möglichkeit, nachträglich in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu wechseln. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch der Abschlag der aktuellen Rente ist oder welche Vorteile ein Wechsel bringen würde.
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Gibt es Ausnahmen für befristete Schwerbehinderungen?
Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die befristete Anerkennung der Schwerbehinderung. Was passiert, wenn jemand mit einer befristeten Schwerbehinderung in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eintritt und der Schwerbehindertenausweis ausläuft?
Hier können Betroffene aufatmen: Auch wenn der Schwerbehindertenausweis nachträglich seine Gültigkeit verliert, bleibt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten. Es ist also nicht notwendig, nach dem Ablauf der Schwerbehinderung in eine andere Rentenart zu wechseln. Der Rentenbezug läuft wie bisher weiter.
Rentenabschläge im Vergleich: Schwerbehinderte versus langjährig Versicherte
Ein genauer Blick auf die Abschläge bei den verschiedenen Rentenarten zeigt deutliche Unterschiede. Während der Abschlag bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei maximal 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Renteneintritt liegt, sind die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte deutlich höher.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
- Jahrgang 1964: Der reguläre Renteneintritt wäre mit 67 Jahren.
- Bei einer Schwerbehinderung und 35-jähriger Wartezeit könnte der Renteneintritt bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge erfolgen.
- Ohne Schwerbehinderung, aber mit 35-jähriger Wartezeit, bleibt nur die Altersrente für langjährig Versicherte. In diesem Fall ist ein Renteneintritt mit Abschlägen erst ab dem 63. Lebensjahr möglich, wobei der Abschlag deutlich höher ausfällt (7,2 Prozent).
Planung und rechtzeitige Anerkennung der Schwerbehinderung sind wichtig
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet eine wertvolle Möglichkeit, früher und oft ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen.
Damit dies gelingt, ist es entscheidend, die Schwerbehinderung rechtzeitig anerkennen zu lassen.
Wer erst nach dem Renteneintritt eine Schwerbehinderung bescheinigt bekommt, hat keinen Anspruch auf einen Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Für Menschen mit befristeter Schwerbehinderung bleibt jedoch die Sicherheit, dass sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch dann weiter beziehen können, wenn der Schwerbehindertenausweis ausläuft.
Wichtig ist, sich gut über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren, um den bestmöglichen Renteneintritt zu planen und langfristig finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.